Hallo Zusammen,
nachdem ich nun schon eine ganze Weile mehr oder weniger still mitlese, wende ich ich heute mit einer Frage an euch.
Mein Partner und ich planen im September nach Namibia zu fliegen. Hierzu haben wir uns eine Reiseroute von einem Reisebüro ausarbeiten lassen, der die Leistungen wiederum über eine Agentur angefragt hat. Bestandteile sind Flug, Auto und Unterkünfte.
Sehe ich das richtig, dass das Reisebüro nur als Vermittler auftritt und ich im Falle eines Falles mich an die Agentur wenden müsste?
Die Sache mit der Agentur hat mir ganz gut gefallen, da ich davon ausgegangen bin, dass es besser ist, alles aus einer Hand zu buchen. Wenn dann was schief geht, habe ich nur einen Ansprechpartner.
Nun ist es so, dass zwei Übernachtungen in einer Lodge nicht mehr über diesen Veranstalter buchbar sind, Wir würden diese Übernachtungen daher separat (über einen anderen Anbieter, der noch Kontigent hat) buchen lassen.
Können uns daraus Nachteile entstehen. Handelt es sich trotz der "Unterbrechung" um eine Pauschalreise bei Anbieter 1. Auf was müsste ich sonst noch achten.
Ich danke euch sehr für eure Hilfe.
Die Reise
ist nicht gerade billig und dass ich nicht weiss was Sache ist, macht mich sehr nervös.
Viele Grüße
schorlepower
-----------------
" "
Pauschalreise mit Unterbrechung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
quote:<hr size=1 noshade>Sehe ich das richtig, dass das Reisebüro nur als Vermittler auftritt und ich im Falle eines Falles mich an die Agentur wenden müsste? <hr size=1 noshade>
Nicht unbedingt.
Was für einen Status gibt sich denn das Reisebüro in den vertraglichen Vereinbarungen?
Wie war der Ablauf der Buchung?
quote:<hr size=1 noshade>Wir würden diese Übernachtungen daher separat (über einen anderen Anbieter, der noch Kontigent hat) buchen lassen. <hr size=1 noshade>
Warum macht das nicht das Reisbüro?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo Harry van Sell,
vielen Dank für Deine beiden Nachfragen.
Also bisher wurde noch nicht gebucht. Daher kann ich noch nix über die Vertragsunterlagen sagen. Ich bin mir halt unsicher - daher auch meine Nachfrage im Vorfeld.
Also der Vorgang war wie folgt:
Wir sind ins Reisebüro und haben uns eine Reise zusammenstellen lassen.
Das Reisebüro hat uns dann drei Angebote gemacht (verschiedene Varianten) und wir wollten dann eine davon buchen. Damit haben wir das Reisebüro beauftragt. Dass da noch eine Agentur dazwischen ist, kann ich nur am Angebot sehen, dass von eben einer Agentur erstellt wurde. Aber alle Kontakte liefen über das Reisebüro.
Zu Deiner zweiteren Nachfrage:
Da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt.
Das fehlende Hotel würden wir auch über das Reisebüro buchen lassen.
Aber halt über einen anderen Anbieter.
Viele Grüße
schorlepower
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Sie sollten sehr genau pruefen, wie die rechtlichen Vertragsverhaeltnisse sind. Wird Ihnen bei Buchung gesagt, dass der Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht wird und Sie den auch direkt an die Fluggesellschaft zu zahlen haben, dass das lokale Arrangement (Unterkuenfte) direkt an die lokale Agentur zu zahlen ist, und das Sie das Fahrzeug direkt an die Vermietgesellschaft zu zahlen haben, dann ist das Reisebuero lediglich Vermittler. Ihre Vertragspartner waeren dann die Fluggesellschaft, die lokale Agentur und der Autovermieter. Sie muessen dann drei unterschiedliche Vertraege abschliessen.
Hat Ihnen das Reisebuero jedoch einen Gesamtreisepreis genannt, der alle Leistungen beinhaltet, dann ist das Reisebuero Veranstalter und Ihr Vertragspartner, alle Beteiligten (Fluggesellschaft, lokale Agentur, Autovermieter) waeren dann fuer das Reisebuero Erfuellungsgehilfen. Den vereinbarten Reisepreis haetten Sie an das Reisebuero zu leisten! Das Reisebuero haette Ihnen einen Reisepreis-Sicherungsschein auszuhaendigen, damit waeren Ihre eingezahlten Gelder gegen Veruntreuung und Insolvenz abgesichert. Es waere nur ein Reisevertrag, naemlich mit dem Reisebuero, abzuschliessen.
Alles in allem ein bissl kompliziert. Aber der Gesetzgeber will dadurch erreichen, das Kundengelder gesichert sind und das ist auch gut so.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
Hallo zusammen,
vielen Dank schon mal für die Antworten.
Also ich habe nun beim Reisebüro angefragt, ob es sich um eine Pauschalreise handelt.
Folgende Antwort habe ich bekommen.
"Sie buchen bei uns keine Pauschalreise, sondern Bausteine: Im Prinzip, wie unten aufgeschlüsselt (Anmerkung: Unten steht Preis Flug, Preis Auto, Unterkünte Anbieter 1 und Preis Unterkünfte Anbieter 2).
Für die Landleistungen bekommen Sie vom jeweiligen Reiseveranstalter die Bestätigung und auch einen Sicherungsschein."
Soweit die Mail vom Reisebüro.
Und jetzt bitte ich euch nochmal um Hilfe.
Was heisst das jetzt für mich? Ist das okay so? Habe ich da besondere Risiken?
Vielen lieben Dank und einen schönen Abend
schorlepower
-----------------
" "
Ja, die Nachteile sind, dass Sie unterschiedliche Vertragspartner haben.
1. Flug: Sie schliessen den Vertrag mit der Fluggesellschaft. Wuerde die im Extremfall pleite gehen, ist Ihr Geld futsch. Das kommt praktisch so gut wie nie vor, aber Sie haben ein Restrisiko.
2. Mietwagen: Sie schliessen den Vertrag mit dem Vermieter. Sitzt der in Namibia, muessten Sie im Falle eines Falles in Namibia klagen. Auch sollten Sie den Versicherungsschutz beachten, Vollkasko - Selbstbeteiligung.
3. Unterkuenfte: Sie schreiben dass das Reisebuero die Unterkuenfte bei irgendwelchen Reiseveranstalter bucht mit Sicherungsschein. Das ist gut, ich denke, dass werden deutsche Veranstalter sein.
Viele Gruesse
bernardoselva
-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
17 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten