Recht auf Erstattung bei Flugverspätung

16. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2013 16:52:47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Erstattung bei Flugverspätung

In welchen Fällen hat man ein Recht auf Erstattung von Teilkosten bei Fl***erspätungen?

Vorliegender Fall : Fl***erspätung bei einem Flug Deutschland-Türkei von ca. 6 1/2 Stunden

Der vorhergehende Flug an das Reiseziel hatte mit ca 10 Stunden Verspätung (durch defektes Flugzeug) die für unseren Flug bestimmte Maschine bekommen. Das hieß erstmal 3 Stunden Verspätung. Wir bekamen pro Person jeweils einen Gutschein für Snacks/Getränke in Höhe von 7 €.
Dann kam das Boarding. Alles noch OK. 10 Minuten vor dem Abflug wunderten sich langsam alle Leute warum noch immer kein Flugzeug zu sehen war. Dann die Durchsage das der Flug sich nochmals um ca. 3 Stunden verschiebt weil auch die Ersatzmaschine defekt ist. Wir mussten den Boardingbereich wieder verlassen.
Es müsse eine Maschine gesucht werden und von der Gesellschaft sei keine Verfügbar. Noch war nicht einmal klar ob und wann das möglich ist und ob die neue Zeit einhaltbar ist.
Wir bekamen die Möglichkeit eines kostenlosen Frühstücks in einem Hotels direkt am Flughafen.

Es wurde eine Maschine einer anderen ausländischen (bekannten, großen) Fluggesellschaft die verfügbar war gefunden und aus dem Ausland eingeflogen.

Wie ist das Recht auf teilweise Erstattung des Flugpreises? Ich habe was von einem Urteil des Bundesgerichtshofes gelesen.
Was fällte unter unvorhersehbaren Ereignissen die nicht erstattet werden?

Es handelt sich um eine Pauschalreise (Hotel/Flug) einer großen deutschen Reisegesellschaft. Die Fluggesellschaft ist eine rennomierte, große deutsche Fluggesellschaft.

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1 Antwort
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#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie muessen zweigleisig vorgehen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen je Stunde Verspaetung ueber eine Verspaetung von 4 Stunden hinaus, 5 % des anteiligen Tagesreisepreises zu erstatten. Siehe Frankfurter Tabelle.

Gegen die Fluggesellschaft haben Sie einen Anspruch nach der EU-Fluggastverordnung gemaess Artikel 7 und Artikel 8. Entsprechend Ihrer Aeusserungen hat man die Bestimmungen nach Artikel 8 wohl erfuellt. Ihre, diese Forderung muessen Sie gegen die Fluggesellschaft geltend machen.

Richten Sie sich aber darauf ein, dass die Fluggesellschaft mit allen Tricks versuchen wird, sich ihrer Erstattungspflicht zu entziehen. Was bleibt, ist dann letztlich der Gang zum Rechtsanwalt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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