Pauschalreise über Booking.com gebucht, geringe Rückerstattung!

23. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Pauschalreise über Booking.com gebucht, geringe Rückerstattung!

Liebe Forumsteilnehmer,

wir haben im Dezember über Booking.com eine Pauschalreise auf die Seychellen gebucht. Reisedauer: 2.3.2018-12.3.2018. Wir bekamen dann eine E-Mail von Lastminute.de, wo uns der Flug bestätigt wurde. Das machte schon mal stutzig. Aufgrund gesundheitlicher Probleme mussten wir die Reise am 14. Januar 2018 stornieren. Nun möchte uns Lastminute 233 € inkl. 30 € Stornierungsgebühren erstatten. Wir bezahlten bereits per Kreditkarte 1500 € für diesen Flug. Auf Nachfrage wie sich der Betrag zusammensetzt bekommen wir nur Standardantworten. Leider bearbeitet immer ein anderer Mitarbeiter unsere Anfragen, die meisten können nicht einmal deutsch. Welche Möglichkeiten haben wir? Können wir den Betrag über die Bank zurückbuchen lassen? Welche Folgen hätte das?

LG
Michael

-- Editiert von Mahatma Josef Gamsbichler am 23.01.2018 17:36

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49 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Warum sollte man kostenfrei stornieren können? War das zugesagt oder Reiserücktrittsversicherung vorhanden?

Oder ist hier das Problem, dass man sich nicht klar ist, wer Vermittler und wer Vertragspartner ist?

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

wenn es last....de ist:
Zeitraum der Stornierung bis zur Abreise Stornokosten in % des Reisepreises
bis zum 30 Tag vor Abreise 50%
ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor Abreise 55%
ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Abreise 60%
ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Abreise 85%
ab dem 6. Tag bis zum Reisetag und bei Nichterscheinen 95%

wär ich eigentlich bei 50% (und wenn die nur den Flug anbieten, dann eben vom Flugpreis)

Warum sollten die 30€ Stornierungsgebühr erstatten? Wenn überhaupt kassieren die sowas. Sicher, dass die nicht nur 233€ einbehalten wollen?*

-- Editiert von Lazyboy am 24.01.2018 08:20

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
wenn es last....de ist:
Zeitraum der Stornierung bis zur Abreise Stornokosten in % des Reisepreises
bis zum 30 Tag vor Abreise 50%
ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor Abreise 55%
ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Abreise 60%
ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Abreise 85%
ab dem 6. Tag bis zum Reisetag und bei Nichterscheinen 95%

wär ich eigentlich bei 50% (und wenn die nur den Flug anbieten, dann eben vom Flugpreis)

Warum sollten die 30€ Stornierungsgebühr erstatten? Wenn überhaupt kassieren die sowas. Sicher, dass die nicht nur 233€ einbehalten wollen?*

-- Editiert von Lazyboy am 24.01.2018 08:20


Hallo Lazyboy,

danke erst mal. Woher hast du die %-Angaben? In den AGB's von LM steht da nix. Ich dachte, Stornierungsgebühren dürfen nicht erhoben werden?
Sicher ist, das uns LM 233 € von bezahlten 1500 € erstatten will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Warum sollte man kostenfrei stornieren können? War das zugesagt oder Reiserücktrittsversicherung vorhanden?

Oder ist hier das Problem, dass man sich nicht klar ist, wer Vermittler und wer Vertragspartner ist?


Booking.com redet sich raus und verweist uns auf Last Minute.de, da Booking com. ja nur Hotels anbietet. Booking.com leitet aber bei Fluganfragen von Ihrer Seite auf andere Anbieter wie LM...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
wenn es last....de ist:
Zeitraum der Stornierung bis zur Abreise Stornokosten in % des Reisepreises
bis zum 30 Tag vor Abreise 50%
ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor Abreise 55%
ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Abreise 60%
ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Abreise 85%
ab dem 6. Tag bis zum Reisetag und bei Nichterscheinen 95%

wär ich eigentlich bei 50% (und wenn die nur den Flug anbieten, dann eben vom Flugpreis)

Warum sollten die 30€ Stornierungsgebühr erstatten? Wenn überhaupt kassieren die sowas. Sicher, dass die nicht nur 233€ einbehalten wollen?*

-- Editiert von Lazyboy am 24.01.2018 08:20


Last Minute redet sich heraus mit den AGB's, die sie uns per Mail gesendet haben. In den AGB's von LM stehen genau die Prozentangaben wie du oben genannt hast. Anscheinend haben die verschiedene AGB'S?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Oder ist hier das Problem, dass man sich nicht klar ist, wer Vermittler und wer Vertragspartner ist?

Genau das.

Man sollte sich villeicht als erstes mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, mit wem man denn nun über was genau welche vertragliche Vereinbarung geschlossen hat.



Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
Ich dachte, Stornierungsgebühren dürfen nicht erhoben werden?

Da denkt man falsch...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wer ist hier der Reiseveranstalter?

Wenn ich mir so die Webseite von lastminute.de anschaue, dann sieht mir das aber auch eher aus wie ein Vermittler. Bei Hotel+Flug werden meistens die Pauschalreisen von anderen Reiseveranstaltern verkauft.

Zitat:
Wir bezahlten bereits per Kreditkarte 1500 € für diesen Flug.


Sicher, dass Sie eine Pauschalreise gebucht haben? Mich macht Ihr Wort "Flug" stutzig.

-- Editiert von vundaal76 am 24.01.2018 12:05

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

bucht man eine Pauschalreise erhaelt man vom Reiseveranstalter ueber die gebuchten Reiseleistungen ein Dokument, eine so genannte Reisebestaetigung. Dieser Reisebestaetigung kann man den Reiseveranstalter, ueber den man seine Reise buchte, ziemlich deutlich erkennen, da dieser auf dem Dokument genannt wird.

Die AGB des Reiseveranstalters sind oft auf der Rueckseite der Reisebestaetigung aufgedruckt oder man kann sie der Homepage des Reiseveranstalters entnehmen.

Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
......Ich dachte, Stornierungsgebühren dürfen nicht erhoben werden?......

In der Touristik arbeiten alle karitativ, das Fruehstueck bringt jeden Morgen der Pfarrer der zustaendigen Kirchengemeinde, Mittag- und Abendessen wird von der Heilsarmee angeliefert.

Dennoch - es hat Gerichte gegeben die entschieden haben, dass Stornierungsgebuehren ueber 20 %, wenn zwischen Stornierung und Reiseantritt mehr als 30 Tage liegen, diese zu spezifizieren sind. Gebuehren in dieser Groessenordnung pauschal zu erheben sind also nicht zulaessig.

Ansonsten sind Sie wahrscheinlich wie tausende anderer Reisenden Opfer dieser daemlichen Fernsehwerbung von booking.com geworden, dass Stornierungen in den allermeisten Faellen gebuehrenfrei sind. Bislang habe ich nur Leutchen kennengelernt die der Kategorie 'Allermeist' angehoeren und eben nicht den Priviligierten zuzurechnen sind. Diese Werbung ist eine einzige Verarsche!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#9
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal! Der Veranstalter/Vermittler des Fluges ist Lastminute.de. Wir dachten es sei eine Pauschalreise, ist es aber nicht. Man wird von Booking.com einfach auf LM weitergeleitet. Somit hat man den Eindruck, man buche bei Booking.com. Booking.com sagt, wir hätten nur das Hotel bei Ihnen gebucht. Aber auch hier sind über 800 € des Hotels einbehalten worden. LM redet sich raus und sagt, wir müssen das mit der Fluggesellschaft klären, toll. Was mich extrem wundert, ist die Tatsache, das wir nach Buchung des Fluges eine Bestätigungsmail von LM erhalten haben in denen anscheinend andere AGB's drin stehen, als auf der Homepage von LM. Ist das zulässig?

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Vorsicht!
Haben Sie in einem Verkaufsvorgang den Flug und das Hotel gebucht? Das wäre dann eine Pauschalreise.
Wurde Ihnen ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt?

Mit viel, viel Glück (da können die anderen vielleicht etwas dazu sagen) könnte es sein, dass kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt.

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
........könnte es sein, dass kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt.......

An was wollen Sie das festmachen????


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich habe mir die Buchungsvorgang auf booking.com (unter dem Menüpunkt Pauschalreisen) genauer angeschaut.
Flug und Hotel lassen sich z.B. für die Seychellen in einem Schritt buchen.
Damit liegt eine Pauschalreise vor.

Das schreibt Rechtsanwältin Grit Andersch:
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/Sicherungsschein.html

Zitat:
Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhält.

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#13
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Vorsicht!
Haben Sie in einem Verkaufsvorgang den Flug und das Hotel gebucht? Das wäre dann eine Pauschalreise.
Wurde Ihnen ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt?

Mit viel, viel Glück (da können die anderen vielleicht etwas dazu sagen) könnte es sein, dass kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt.


Danke erst mal! Wir hatten bei Booking.com den Eindruck, als wäre Flug und Unterkunft zusammen. Wir buchten unter dem Punkt Pauschalreisen. Aber Booking.com hat uns weitergeleitet in ein anderes Fenster, so dachten wir, wir hätten bei Booking.com gebucht, in Wirklichkeit haben wir da den Flug bei Lastminute.de gebucht. LM ist ein niederländisches Unternehmen, das wiederum über Bravonext die Flüge abwickelt. Bravonext sitzt wiederum in der Schweiz und hat eigene AGB's, die wir wohl akzeptiert haben. In den dortigen AGB's steht, das wir keinen Anspruch auf Rückerstattung haben. Sehr verworren das Ganze...Sollten wir den vollen Reisepreis zurückbuchen lassen und abwarten? Die Bank sagt, dies sei möglich.

LG
Michael

-- Editiert von Mahatma Josef Gamsbichler am 24.01.2018 16:06

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bei booking.com steht in dem Menüpunkt eindeutig der Begriff Pauschalreise.
Und dort muss ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt werden, andernfalls kann der Reisende die Zahlung verweigern.
Irgendwelche obskure AGB aus der Schweiz sind nicht zwingend wirksam.

Zitat:
Sollten wir den vollen Reisepreis zurückbuchen lassen und abwarten? Die Bank sagt, dies sei möglich.


Wenn die Bank das anbietet, würde ich das Angebot des Chargebacks annehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Bei booking.com steht in dem Menüpunkt eindeutig der Begriff Pauschalreise.
Und dort muss ein Reisepreissicherungsschein ausgehändigt werden, andernfalls kann der Reisende die Zahlung verweigern.
Irgendwelche obskure AGB aus der Schweiz sind nicht zwingend wirksam.

Zitat:
Sollten wir den vollen Reisepreis zurückbuchen lassen und abwarten? Die Bank sagt, dies sei möglich.


Wenn die Bank das anbietet, würde ich das Angebot des Chargebacks annehmen.


Das Problem ist, das das Hotel bereits 870 € eingezogen hat und Lastminute.de bereits den vollen Flugpreis in Höhe von 1500 € eingezogen hat...Kann ich das Geld über diesen Reisepreissicherungsschein zurückholen? Was, wenn sie den Schein ausstellen? Booking.com teilte mir mit, das sie nur für das Hotel zuständig sind.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Kann ich das Geld über diesen Reisepreissicherungsschein zurückholen?


Ich verstehe Ihre Frage nicht.
Sie haben doch vorhin geschrieben, dass die Bank meinte, dass eine Rückbuchung möglich sei.
Das nutzen Sie doch bitte auch diese Möglichkeit.
Dieser Reisepreissicherungsschein kann Ihnen bei so einer netten Bank dann für das Chargebackverfahren herzlichst egal sein.

Zitat:
Sollten wir den vollen Reisepreis zurückbuchen lassen und abwarten? Die Bank sagt, dies sei möglich.


---

Zitat:
Das Problem ist, das das Hotel bereits 870 € eingezogen hat und Lastminute.de bereits den vollen Flugpreis in Höhe von 1500 € eingezogen hat


Wo ist das Problem? Wenn die Bank sagt, die Rückbuchung ist möglich, dann gibt es kein Problem.

Zitat:
Booking.com teilte mir mit, das sie nur für das Hotel zuständig sind.


Liegt Ihnen diese Aussage von booking.com schriftlich vor? Damit können Sie ja nachweisen, dass Ihnen der Reisepreissicherungssicherungsschein verweigert wurde. Das ist gut.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Kann ich das Geld über diesen Reisepreissicherungsschein zurückholen?


Ich verstehe Ihre Frage nicht.
Sie haben doch vorhin geschrieben, dass die Bank meinte, dass eine Rückbuchung möglich sei.
Das nutzen Sie doch bitte auch diese Möglichkeit.
Dieser Reisepreissicherungsschein kann Ihnen bei so einer netten Bank dann für das Chargebackverfahren herzlichst egal sein.

Zitat:
Sollten wir den vollen Reisepreis zurückbuchen lassen und abwarten? Die Bank sagt, dies sei möglich.


---

Zitat:
Das Problem ist, das das Hotel bereits 870 € eingezogen hat und Lastminute.de bereits den vollen Flugpreis in Höhe von 1500 € eingezogen hat


Wo ist das Problem? Wenn die Bank sagt, die Rückbuchung ist möglich, dann gibt es kein Problem.

Zitat:
Booking.com teilte mir mit, das sie nur für das Hotel zuständig sind.


Liegt Ihnen diese Aussage von booking.com schriftlich vor? Damit können Sie ja nachweisen, dass Ihnen der Reisepreissicherungssicherungsschein verweigert wurde. Das ist gut.


Ja, das liegt schriftlich vor!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
Der Veranstalter/Vermittler des Fluges ist Lastminute.de.

Entweder Vermittler oder Veranstalter.
Man sollte die Basics mal unterscheiden, sonst fährt das gegen die Wand...



Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
Aber Booking.com hat uns weitergeleitet in ein anderes Fenster, so dachten wir, wir hätten bei Booking.com gebucht,

Wie um alles in der Welt kommt man auf die absurde Idee, das man bei X bucht wenn man auf die Seite von Y weitergeleitet wird?



Zitat (von vundaal76):
Wenn die Bank sagt, die Rückbuchung ist möglich, dann gibt es kein Problem.

Mal sehen ob Mahatma Josef Gamsbichler das auch noch so sieht, wenns Post vom Inkasso und / oder Anwalt gibt ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Schauen Sie sich mal den Buchungsprozess an.
Dort wird ein Paket (Hotel + Flug) mit einem Gesamtpreis beworben. Die Weiterleitung auf Seite X,Y,Z kommt erst zustande, nachdem der Kunde auf "verbindlich buchen" geklickt hat.

Wenn Anwalts- oder Inkassopost kommt -> ohne Aushändigung eines Reisepreissicherungsschein darf die Zahlung verweigert werden (damit auch Rückbuchung), insb. wenn der vermeintliche Reiseveranstalter die Aushändigung des Scheins schriftlich verweigert hat.

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#20
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
.........Das schreibt Rechtsanwältin Grit Andersch.......

Kassiert der Reiseveranstalter vor Abreise den Reisepreis oder Teile davon hat er einen Reisepreissicherungsschein den Reisenden auszuhandigen. Kassiert er allerdings erst nach Beendigung der Reise muss er keine Insolvenzversicheung nachweisen.

Das betrifft alle Reisen, wo mindestens zwei Hauptleistungen, wie z.B. Flug und Hotel, zusammengefasst als Paket, also als Pauschalreise, verkauft werden.

Bucht man als Reisender ueber einen Vermittler einmal nur den Flug bei einer Airline und das Hotel z.B. direkt beim Hotel und der Reisende zahlt das Flugticket direkt bei der Airline und den Hotelaufenthalt direkt an das Hotel, dann sind die Voraussetzungen einer Pauschalreise nicht erfuellt. Es muss kein Reisepreissicherungsschein ausgehaendigt werden. Das soll sich in 2018 allerdings noch aendern. Man kann Reisebueros deshalb nur anraten sich vom Reisenden schriftlich bestaetigen zu lassen, dass die Vermittlung keine Pauschalreise darstellt, was ja auch noch bedeuten wuerde, macht man das nicht, dass das Reisebuero als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a ff BGB haftet.

Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
........Der Veranstalter/Vermittler des Fluges ist Lastminute.de......

Wer hat die Reisebestaetigung erstellt?? An wen haben Sie gezahlt. Wo die Beteiligten ihren Firmensitz haben ist nebensaechlich. Alle in der EU ansaessigen Reiseveranstalter unterliegen gleichen Bestimmungen. Siehe EU-Richtlinie 90/314/EWG. Dieser Richtlinie hat sich auch die Schweiz als Drittland angeschlossen. Auf der Rueckseite Ihrer Reisebestätigung muesste ein Sicherungsschein aufgedruckt sein, wenn Sie denn eine Pauschalreise gebucht haben.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bevor die Dinge hier durcheinandergeworfen werden:
1) Kunde hat ohne Zweifel eine Pauschalreise (Hotel+Flug) gebucht. So wird das auf der booking.com auch angeboten (verbundene Dienstleistung).
Was da booking.com und lastminute.de im Verborgenen machen, ist nicht das Problem des Kunden.

2) booking.com hat wohl das Geld für das Hotel per Kreditkarte eingezogen. lastminute.de hat das Geld für den Flug eingezogen. Damit ist dann geklärt, dass der Preis vor der Reise gezahlt werden muss -> deshalb hat der Kunde Anspruch auf einen Sicherungsschein.
Wer wie das Geld einzieht, ist im Buchungsprozess nicht transparent dargestellt. Daraus kann man den Kunden keinen Strick ziehen.

3) Ein Reisepreissicherungsschein haben weder booking.com, noch lastminute.de ausgestellt. Die trickreiche Konstruktion (es so aussehen lassen wie eine Pauschalreise; aber am Ende werden die Dienstleistungen einzeln gebucht) ist in meinen Augen rechtlich nicht wirksam, d.h. der Kunde darf die Zahlung des Reisepreises wg. dem fehlenden Reisepreissicherungsschein verweigern.

Wenn die Bank jetzt mitspielt (was sie ja laut dem TE auch tut), steht einer Rückbuchung nichts im Wege.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Wird dem Kunden durch Nennung eines Gesamtpreises der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, muss entsprechend der EU-VO verfahren werden, also ein Reisepreissicherungsschein uebergeben werden.

Nur dann, wenn eindeutig ist, dass die Reiseleistungen nicht zusammenhaengend gebucht wurden, sondern es sich um unterschiedliche Vertraege handelt die abgeschlossen wurden, handelt es sich nicht um eine Pauschalreise. Man muss Interessenten ausdruecklich warnen bei solchen Anbietern zu buchen, die sich nicht an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen halten.

Der TE sollte die Verbraucherzentrale einschalten!!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva.




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#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nur dann, wenn eindeutig ist, dass die Reiseleistungen nicht zusammenhaengend gebucht wurden, sondern es sich um unterschiedliche Vertraege handelt die abgeschlossen wurden, handelt es sich nicht um eine Pauschalreise. Man muss Interessenten ausdruecklich warnen bei solchen Anbietern zu buchen, die sich nicht an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen halten.


Die Reiseleistungen wurden intern einzeln gebucht. Nur muss das den Kunden nicht interessieren, denn es wurde der Eindruck vermittelt, es handelt sich um eine Pauschalreise.

Anscheinend kann der Kunde aber dieses rechtswidrige Verhalten von booking.com und lastminute.de clever "ausnutzen" und sich über einen Chargeback quasi eine "kostenfreie Stornierung" besorgen.

In meinen Augen existiert auch überhaupt kein Vertrag. Der Kunde hat das Angebot für einen Reisevertrag (Pauschalreise) angenommen. booking.com/lastminute.de haben diesen Vertrag aber nie erfüllt, denn es wurden nur Einzelleistungen gebucht.

-- Editiert von vundaal76 am 25.01.2018 11:03

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#24
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Booking.com redet sich immer mit den gleichen Ausreden heraus: "Sie haben bei uns nur das Hotel gebucht und keine Pauschalreise..." Auf das Verlangen eines Reisepreissicherungsschein bekomme ich keine Antwort. Wie kann es sein, das es eine Schaltfläche für "Pauschalreisen" auf Booking.com gibt und man nach Klick auf diese sofort auf Lastminute.de unbemerkt weitergeleitet wird? Müsste da nicht ein eindeutiger Hinweis erfolgen?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, das ist nicht ok.
Aber warum sollten Sie jetzt eine Brieffreundschaft mit booking.com anfangen.
Ihre Bank hat Ihnen doch zugesagt, den Betrag zurückzubuchen. Ziehen Sie das durch und schließen Sie die Akte.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
Wie kann es sein, das es eine Schaltfläche für "Pauschalreisen" auf Booking.com gibt und man nach Klick auf diese sofort auf Lastminute.de unbemerkt weitergeleitet wird?

Wie das umbemerkt beiben konnte, das sollte man mal den jenigen fragen der vor dem Bildschirm saß.
Denn es ändern sich die URL, das Logo und das optische Erscheinungsbild der Seite. Das Links im Internet auch auf andere Siten führen können ist auch allgemein bekannt.


Wobei das Logo irreführend gestaltet ist, was wohl zu Lasten von Booking Firma gehen dürfte.



Zitat (von vundaal76):
und schließen Sie die Akte.

Bin mal gespannt, ob die Zahlungsempänger das auch machen.
Aber da muss man dann auch die Nerven behalten.



Signatur:

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#27
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Weiterleitung erfolgt erst nach dem Klicken von Buchen. Dem Kunden wird vorher ein Paket aus Hotel+Flug angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
........Die Weiterleitung erfolgt erst nach dem Klicken von Buchen.......

Wenn ich auf der Start-Seite bei booking.com auf den Button Pauschalreise klicke, dann geht bei mir ein Fenster 'booking.com powered by lastminute.com' auf.

Das aendert jedoch nichts an der Tatsache, dass, wenn mindestens zwei Reiseleistungen zusammengefasst werden und dann ein Reisepreis fuer den zusammengewuerfelten Klumpatsch genannt wird, die EU-Pauschalreise - Richtlinie (Reisepreis-Sicherungsschein) gilt.

Seltsam fuer mich, dass das bisher noch nicht hochgekocht ist. Da duerften taeglich doch Einige reintappen, in diese Irrefuehrung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#29
 Von 
Fichtenhauer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
EU-Pauschalreise - Richtlinie


Danke vorab! Anscheinend tritt die Richtlinie erst am 1.7.18 in Kraft, somit habe ich wahrscheinlich Pech...?
https://www.n-tv.de/reise/2018-wird-das-Pauschalreiserecht-erneuert-article19986582.html

VG
Michael

-- Editiert von Mahatma Josef Gamsbichler am 26.01.2018 12:08

-- Editiert von Mahatma Josef Gamsbichler am 26.01.2018 12:11

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Mahatma Josef Gamsbichler):
......Anscheinend tritt die Richtlinie erst am 1.7.18 in Kraft......,

Das waere dann die neue VO. Bis dahin gilt die alte VO, die schon eindeutig genug ist. Kundengeldsicherung siehe Artikel 7 der VO. Kein Anbieter darf davon abweichen!!!!!

Darum war meine Frage in #20 und ich frage mich nach wie vor - warum ist das noch nicht hochgekocht? Ziemlich unwahrscheinlich, dass das hier Geschilderte zum ersten Mal passiert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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