Pauschalreise/Kreuzfahrt: Zahlung des Restbetrages trotz Corona/Absage?

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)
Pauschalreise/Kreuzfahrt: Zahlung des Restbetrages trotz Corona/Absage?

Hallo zusammen,
Schwiegereltern haben eine Kreuzfahrt bei MSC für Anfang Mai gebucht und erhalten heute über ihr Reisebüro die Aufforderung zur Zahlung der Restsumme des Reisepreises. MSC Kreuzfahrten hat den Fahrbetrieb bis zunächst 30.4.20 wegen der Krise eingestellt und das Reisebüro sagt, dass die Reise im Mai nach derzeitiger Lage auch nicht stattfinden wird.

Müssen die Schwiegereltern nun den restlichen Reisepreis (80%) zahlen? Obwohl sie wissen, dass sie nicht fahren können und danach gewiss auch kein Geld zurückerhalten werden, da MSC statt Rückerstattungen nur noch Gutscheine ausgibt. Mir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance...

1. zahlen und bei Ausfall einen Gutschein erhalten, der wegen Konkurs/Alter ggf. nicht eingelöst werden kann
2. nicht zahlen und abwarten, ggf. ist dann aber nur die 20% Anzahlung verloren

Bin gespannt auf eure Einschätzungen

Gruß

W.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Mir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance...


Nein, die Rechtslage ist eindeutig. Bei einer Streichung der Kreuzfahrt muss MSC bzw. der Reiseveranstalter die Gesamtsumme in Form von echtem Geld (nicht Gutscheinen) zurückzahlen. Höhere Gewalt ist im Reiserecht berücksichtigt, es ändert aber nichts an der Rückzahlungspflicht.

Zitat:
wegen der Krise eingestellt und das Reisebüro sagt, dass die Reise im Mai nach derzeitiger Lage auch nicht stattfinden wird.


Können Sie diese Aussage vom Reisebüro nachweisen?

Ich würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet und damit die restlichen 80% nicht gezahlt werden. Ferne würde ich die 20% Anzahlung schriftlich zurückfordern.

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#2
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:


Können Sie diese Aussage vom Reisebüro nachweisen?

Ich würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet und damit die restlichen 80% nicht gezahlt werden. Ferne würde ich die 20% Anzahlung schriftlich zurückfordern.


Die Aussage des Reisebüros ist nur mündlich, das Kreuzfahrtunternehmen hat bisher erst alle Reisen bis 30.4. storniert.

Die Restzahlung ist jedoch bis 4.4. fällig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von webfox):
Mir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance...

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von webfox):
2. nicht zahlen und abwarten, ggf. ist dann aber nur die 20% Anzahlung verloren

Das dürfte teuer werden, 80% des Reisepreise - plus eventuell Kosten der Rechtsverfolgung.



Zitat (von vundaal76):
Ich würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet

Nur dumm, das es dafür seitens des Veranstalter keinerlei Hinweise gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist mit einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher unvermeidbarer Umstände?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von webfox):
Was ist mit einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher unvermeidbarer Umstände?

Dazu müssten natürlich erst mal welche vorliegen...


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#6
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Dazu müssten natürlich erst mal welche vorliegen...


Was ist mit unbeschränkten Einreiseverboten in 3 von 4 Ländern der Reiseroute?

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Jedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird.

Der Grund, warum der Reiseveranstalter die Kreuzfahrt noch nicht abgesagt hat, liegt darin, dass Dieser für Mai-Kreuzfahrten Cash in die Firma (u.a. vom TE) reinbekommen möchte.

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#8
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):

Der Grund, warum der Reiseveranstalter die Kreuzfahrt noch nicht abgesagt hat, liegt darin, dass Dieser für Mai-Kreuzfahrten Cash in die Firma (u.a. vom TE) reinbekommen möchte.


Das ist mir klar, deshalb möchte ich ja die Restzahlung vermeiden...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Jedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird.

Corona geht juristisch gesehen erst mal nur bis zum 19.04 / 30.04.
Alles ab dem 01.05 steht derzeit in den Sternen und ich vermute stark kein Gericht wird eine nebulöse Prognose als Grundlage akzeptieren.


Versuchen kann man es es ja, mit etwas Pech sind die Konsequenzen drastischer als man sich das dachte.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

...die Gerichtsverhandlung würde ja erst deutlich später stattfinden, dann bestünde über das "nebulöse" Klarheit

...versuche es mal mit Begründung Einreiseverbot und Gefahr für Leib und Leben, da Risikogruppe

...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen?

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#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von webfox):
...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen?


Mahn, Gerichts- und Anwaltskosten wären denkbare Konsequenzen.

Beurteilt würde der Stand zum Fälligkeitstag 04.04.; bei Klageeinreichung nach Fälligkeit der Tag des Eingangs beim Gericht.
Spätere Veränderungen wirken sich ggf. auf die Hauptforderung aber nicht auf die Kosten aus.
Zitat (von webfox):
..versuche es mal mit Begründung Einreiseverbot und Gefahr für Leib und Leben, da Risikogruppe
dafür gibt es dann andere allerdings nicht kostenlose Rechstmittel.

Berry

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von webfox):
...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen?

Zum einen das
Zitat (von Sir Berry):
Mahn, Gerichts- und Anwaltskosten wären denkbare Konsequenzen.

Zum anderen kann auch der Reisepreis bis zu 80% als Schadenersatz fällig werden.


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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nun müssen Sie nichts mehr zahlen und können die 20 % Anzahlung zurück fordern:

Zitat (von https://www.msccruises.de/coronavirus):

Angesichts des globalen Gesundheitsnotstands durch das Coronavirus, mit dem die Welt aktuell konfrontiert ist, und daraus resultierender außergewöhnlicher Umstände, hat MSC Cruises beschlossen, die vorübergehende, flottenweite Einstellung des Schiffsbetriebs bis zum 29. Mai zu verlängern.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
webfox
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Nun müssen Sie nichts mehr zahlen und können die 20 % Anzahlung zurück fordern:

Zitat (von https://www.msccruises.de/coronavirus):

Angesichts des globalen Gesundheitsnotstands durch das Coronavirus, mit dem die Welt aktuell konfrontiert ist, und daraus resultierender außergewöhnlicher Umstände, hat MSC Cruises beschlossen, die vorübergehende, flottenweite Einstellung des Schiffsbetriebs bis zum 29. Mai zu verlängern.


Super, vielen Dank für die Info!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Jedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird.


Wie bereits erwähnt ...

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