Recht auf Reiseerstattung. Lufthansa lehnt ab.

9. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
sittens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht auf Reiseerstattung. Lufthansa lehnt ab.

Hallo,

ich bin neu hier und versuche einfachmal meinen Fall zu beschreiben:

Aufgrund des Pilotenstreiks vom 02.04.2014 bis 04.04.2014 musste unsere geplante Reise nach Amerika umgebucht werden. Statt der Ursprungsverbindung vom 04.04.2014 wurden wir auf eine Verbindung am 03.04.2014 umgebucht. aus einem mir unbekanntem Grund erfuhr ich am nächsten Tag nur durch Zufall, dass die Verbindung für mich nicht zur Verfügung stand und ich erneut bei Lufthansa anrufen sollte. Nach langem Suchen wurde dann doch noch eine Ersatzverbindung gefunden. Allerdings landeten wir nun statt um 12:15 Uhr erst 6 Stunden und 50 Minuten später um 19:05 Uhr in New York.
Da sich die zweite Umbuchung auf die neue Verbindung jedoch nicht mit höherer Gewalt in Form von Personalstreik begründen lässt, sondern ein anderer Grund vorliegt, steht mir doch eigendlich nach Artikel 7 (1) c) der EU-Verordnung 261/2004/EG eine Entschädigung in Höhe von 600€ pro Person zu, oder täusche ich mich.

Von Lufthansa wurde das abgelehnt, was sagt Ihr dazu? Gibt es Chancen oder soll ich es lassen?

Gruss

Hendrik

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Von Lufthansa wurde das abgelehnt, was sagt Ihr dazu? <hr size=1 noshade>

Begründung?
Etwas mehr als "Nö" werden die doch gesagt haben :)



quote:<hr size=1 noshade>Allerdings landeten wir nun statt um 12:15 Uhr erst 6 Stunden und 50 Minuten später um 19:05 Uhr in New York. <hr size=1 noshade>

Aber der Abflug war immer noch am 03.04?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
sittens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
sie haben geschreiben, es sei keine Flugunregelmäßigkeit und würde deshalb nicht nach EU-Verordnung gehandhabt.

Und ja, der Flug fand immer noch am 03.04 statt.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Jetzt brauchen Sie die History ihres Tickets.
War die 12:15 Maschine jemals gebucht, und sie wurden nochmals umgebucht; "vermutlich, weil der Platz anderwertig gebraucht wurde", haben Sie gute Chancen die 600 zu bekommen. War die 12:15 nie bestätigt (also HK1) haben Sie keinen Anspruch auf die Fluggastverordnung.



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#4
 Von 
sittens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
also ich habe eine Bestätigungsemail bekommen von Lufthansa. Soweit ich weiß war die Mitarbeiteren der Hotline nicht berechtigt, diese Umbuchung durchzuführen und wurde deshalb später wieder vom Sytem "gelöscht".

MfG

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ticket bei LH gebucht? -> Beschwerde beim LBA. Einfach bei denen das Formular runterladen, ausfüllen. Dann fragen die bei LH nach.
Danach entscheiden, ob man damit zum Anwalt geht, oder es vergisst.

Beim Reisebüro, oder Online gebucht. Einfach mal das Reisebüro bitten, die History vom Ticket auszudrucken. Ist die Rückreise länger als 2 Wochen her, kann das Wiederherstellen der History jedoch Geld kosten. In dem Fall, oder wenn sich das Reisebüro tot stellt, siehe oben. -> LBA.

Technisch kommt es darauf an, ob das Ticket jemals auf HK gestanden ist.

HK bedeutet, sie waren verbindlich auf die Maschine gebucht. Dann wird die Airline zwar sagen, die MA wäre hierzu nicht autorisiert gewesen und sie haben ein teureres Ticket auf Ihren Platz gesetzt. Das wäre aber ein Denied boarding.

Was ich beim Streik jedoch mehrfach selbst erlebt habe (Habe einige Zeitarbeiter eingesetzt), das Tickets direkt auf Warteliste oder direkt als "denied" von der Airline gesetzt war. Diese Tickets wurden gespeichert, und den Kunden "Müll" erzählt.

Hier wird es dann jedoch rechtlich schwierig. Denn der Mitarbeiter ist nur Erfüllungsgehilfe. Ein Denied Boarding liegt jedoch, meiner MEinung nach nicht vor, da nie eine gültige Buchung vorlag.

Man hat zwar Anspruch, auf die nächste mögliche Beförderung. Im Gesetzt ist jedoch die Reihenfolge nicht geregelt, wie dann die anderen Maschinen gebucht werden.

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#6
 Von 
chrissilortz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,
hatte vor einigen Monaten ein ähnliches Problem und habe mich damit an refund.me gewendet. Die helfen dir dabei, deine Rechte als Passagier durchzusetzen. Hab meine Entschädigung bekommen.

-- Editiert chrissilortz am 15.05.2014 16:45

1x Hilfreiche Antwort

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