Reise über booking.com gebucht - hohe Stornierungskosten

21. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
tmbbob
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reise über booking.com gebucht - hohe Stornierungskosten

Hallo,

am Samstag den 08.08.2026 habe ich für meine Eltern eine Ferienwohnung (1 Woche) über booking.com gebucht.
Kosten: ca 600 Euro und 65 Euro Endreinigung. Reisedatum: 14.09.26-20.09.26

Am Montag den 10.08.2026 hat sich meine Mutter bei einem Unfall einen Beckenbruch zugezogen, der diese Reise unmöglich gemacht hat.

Dies habe ich unmittelbar sowohl der Unterkunft als auch booking.com mitgeteilt mit der Zugabe, dass ich auf Nachfrage selbstverständlich den Arztbrief vorlege, denn erzählen kann ich ja theoretisch viel, wenn der Tag lang ist.

Sowohl die Unterkunft als auch booking.com haben eine kostenfreie Stornierung versagt mit der Begründung, dass ich eine kostenpflichtige Stornierung gebucht habe.

Als Kosten für die Stornierung sollen 600 Euro anfallen. Und dies ist der Punkt, wo mein Gerechtigkeitsgefühl sagt, das kann einfach nicht sein.
Ich verhalte mich vorbildlich, melde unmittelbar nach Eintreten des Unfalls, dass die Reise nicht angetreten werden kann und bin bereit, Nachweise zu erbringen.
Es kann nicht sein dass 35 Tage vor Antritt der Reise einfach Pauschal 100 % der Kosten als Stornierungskosten deklariert und fällig werden.
Wenn ich bzw meine Eltern sich etwas vorzuwerfen haben, dann höchstens das nichtvorhandensein einer Reiserücktrittsversicherung.

Es exsistiert umfangreiche schriftliche Kommunikation zwischen mir, der Unterkunft und booking.com, worin sich auch öfter mal widersprochen wird, wer für was zuständig/verantwortlich ist. Noch dazu wurden auf explizite Fragen von mir wiederholt einfach nicht geantwortet.

Ich möchte (wenigstens einen Teil) dieser 600 Euro zurück haben.

Wichtig wäre mir vorab folgendes:
Inwieweit ist es rechtlich vertretbar, 35 Tage vor Reiseantritt 100 % Stornierungskosten zu verlangen?

Ohne dass Sie den Kontrekten Sachverhalt kennen, was wäre ein kluges weiteres Vorgehen? Lohnt ein Weg über die Verbraucherzentrale oder sollte es direkt ein Anwalt sein?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von tmbbob):
Inwieweit ist es rechtlich vertretbar, 35 Tage vor Reiseantritt 100 % Stornierungskosten zu verlangen?

Wenn keine Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gilt das gesetzliche Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach grundsätzlich der volle Mietpreis fällig ist, der Vermieter sich jedoch ersparte Aufwendungen* anrechnen lassen muss, hier dann wohl die Endreinigung....

Ansonsten in die Buchungsunterlagen zum Thema Stornierung schauen, in der Regel lassen sich dort gestaffelte
Beträge finden.
Als Beispiel:
Bis 150 Tage vor Reiseantritt -> yz %
149 - 100 Tage -> xy %
99 - 50 Tage -> xx %
ab 49 Tage -> 100%

Wenn man dann "kurzfristig" was bucht, ist die halt Gefahr groß, dass man die vollen Kosten zahlen muss.


Zitat (von tmbbob):
... mein Gerechtigkeitsgefühl sagt, das kann einfach nicht sein.

Doch kann es, dem Vermieter steht hier das BGB mit § 537 zur Seite.

Einziger Hebel für Dich / Deine Eltern, versucht im entsprechenden Reisezeitraum die Ferienwohnung zu buchen, ist sie (teilweise) belegt, müssen diese Einnahmen (teilweise) von den Stornokosten abgezogen werden.

Die Beweispflicht liegt aber beim Gast, von daher sollte die Anfrage nicht vom ursprünglichen Gast kommen. ;)

Edit:
Das oben stehende ist für Ferienwohnung in Deutschland gültig, liegt die FeWo im Ausland, sieht die Sache anders, und zwar nicht besser, aus...



-- Editiert von User am 21. September 2026 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130970 Beiträge, 41621x hilfreich)

Zitat (von tmbbob):
Als Kosten für die Stornierung sollen 600 Euro anfallen. Und dies ist der Punkt, wo mein Gerechtigkeitsgefühl sagt, das kann einfach nicht sein.

Und wie kommt das Gerechtigkeitsgefühl dazu einem am dem Problem völlig Unschuldigen die Kosten aufzuerlegen wollen?



Zitat (von tmbbob):
Ohne dass Sie den Kontrekten Sachverhalt kennen, was wäre ein kluges weiteres Vorgehen?

Als erstes mal den Sachbehalt konkretisieren.

- Ist Booking nur der Vermittler oder der Anbieter?
- Ist die Ferienwohnung in DE, in der EU oder außerhalb der EU?
- Hat man versucht Ersatzmieter zu finden (Schadenminderungspflicht)?
- War die Wohnung im betreffenden Zeitraum (teilweise) vermietet? Das würd man idealerweise erst ein paar Tage vor Reisebeginn prüfen können. Hier ist der Zeitpunkt schon vorbei, so das einen hier keine Prüfung mehr möglich sein dürfte.
- Die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. lesen, denn daraus pflegen sich regelmäßig aufklärende Details zu ergeben. Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.




Zitat (von tmbbob):
Lohnt ein Weg über die Verbraucherzentrale oder sollte es direkt ein Anwalt sein?

Das weis man immer erst hinterher, denn aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von tmbbob):
Inwieweit ist es rechtlich vertretbar, 35 Tage vor Reiseantritt 100 % Stornierungskosten zu verlangen?

Es rechtlich absolut vertretbar, denn bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.

Im übrigen sind 600 EUR von 665 EUR nur 90,23%


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier ist der Zeitpunkt schon vorbei, so das einen hier keine Prüfung mehr möglich sein dürfte.

Stimmt, hab den Reisezeitpunkt nicht beachtet und damit ist der Drops eigentlich gelutscht...

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2421 Beiträge, 484x hilfreich)

Zitat (von tmbbob):
Inwieweit ist es rechtlich vertretbar, 35 Tage vor Reiseantritt 100 % Stornierungskosten zu verlangen?
Rechtlich absolut okay.

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