Pauschalreise mit Mehrkosten

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michaela123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise mit Mehrkosten

Hallo,
darf ein Reiseunternehmen erst bei der letzten Restzahlung einem in den Reiseunterlagen informieren, dass das gewünschte Hotel Resortfee nimmt?
In der Buchungsbestätigung und den Unterlagen stand davon nichts drin.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

Reise mit Hindernissen?

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5 Antworten
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zur allgemeinen Verstaendigung sollten Sie mitteilen, dass es sich bei der so genannten 'Resortfee' um eine Gebuehr handelt vergleichbar mit der in Deutschland weit verbreiteten Kurtaxe z.B. Diese Gebuehr ist in vielen Destinationen voellig unbekannt, allerdings wird sie in den USA immer mehr ueblich.

Weiterhin sollten Sie mitteilen fuer was man Ihnen diese Fee abverlangt und ob man Ihnen den Aufenthalt verweigert, wenn Sie sich wiederum weigern zu zahlen. Wie war die Ausschreibung hierzu???

Es waere zu pruefen ob die Erhebung eines solchen Fee's in den Rahmen der zulaessigen Preiserhoehung faellt, oder nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Michaela123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort. Diese Resortfee ist für ein amerikanisches Hotel und soll dort auch von uns bezahlt werden. Wir finden das nicht okay. Dieses Hotel buchten bei dem Reiseanbieter, weil dort nichts von zusätzlichen Kosten drinstand. Ausser für den Safe, Internet und die Parkgebühren wurde nichts weiteres in den Unterlagen vorher angegeben. Die Resortgebühren liegen nun ca. bei 10-35 US Dollar pro Nacht. Ich denke, dass das Hotel vor Ort bei einer Weigerung uns nicht das Zimmer geben würde...
Wir möchten jetzt eigentlich alles stornieren und unser Geld zurückbuchen, weil es nicht in der ersten Buchungsbestätigung stand.
Damit ist es doch ein anderer Vertrag... denken wir...
Das Resieunternehmen hat gerade geschrieben, dass wir diese Resortfee zahlen müssen und auch nicht stornieren können, weil flugseitig bereits Kosten anfallen und sie bei Buchung unter den Zusatzinformationen darauf hingewiesen haben...
Wir sind schockiert darüber, da nichts von Resortfee vorher angegeben wurde und nun, nach Restzahlung, das Hotel diese Extra-Gebühr noch dazu verlangt. Das kann doch nicht recht sein, denn wir haben doch das Hotel mit all seinen Zusatzkosten über den Rersiseanbieter anders gebucht...

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wenn in der Ausschreibung zum Hotel darauf hingewiesen wurde, oder in den allgemeinen Hinweisen zum Reiseziel, dann konnten Sie davon ausgehen, dass diese Gebuehr auf Sie zukommen wuerde. Somit entfaellt die Berechtigung kostenfrei vom Buchungsauftrag zurueckzutreten. Ansonsten koennten Sie vom Buchungsauftrag kostenfrei Abstand nehmen, da die Leistungen nicht dem entsprechen, was in der Ausschreibung vermerkt war.

Der Reiseveranstalter schreibt ja das er bei Buchung auf diese Kosten angeblich hingewiesen hat. Ist dem so, dann hat er seiner Pflicht zur Information Genuege getan. Ob seine Behauptung korrekt ist kann man nur dann bewerten, wenn man den genauen Text zur Ausschreibung kennt.

Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
Michaela123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Am 14.08. haben wir die Reise gebucht und eine Buchungsbestätigung bekommen, in der nichts über eine zusätzliche Resort-Gebühr steht. Hier die Kopie des Textes.
Am Ende habe ich auch noch etwas dazu geschrieben.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisevermittlung l’tur GmbH
1. Vertragsbeziehungen, Haftung
l’tur (l’tur GmbH, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung
wird durch Vermittlung von l’tur ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den
Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und l’tur- Kunde zum
anderen begründet. l’tur selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich
auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.
2. Zahlung
a. Soweit l’tur gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht
dies im Auftrag des jeweiligen Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer. Der Auftrag beinhaltet
neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche
Geltendmachung der Forderung.
b. Soweit Flug, Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung und andere Zusatzleistungen nicht
Bestandteil einer Pauschalreise sind, ist der Rechnungsbetrag für diese Reiseleistungen nach Zugang der
Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
c. Für den Einzug des Reisepreises für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen wurde mit den
Veranstaltern vereinbart: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar
nach Zugang von Buchungsbestätigung (bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein)
und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer
bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR/250 SFR
nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR/250 SFR und liegen
zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung
(bei Pauschalreise und Kreuzfahrt jeweils inklusive Sicherungsschein) eine Anzahlung in Höhe von 25%
des Reisepreises zur Zahlung fällig, der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung
zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis
vollständig eingegangen sind.
d. Voraussetzung für die Ausgabe der Reiseunterlagen wie auch für die Erbringung aller gebuchten Leistungen
ist die vollständige Bezahlung des Gesamtrechnungsbetrages vor Reiseantritt.
e. Werden fällige Zahlungen auch auf Mahnung mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, ist
der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts
bestimmen sich bei Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen nach den Rücktrittsbedingungen in
den Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter (s. dort Ziffer 4. c.) – bei allen anderen Reiseleistungen
nach den jeweiligen Rücktrittsbedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Reiseleistungserbringers.
f. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung
einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum
Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger
schriftlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.
g. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers
in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu
zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren
sowie weitere 10 EUR/15 SFR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei l’tur verursachten Zusatzaufwandes
(Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten
Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.
h. Erfolgt die Buchung über die Webseite von TUI Austria, deren Reisebüros oder kooperierenden Vertriebspartner,
gelten für die Abwicklung der Bezahlung anstelle voranstehender Regelungen Nr. 2.a) - g)
die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Vertriebsstelle, die den Buchungsauftrag entgegennimmt und
bearbeitet.
3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung
a. Rücktritt:
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B.
Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von
gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
a.a. Stornogebühren der Veranstalter von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten:
Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter ist
berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden
geltend zu machen.
a.b. Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
Zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 35 EUR/50 SFR pro betroffener Reiseleistung
und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes.
b. Andere Änderungen nach Buchung:
Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen wie z.B. die Beantragung und Erstattung
nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren stellt l’tur zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen
Reiseleistungserbringers jeweils zur Deckung des eigenen Zusatzaufwandes eine Bearbeitungs-/Servicegebühr
von 35 EUR/50 SFR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.
4. Impf- und Einreisebestimmungen
Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der
Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten
Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.
5. Datenverwendung und Datenschutz
Näheres hierzu finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung auf www.ltur.com.
6. Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Unser Buchungspersonal
berät Sie gerne über entsprechende Produkte der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
7. Streitbeilegung
a. Die Europäische Kommission stellt unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.
home.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die
l’tur GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.
b. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für Kunden aus
Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger
Str. 8, D - 77694 Kehl, Tel. 07851/795 79 40, Fax 07851/795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de,
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de;
Österreich: Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Str. 103/1/18, A - 1060 Wien, Tel. 01 890 63 11-22,
Fax 01 890 63 11-99, www.verbraucherschlichtung.at , E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Die l’tur GmbH nimmt derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
8. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen
gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.
Stand: 01.07.2018
Allgemeine Reisehinweise der l’tur GmbH
1. Hinweise zu Flugreisen
a. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen
der Fluggesellschaften zur Durchführung von Flügen. Insbesondere kurzfristige Änderungen der
Abreise-/Ankunftszeiten, der Streckenführung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes
können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit
der Durchführung von Flügen beauftragt. Dabei gilt: l’tur unterrichtet bei Buchung gemäß der
EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt
nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon
betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen,
die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.
eu eingesehen werden.
b. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen
mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für
die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von
der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich,
hierbei fallen Stornogebühren für die ursprüngliche Flugreise und ein zusätzlicher Flugpreis für
die Ersatzflugreise an.
c. Die Check-In Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer
oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120
Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter
einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise
erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug.
Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show"). Wird der Hinflug
nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches
gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges.
Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis
in voller Höhe ein. Auf Wunsch führt l’tur jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von
35 EUR/50 SFR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.
d. Da Ausfälle und Verspätungen im Z***erkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für
eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Z***erbindung zu wählen, der
zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens
3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben)
gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativz***erbindung gewährleistet ist.
e. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und
Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht
und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie
auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden
Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände
gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss
von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.
f. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst
oder deren Abfertigungsagent am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll
(P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen,
wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen
Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an
den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit
der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung
des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der
vorgenannten Fristen abgesandt werden.
g. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft
wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher
bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden
Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert
und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen
eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.
Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden
nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie
übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die
Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten
vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes,
die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
h. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft.
Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.
2. Hinweise zu Reiseangeboten mit Hotelaufenthalt
a. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen
Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-
Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten, bei planmäßigen Rückflügen
nach Mitternacht und vor 03:00 Uhr morgens Ortszeit die offizielle Check-Out-Zeit des Hotels
am Vortag der Abreise. Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out können je nach Verfügbarkeit und
gegen einen Aufpreise über unsere Buchungsstellen hinzugebucht werden.
b. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber
auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem
Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren.
3. Hinweis zu Kreuzfahrten
a. Da Kreuzfahrtschiffe regelmäßig nicht über entsprechende medizinische Einrichtungen für
Geburten verfügen, wird eine Einschiffung schwangerer Reisender häufig von der Vorlage einer
ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung abhängig gemacht und ungeachtet einer solchen Bestätigung
eine Beförderung von Schwangeren ab der 23. Schwangerschaftswoche abgelehnt. Die
ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung sollte bei Reisebeginn nicht älter als eine Woche sein und in
englischer Sprache verfasst sein.
b. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber
auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem
Kabinensafe oder allgemeinen Safe aufzubewahren.
Stand: 01.07.2018
1/2
www.ltur.com
2/2
www.ltur.com
Allgemeine Bedingungen Ihres
Pauschalreiseveranstalters
Nachfolgend die allgemeinen Reisebedingungen des in Ihrer Buchungsbestätigung und Ihren Reiseunterlagen
benannten Veranstalters:
1. Haftungsbeschränkung, Anrechnung, Fremdleistungen
a. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht
schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis.
b. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann
sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
c. Hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung, so
muss er sich hierauf den Betrag anrechnen lassen, den er wegen desselben Ereignisses als Entschädigung
oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte, auf solchen beruhender gesetzlicher
Vorschriften oder nach Maßgabe der Unionsvorschriften über Passagierrechte erhalten hat.
d. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung
nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet ist (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere
für Zusatzprogramme am Reiseziel.
2. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Der Reiseveranstalter kann vor Reiseantritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände,
die ihn an der Erfüllung des Vertrages verhindern, vom Reisevertrag zurücktreten. Gleiches Recht
steht dem Reisenden zu, wenn am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen. Treten derartige Umstände erst nach Reiseantritt auf, kann der Reisende den
Vertrag kündigen, wenn die weitere Durchführung der Reise hierdurch erheblich beeinträchtigt wird.
3. Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften.
Der Reiseveranstalter unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse
des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zu Erlangung von Visa, sowie über
gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung
der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
4. Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno
a. Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu
den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis
angeboten werden.
b. Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.
c. Im Falle des Rücktritts von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten gelten folgende
Stornogebühren:
Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises
Bei Stornierung ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - der Veranstalter
ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden
Rücktrittschaden geltend zu machen.
5. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden
Luftfahrtunternehmen(s) informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens,
wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt.
Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen,
kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen
Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.
Stand: 01.07.2018
Allgemein/Lage:
Das Hotel ist zentral gelegen. Der Sandstrand befindet sich ca. 50 m entfernt. Am Strand sind Liegen und Sonnenschirme gegen Gebühr erhältlich.
Folgenden Flughafen finden Sie in Ihrer Nähe: Miami ca. 20 km Das renommierte Hotel befindet sich direkt am langen Sandstrand von South
Miami Beach an der bekannten Collins Avenue. 35 Gehminuten entlang der Strandpromenade zum berühmten Art Deco Center mit seinen Shops,
Bars und Galerien. *** TRANSFERINFO: Sollten Sie ihre Reise inkl. Transfer gebucht haben, begeben Sie sich nach Abholung Ihres Gepäcks bitte
an den Super Shuttle Stand (Mitarbeiter in blauen Shirts). Sollten Sie diesen Stand nicht finden, können Sie sich jederzeit an die Nr. +13058712000
wenden. Ca. 3 Tage vor Abreise sollten Sie sich unter der gleichen Nummer den Rücktransfer rückbestätigen lassen.
Ausstattung der Anlage:
Dieses Hotel ist der ideale Ausgangspunkt, um die pulsierende Metropole Miami zu erkunden. Besonders hervorzuheben ist der umfassende Service
mit Herz, der für ein besonderes Urlaubserlebnis sorgt. Das Hotel 'Riu Plaza Miami Beach Hotel' verfügt über ca. 300 Zimmer. Ihre Unterkunft
der gehobenen Kategorie ist besonders für Familien geeignet. Ausstattung: Das Hotel verfügt über einen Pool (Süsswasserpool). Am Pool
sind Liegen, Sonnenschirme und Badetücher kostenfrei erhältlich. Für Ihr leibliches Wohl sorgen ein à la carte-Restaurant sowie eine Pool-Bar,
Lobby-Bar und Snack-Bar. Die Lobby bietet Rezeption, Lounge und kostenfreies WLAN. Außerdem stehen Ihnen Parkmöglichkeiten gegen Gebühr
zur Verfügung Für zusätzlichen Komfort sorgt ein Zimmerservice. In den Außenanlagen befindet sich zudem eine Sonnenterrasse. Zu den
Einkaufsmöglichkeiten gehört ein Minimarkt. Als Zahlungsmittel werden Visa, MasterCard und American Express akzeptiert.Unsere Meinung:
Dieses Hotel ist der ideale Ausgangspunkt, um die pulsierende Metropole Miami zu erkunden. Besonders hervorzuheben ist der umfassende Service
mit Herz, der für ein besonderes Urlaubserlebnis sorgt.
Zimmer:
Die Doppelzimmer sind zwischen 26-30 m² groß. Zur komfortablen Ausstattung gehören Sat-TV, Telefon, Kühlschrank, Dusche oder Bad und Haartrockner.
Der Fußboden ist vorzugsweise mit Fliesen ausgelegt.Kostenfreie Nutzung von Klimaanlage (saisonal) und WLAN. Gegen Gebühr: Safe.
Verpflegung:
Folgende Verpflegungsvarianten werden angeboten:Übernachtung/Frühstück und Halbpension. Im Rahmen Ihrer gebuchten Verpflegung beinhaltet
diese im Detail: Frühstück als kontinentales Buffet Abendessen als Buffet
Sport:
Sport: Für Sie kostenfrei: Tischtennis, Fitnessraum Gegen Gebühr: Billard, Radsport (Fahrradverleih), Wassersport (Windsurfen, Segeln und Wasserski)
Sport teilweise durch Fremdanbieter.
Allgemeine Reiseinformationen:

In den allgemeinen Reiseinformationen stand am 14. August nichts drin...
Jetzt erst, am 16. Oktober, steht in den Reiseunterlagen bei den allgemeinen Reiseinformationen nun die Resortgebühr drin...
also nachträglich reingeschrieben... schlimm...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Michaela123456):
.......Jetzt erst, am 16. Oktober, steht in den Reiseunterlagen bei den allgemeinen Reiseinformationen nun die Resortgebühr drin.......

Natuerlich sind Sie dazu berechtigt, dass man Ihnen nachweist, dass zum Zeitpunkt der Buchung Sie ueber das Fee informiert waren. Das muss der Reiseveranstalter Ihnen nachweisen, da er es ja behauptet.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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