Pauschalreise

4. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ich91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise

Hallo ,

Und zwar hab ich eine Frage. Eine Freundin hat vor einer Woche für sich mich und meine Tochter eine Pauschalreise unterschrieben. Sie wusste im Vorfeld von mir das es für micht nicht einfach wird das Geld für mich meiner Tochter wegzusparen. Einen Tag später teilte ich Ihr mit das ich und meine Tochter definitiv aus Finanziellen gründen nicht mit können in der von ihr unterschriebener Pauschalreise. Jetzt ist es so das auch die Freundin diese Reise alleine nicht antreten wird, sie hätte noch Zeit jemanden zu finden wo die Reise übernimmt. Was Sie wahrscheinlich nicht machen wird. Jetzt fallen aber knapp 700€ Stornogebühren an .

Meine frage kann die Freundin evtl auch über einen Anwalt von mir Verlagen das ich ihr den teil für mich und meiner Tochter an Stornokosten zahlen muss des wären für mich meiner Tochter über 400€ was ich definitiv nicht habe.

Vielen dank für eure Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Meine frage kann die Freundin evtl auch über einen Anwalt von mir Verlagen das ich ihr den teil für mich und meiner Tochter an Stornokosten zahlen muss


Verlangen kann sie oder der Anwalt viel.

Was habt Ihr denn im Vorfeld besprochen oder vereinbart? Die Freundin wird ja wohl nicht einfach so die Reis für Dich und Deine Tochter mitgebucht haben.

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#2
 Von 
Ich91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hab ich mich da von ihr überreden lassen ins Reisebüro mitzugehen aber auch nur Weil Sie mir dann versprach wen meine eltern im urlaub sind Sie sich um die Katzen kümmert. Sie wusste aber im Vorfeld von mir wie es bei mir finanzielle aussieht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Ich91):
Leider hab ich mich da von ihr überreden lassen ins Reisebüro mitzugehen

Irrelevant, relevant ist
Zitat (von hh):
Was habt Ihr denn im Vorfeld besprochen oder vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ich91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besprochen nicht wirklich und vereinbart auch nix .

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Besprochen nicht wirklich und vereinbart auch nix .


Dann ist ja gut. Sie brauchen nichts zu zahlen.

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#6
 Von 
Ich91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für ihre hilfe.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Ich91):
Besprochen nicht wirklich und vereinbart auch nix .
Was heißt denn "nicht wirklich"? Sie waren doch mit im Reisebüro. Und es wurde dort nicht darüber gesprochen, wer die Reise zahlt?

-- Editiert von guyfromhamburg am 04.03.2020 15:18

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Ich91):
Besprochen nicht wirklich und vereinbart auch nix .

Man ging also schweigend zum Reisebüro und saß schweigend dort ...
Überraschend / zufällig war die ganze Aktion auch weil man zuvor nie darüber gesprochen hat.


Ich fürchte, das ein Gericht sich davon nicht überzeugen ließe ...


Da man aber vermutlich keinen Gehöhrschaden hat und nicht blind war, dürfte man mitbekommen haben, was da gerade gebucht wird.
Da könnte es passieren, das der Vertrag übe rdie Mitreise konkludent geschlossen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dann ist ja gut. Sie brauchen nichts zu zahlen.
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