Probleme Reiserücktritt

15. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
harry50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme Reiserücktritt

Ablauf:

gebucht wurde eine Safari bei einen von mir bekanntem Unternehmen (deutsche Inhaberin) in Arusha Tanzania. Wir haben schon öfters damit Touren gemacht.

Gebucht am 28.07.21 bezahlt am 08.01.2022.
Hatte eine Vereinbarung, so kurz wie möglich wegen Corona vorher zu zahlen.

Die Inhaberin war von Dez. – Jan in Deutschland um Ihre Kranke Mutter zu pflegen und
da wir Sie kennen haben wir das Geld bei Ihr am 08.01.22 in bar bezahlt.

Storniert wegen Krankheit am 17.02.2022. Ärztliches Attest liegt vor.


Jetzt zu den Problemen wo die Versicherung meckert.

Die Rechnung für das Geld kam per Mail. Ihr Mann hatte dieses am Computer in Arusha ausgedruckt mit Stempel versehen und der Inhaberin per Mail gesendet. Diese hat die Rechnung unterschrieben und dann an mich per Mail gesendet. Nur Sie unterschreibt die Rechnungen.

Kommt der Versicherung komisch vor !


Die Versicherung wollt dann eine Stornorechnung. Dieses habe ich dann bei der Agentur angefragt und auch erhalten. Jetz ist die Rechnungsnummer 25/21 und die Stornorechnung NR.21/22 .
Welches der Versicherung auch nicht gefällt…..

Auch komisch.

Wenn keine Sinnvoll Begründung, wird der Fall nicht weiter bearbeitet so die Aussage.

Was würdet Ihr machen ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich sehe bisher noch nichts was irgendwie ungewöhnlich sein soll.
Mir ist nicht klar, was der Versicherung an der Rechnung und an der Stornorechnung nicht gefällt.

Signatur:

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von harry50):
Was würdet Ihr machen ?

Die Versicherung auffordern substantiiert zu begründen, weshalb ganz normale Sachen denen "komisch" vorkommen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Diese hat die Rechnung unterschrieben und dann an mich per Mail gesendet. Nur Sie unterschreibt die Rechnungen.


Rechnungen unterschreibt man als Rechnungssteller nicht!
Das lernt man im ersten Jahr als Kaufmann.

Insofern kann ich mir vorstellen, dass das der Versicherung eben "Spanisch" vorkommt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Rechnungen unterschreibt man als Rechnungssteller nicht!

Faszinierend, dass man die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften in Tansania kennt ...



Zitat (von vundaal76):
Das lernt man im ersten Jahr als Kaufmann.

Und die Ausbildungsvorgaben und Lehrinhalte in Tansania zum Kaufmann kennt man auch noch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
harry50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam die Antwort auf meine Mail:

wir nehmen Bezug auf das geführte Telefonat.

Wir sind auftragsgemäß verpflichtet, Umstände und Kostendetails offener Schadenfälle nach dem bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu beurteilen. Diesbezüglich haben Sie die Obliegenheit, uns vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Weiterhin sind wir nach § 2 GwG gesetzlich verpflichtet, Geldgeschäfte transparent nachvollziehen zu können.

Zu Ihrem Fall sind bei uns einige Punkte unklar, und nicht nachzuvollziehen. Insbesondere durch Abweichungen der Daten auf dem Zahlungsbeleg und unterschiedliche Rechnungsnummern für dieselbe Reise, ergibt sich für uns kein stimmiges Gesamtbild. Hinzu kommt, dass sich kein logischer Ablauf nach der Barzahlung vor Ort in Deutschland ergibt. Wie hat Frau …. die Mail vom 08.01.2022 unterschrieben, die ihr Geschäftspartner aus Tansania! "am selben Tag" abgeschickt hat? Nach Ihrer Aussage hat Frau …."die 3700,00 € am 08.01.2.22 bar in Stuttgart entgegen genommen. Darüber hinaus ist es für uns nicht transparent, wenn es für die 3700,00 € vor Ort (in Deutschland) keinen Empfangsbeleg gibt. Wie besprochen können wir den Fall aktuell nicht beurteilen, da der Zahlvorgang nicht transparent nachzuvollziehen ist

Wir behalten uns vor, den Vorgang an unsere Rechtsabteilung weiter zu leiten um Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten.


Der Sachbearbeiter hat irgendwie Sachen falsch verstanden.

Ich hatte nie gesagt, nicht per Mail oder am Telefon das das Geld in einer Stadt.... übergeben wurde, ich sagt am Wohnort der Mutter und der ist nicht in Stuttgart.

Die Endrechnung wurde vom Büro (Tanzania) per Mail an die Inhaberin gesendet, dort unterschrieben und an mich per Mail weitergeleitet. Das was für mich praktisch der Empfangsbeleg...


Bezahlt wurde am 08.01.2022, Tour wäre vom 19.02 - 25.02 gewesen.

Was haltet Ihr davon bzw. was würdet Ihr weiter machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von harry50):
Insbesondere durch Abweichungen der Daten auf dem Zahlungsbeleg

Und das wären welche genau?



Zitat (von harry50):
und unterschiedliche Rechnungsnummern für dieselbe Reise,

Logischerweise, weil es unterschiedliche Rechnungen sind.
Da hat der Sachbearbeiter wohl ein paar Kompetenzmängel ...



Zitat (von harry50):
was würdet Ihr weiter machen.

Die Versicherung auffordern die Rückfrage zu beantworten und dann die Schilderung neu machen und dem geistigen Niveau des Sachbearbeiters anpassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
harry50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hab die Sache jetzt meinem Anwalt übergeben, werde berichten wie es weitergeht.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
harry50
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Grad kam eine Mail von meinem Rechtsanwalt bzgl. AXA.

Die machen immer noch an der Barzahlung rum.

Ausschnitt aus dem Schreiben !

"Insgesamt ergibt sich für uns ein äußerst undurchsichtiges Bild der Umstände, insbesondere von der Bezahlung der Reise. Selbst wenn wir den möglichen Ablauf der Barzahlung unbetrachtet lassen, liegt kein valider Abhebungsbeleg für das Bargeld vor. Zudem erscheint es wenig lebensnah, selbst wenn wir ein gewisses Vertrauensverhältnis unterstellen, dass es keinen Barzahlungsbelg vor Ort gab."


Wir haben seit 2013 Kontakt mit der Dame und duzen uns auch, Whatsapp......

Darf man kein Bargeld mehr haben ??? :augenroll:

Macht das Sinn vor Gericht klären lassen oder als Lehrgeld verbuchen, Rechtschutz vorhanden ?

-- Editiert von User am 09.08.2022 19:07

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Naja - im Kern zweifelt die Versicherung ja an, dass die 3700€ jemals bezahlt wurden.

Und vor Gericht würde es auch entscheidend darauf hinauslaufen, ob man beweisen kann, dass (a) die 3700€ tatsächlich bezahlt wurden und (b) dass die 3700€ auch für die Reise bestimmt waren.

Wenn man 3700€ bar ohne Beleg übergibt, würde ich auch mit der Stirn runzeln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Wenn die Reise storniert wurde und es sogar eine Stornorechnung gibt...
Was ist dann der von der Versicherung zu leistende Schaden?

Wenn eine bezahlte Rechnung storniert wird, dann ist die Zahlung zurückzuerstatten, somit kein Schaden, der von der Versicherung zu tragen wäre. Bestenfalls die Kosten für das Stornieren der Reise selbst wären dann noch von der Versicherung zu tragen.

Wenn die Reise nicht stornierbar gewesen wäre (das wäre notwendig um den vollen Reisepreis von der Versicherung zurück zu erhalten), wie kommt es dann dazu, dass der Anbieter eine Stornorechnung ausstellt?

Dazu kommt noch Barzahlung eines 4-stelligen Betrags ohne Beleg? Lebensfremd.

Also wenn ich das selbst auf Plausibilität zu prüfen hätte, würden bei diesem Sachverhalt auch bei mir (ohne dem TE jetzt konkret etwas unterstellen zu wollen) alle Alarmlampen bezüglich Versicherungsbetrug angehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Also wenn ich das selbst auf Plausibilität zu prüfen hätte, würden bei diesem Sachverhalt auch bei mir (ohne dem TE jetzt konkret etwas unterstellen zu wollen) alle Alarmlampen bezüglich Versicherungsbetrug angehen.


Anders würde ich es formulieren. Die Versicherung ist zuversichtlich, ein gerichtliches Verfahrne zu gewinnen, da faktisch keine Zahlungsbelege vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Von außen betrachtet sieht das auch für mich - leider - suspekt aus.

Vielleicht kann der TE noch etwas mehr Inhalt bringen:
1. Was meint die Versicherung mit "unterschiedliche Daten" auf Rechnung 25/21?
2. Wann wurde die Rechnung 25/21 erstellt? Welches Rechnungsdatum?
3. Dass die Versicherung eine Stornorechnung verlangt habt, glaube ich nicht. War es nicht eher eine Stornobestätigung?
4. Warum hast Du Dir nicht nachträglich den Empfang des Bargelds bestätigen lassen?
5. Wann wurde die Stornorechnung 21/22 erstellt?

Und dann noch das, was schon angesprochen wurde: Eine Stornorechnung besagt, dass evtl. gezahltes Geld an Dich zurück gezahlt wird. Was soll dann die Versicherung überhaupt noch leisten?

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