Rauchgeruch Urlaubsapartment

4. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ladente
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauchgeruch Urlaubsapartment

Hallo,
Wir haben an der Nordseeküste ein Urlaubsapartment gebucht. Ich achte beim Buchen immer darauf, dass es ein „nichtraucherzimmer" ist. Ich hatte im Winter hartnäckigen Husten und auch aus diesem Grund haben wir uns für die Nordsee entschieden!

Bereits beim Betreten ist uns ein starker Rauchgeruch aufgefallen.
Der Hausmeister hat diesen Geruch auch bemerkt.
Leider war kein anderes Apartment frei und uns wurde nur Febreze oder ein Lufterfrischer angeboten, diese hab ich abgelehnt.

Wir werden den Urlaub dort bis zum geplanten verbringen.

Gibt es danach einen Anspruch auf Schadensersatz?

Danke schonmal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39721x hilfreich)

Zitat (von Ladente):
Gibt es danach einen Anspruch auf Schadensersatz?

Für Schadensersatz bedarf es eines Schadens - da es hier offenbar keinen Schaden gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
- da es hier offenbar keinen Schaden gibt ...
Entgangene Urlaubsfreuden ist durchaus ein Schaden. Wie hoch dieser hier zu beziffern wäre..... ich würde vermuten, falls überhaupt, dann wegen Geruchsbelästigung nur in einem sehr geringen Maße. Irgendetwas zwischen 0 und 5% des Reisepreises.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Allein schon die Abweichung von der gebuchten Leistung (Raucherzimner statt Nichtraucherzimmer, ohne Balkon statt mit Balkon, Nordseite statt Südseite, kein Seeblick usw.) berechtigt zur Minderung des Reisepreises.

Auch wenn ansonsten keine Mängel zu beklagen sind, rechtfertigt allein die Abweichung vom Vereinbarten eine Minderung des Preises. Der Reisende hat Anspruch auf die konkret gebuchte Unterkunft und musssich nicht mit beliebigem Ersatz abfinden.

Amtsgericht Köln, Az 128 C 197/03 v. 11.11.2003

(Daß das AG Köln am 11.11. Urteile ausfertigt ist schon erstaunlich, aber auch lobenswert.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119408 Beiträge, 39721x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Entgangene Urlaubsfreuden ist durchaus ein Schaden

Man hat das Appartment akzeptiert und Maßnahmen des Vermieters gegen die Geruchsbelästigung abgelehnt.
Insofern würde ich da 0 EUR sehen ...



Zitat (von eh1960):
musssich nicht mit beliebigem Ersatz abfinden.

Hat er hier aber nun mal ...



Zitat (von eh1960):
Amtsgericht Köln

Hoffentlich liegt die Bleibe in DE ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Ladente
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, wir sind in Deutschland.
Naja, ich wollte nicht ein neues Zimmer buchen, weil ich natürlich nicht doppelt
zahlen möchte.

Wir sind 900 km gefahren, also frühzeitig abreisen war keine Option, da wir beide danach noch beruflich in HH was machen müssen.

Ein raumduft bei einem
10 qm raum ist keine Option, wenn ich Asthma habe.

herzlichen Dank für die Sntworten

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16911 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat das Appartment akzeptiert und Maßnahmen des Vermieters gegen die Geruchsbelästigung abgelehnt.
Nein, das Zimmer wurde nicht akzeptiert, es wurde lediglich so hingenommen weil es keine bessere Möglichkeit gab. Auch Febreze oder ein Lufterfrischer können aus einem Raucherzimmer kein Nichtraucherzimmer machen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Ladente):
Ein raumduft bei einem
10 qm raum ist keine Option, wenn ich Asthma habe.


Wenn man Asthma hat und der Rauchgeruch so extrem ist, finde ich es allerdings auch sehr merkwürdig, bis zum Ende des gebuchten Urlaubs in diesem Zimmer zu bleiben.

Zitat (von -Laie-):
Auch Febreze oder ein Lufterfrischer können aus einem Raucherzimmer kein Nichtraucherzimmer machen.


Ich glaube nicht, dass es sich um ein Raucherzimmer handelt, denn:

Zitat (von Ladente):
Bereits beim Betreten ist uns ein starker Rauchgeruch aufgefallen.
Der Hausmeister hat diesen Geruch auch bemerkt.


Deutet für mich eher darauf hin, dass es eigentlich ein Nichtraucherzimmer ist und vorherige Gäste in dem Zimmer entgegen der Vorschriften geraucht haben...das macht aus einem Nichtraucherzimmer m.E. aber noch kein Raucherzimmer.

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Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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