Ich habe im Dezember 2004 einen Linienflug bei einer Online-Reiseagentur gebucht und bezahlt. Der Flug ist am 09.07.2005. Am 01.07.2005 wurde mir von der Reiseangentur telefonisch mitgeteilt, dass der Flugpreis um 122 € gestiegen sei und ich das Geld umgehend bezahlen solle. Ich habe auf den § 651a Nr.3 BGB
hingewiesen, wonach eine Preisänderung ab dem 20. Tag vor Reisebeginn ungültig ist. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass dies nicht für Linienflüge zutreffe. Bei einem Anruf bei Fluggesellschaft wurde mir außerdem mitgeteilt, dass der Flug bis jetzt noch nicht einmal gebucht wurde, sondern bisher nur reserviert. Ist das rechtens ???
Danke für die Hilfe...
Preisänderung eines Linienfluges
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
hallo görian,
hier hat sich vermutlich nicht der ticketpreis geändert, sondern die steuern und gebühren. in erster linie dürfte es sich um kerosinzuschläge handeln.
die airline berechnet immer die kosten zum zeitpunkt der ticketausstellung, unabhängig davon, wann die reservierung erfolgte.
üblicherweise ist der ticketpreis auch dann, also bei ticketausstellung fällig.
im umkehrschluss, sollte das ticket nach zahlungseingang ausgestellt werden.
wer den ticketpreis 6 monate im voraus kassiert, ohne das ticket auszustellen . . .
also das ist nicht unbedingt eine seriöse vorgehensweise. zumahl das geld nicht durch einen sicherungsschein abgesichert ist, wie bei einer pauschalreise.
um welche "online agentur" handelt es sich denn? würde mir gerne mal deren AGB ansehen.
cheers
travelagent
Hallo Travelagent,
danke für die Hilfe. Ich habe mittlerweile auch aus anderen Quellen erfahren, dass gegen diese Vorgehensweise nichts zu machen ist. Die Internetseite ist ist www.billigfluege.de. Dahinter verbirgt sich die Firma BiboTours GmbH. Die AGBs geben leider auch keinen weiteren Aufschluss über die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise.
goerian
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
hm - wenn der reisepreis bezahlt wurde, hat der kauf eigentlich stattgefunden und die tieckets hätten ausgestellt werden müssen.
kassiert jemand den kaufpreis, liefert aber erst monate später, liegt hier eine unangemessene benachteiligung des kunden nach § 307 BGB
vor!
die nachbelastung liegt m.e. somit im verantwortungsbereich des verkäufers. wäre das ticket nach zahlungseingang ausgestellt worden, wäre es jetzt nicht mehr zu einer nachbelastung gekommen. anders hätte es ausgesehen, wenn der reisepreis noch nichjt gezahlt worden wäre.
auch die AGB der firma sind hier nicht eindeutig. es heisst nur, dass sie nicht ausstellen müssen, wenn die zahlung noch nicht erfolgt ist. im umkehrschluss, müsste dann aber die ausstellung bei zahlung erfolgen.
ciao
4. Kosten und Zahlungen
Die gebuchten Leistungen werden dem Kunden . . . . in dessen Auftrag von BIBO-Tours, wobei uns vorbehalten bleibt, Zahlungs-art und -frist (z.B. entsprechend den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft) vorzugeben, und wir nicht verpflichtet sind, die Austellung von Tickets / Vouchern / Policen vor vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags in Auftrag zu geben;...
hi plexuss,
grundsätzlich würde ich dir zustimmen, aber auf der HP steht auch:
"Wir bitten Sie bei Zahlung gegen Rechnung/Überweisung bis spätestens 30 Tage vor Ihrem Reiseantritt auszugleichen."
demnoch wäre die sofortige zahlung im jan gar nicht erforderlich gewesen.
allerdings bin ich der meinung, dass aber auch auf die möglichkeit einer nachbelastung hingewiesen werden müsste, wenn nicht schon auf der HP, dann zumindest auf der rechnung und das kann ja der fall gewesen sein.
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"Travelagent
www.astrotravel.de"
ohje Bibo Tours!
Lese doch mal hier:
http://www.aerger-forum.de/dcforum/DCForumID41/333.html#1
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