Hallo zusammen,
Schwiegereltern haben eine Kreuzfahrt bei MSC für Anfang Mai gebucht und erhalten heute über ihr Reisebüro die Aufforderung zur Zahlung der Restsumme des Reisepreises. MSC Kreuzfahrten hat den Fahrbetrieb bis zunächst 30.4.20 wegen der Krise eingestellt und das Reisebüro sagt, dass die Reise
im Mai nach derzeitiger Lage auch nicht stattfinden wird.
Müssen die Schwiegereltern nun den restlichen Reisepreis (80%) zahlen? Obwohl sie wissen, dass sie nicht fahren können und danach gewiss auch kein Geld zurückerhalten werden, da MSC statt Rückerstattungen nur noch Gutscheine ausgibt. Mir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance...
1. zahlen und bei Ausfall einen Gutschein erhalten, der wegen Konkurs/Alter ggf. nicht eingelöst werden kann
2. nicht zahlen und abwarten, ggf. ist dann aber nur die 20% Anzahlung verloren
Bin gespannt auf eure Einschätzungen
Gruß
W.
Pauschalreise/Kreuzfahrt: Zahlung des Restbetrages trotz Corona/Absage?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Mir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance...
Nein, die Rechtslage ist eindeutig. Bei einer Streichung der Kreuzfahrt muss MSC bzw. der Reiseveranstalter die Gesamtsumme in Form von echtem Geld (nicht Gutscheinen) zurückzahlen. Höhere Gewalt ist im Reiserecht berücksichtigt, es ändert aber nichts an der Rückzahlungspflicht.
Zitat:wegen der Krise eingestellt und das Reisebüro sagt, dass die Reise im Mai nach derzeitiger Lage auch nicht stattfinden wird.
Können Sie diese Aussage vom Reisebüro nachweisen?
Ich würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet und damit die restlichen 80% nicht gezahlt werden. Ferne würde ich die 20% Anzahlung schriftlich zurückfordern.
Zitat:Zitat:
Können Sie diese Aussage vom Reisebüro nachweisen?
Ich würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet und damit die restlichen 80% nicht gezahlt werden. Ferne würde ich die 20% Anzahlung schriftlich zurückfordern.
Die Aussage des Reisebüros ist nur mündlich, das Kreuzfahrtunternehmen hat bisher erst alle Reisen bis 30.4. storniert.
Die Restzahlung ist jedoch bis 4.4. fällig.
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ZitatMir ist klar, dass sie rein juristisch/vertraglich zur Zahlung verpflichtet sind, aber vielleicht bietet die Ausnahmesituation ja eine Chance... :
Finde den Widerspruch ...
Zitat2. nicht zahlen und abwarten, ggf. ist dann aber nur die 20% Anzahlung verloren :
Das dürfte teuer werden, 80% des Reisepreise - plus eventuell Kosten der Rechtsverfolgung.
ZitatIch würde das Reisebüro noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass die Kreuzfahrt nicht stattfindet :
Nur dumm, das es dafür seitens des Veranstalter keinerlei Hinweise gibt ...
Was ist mit einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher unvermeidbarer Umstände?
ZitatWas ist mit einem Rücktritt wegen außergewöhnlicher unvermeidbarer Umstände? :
Dazu müssten natürlich erst mal welche vorliegen...
Zitat:
Dazu müssten natürlich erst mal welche vorliegen...
Was ist mit unbeschränkten Einreiseverboten in 3 von 4 Ländern der Reiseroute?
Jedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird.
Der Grund, warum der Reiseveranstalter die Kreuzfahrt noch nicht abgesagt hat, liegt darin, dass Dieser für Mai-Kreuzfahrten Cash in die Firma (u.a. vom TE) reinbekommen möchte.
Zitat:
Der Grund, warum der Reiseveranstalter die Kreuzfahrt noch nicht abgesagt hat, liegt darin, dass Dieser für Mai-Kreuzfahrten Cash in die Firma (u.a. vom TE) reinbekommen möchte.
Das ist mir klar, deshalb möchte ich ja die Restzahlung vermeiden...
ZitatJedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird. :
Corona geht juristisch gesehen erst mal nur bis zum 19.04 / 30.04.
Alles ab dem 01.05 steht derzeit in den Sternen und ich vermute stark kein Gericht wird eine nebulöse Prognose als Grundlage akzeptieren.
Versuchen kann man es es ja, mit etwas Pech sind die Konsequenzen drastischer als man sich das dachte.
...die Gerichtsverhandlung würde ja erst deutlich später stattfinden, dann bestünde über das "nebulöse" Klarheit
...versuche es mal mit Begründung Einreiseverbot und Gefahr für Leib und Leben, da Risikogruppe
...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen?
Zitat...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen? :
Mahn, Gerichts- und Anwaltskosten wären denkbare Konsequenzen.
Beurteilt würde der Stand zum Fälligkeitstag 04.04.; bei Klageeinreichung nach Fälligkeit der Tag des Eingangs beim Gericht.
Spätere Veränderungen wirken sich ggf. auf die Hauptforderung aber nicht auf die Kosten aus.
dafür gibt es dann andere allerdings nicht kostenlose Rechstmittel.Zitat..versuche es mal mit Begründung :Einreiseverbot undGefahr für Leib und Leben, da Risikogruppe
Berry
Zitat...was willst mit "Konsequenzen drastischer als man dachte" sagen? :
Zum einen das
ZitatMahn, Gerichts- und Anwaltskosten wären denkbare Konsequenzen. :
Zum anderen kann auch der Reisepreis bis zu 80% als Schadenersatz fällig werden.
Nun müssen Sie nichts mehr zahlen und können die 20 % Anzahlung zurück fordern:
Zitat:
Angesichts des globalen Gesundheitsnotstands durch das Coronavirus, mit dem die Welt aktuell konfrontiert ist, und daraus resultierender außergewöhnlicher Umstände, hat MSC Cruises beschlossen, die vorübergehende, flottenweite Einstellung des Schiffsbetriebs bis zum 29. Mai zu verlängern.
ZitatNun müssen Sie nichts mehr zahlen und können die 20 % Anzahlung zurück fordern: :
Zitat:
Angesichts des globalen Gesundheitsnotstands durch das Coronavirus, mit dem die Welt aktuell konfrontiert ist, und daraus resultierender außergewöhnlicher Umstände, hat MSC Cruises beschlossen, die vorübergehende, flottenweite Einstellung des Schiffsbetriebs bis zum 29. Mai zu verlängern.
Super, vielen Dank für die Info!
Zitat:Jedem sollte doch Heute klar sein, dass es im Mai keine Kreuzfahrten geben wird.
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