Reisebeginn 27.7. Hotel öffnet erst am 01.08.

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sabine-Cologne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisebeginn 27.7. Hotel öffnet erst am 01.08.

Hallo zusammen,
das ab 27.07. gebuchte Hotel öffnet erst am 01.08., soweit die Meldung auf der Homepage des Hotels. Vor uns anreisende Personen wurde informiert, dass sie ein anderes (kein 18+ und kein AI) Hotel umgebucht würden, wir haben keine Infos bisher erhalten. Der Passus der AGB sagt folgendes:

"Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. "

Diese Frist ist vorbei, Ltur redet sich damit heraus, dass man vom Hoteleinkauf keine Infos hierzu hat??? Sehr fragwürdig, wenn andere Gäste (selber Veranstalter) bereits umgebucht wurden.

Dürfte ich theoretisch meine Reisepreiszahlung, doe per Lastschrift am 17.06. erfolgte zurückholen? Hätte das für mich finanzielle Folgen, ausser den 10,-€ Pauschale für Rücklastschriften?

Gruß
Sabine-Cologne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde unbedingt einen Screenshot der Hotelwebseite anfertigen.
Die Umbuchung auf ein anderes Hotel müssen Sie nicht akzeptieren.

Sie könnten nunmehr nach § 651 h III 1 BGB vom Reisevertrag zurücktreten/kündigen. Der Reiseveranstalter muss Ihnen die gesamten Reisekosten erstatten.

Zitat:
Dürfte ich theoretisch meine Reisepreiszahlung, doe per Lastschrift am 17.06. erfolgte zurückholen?


Mit dem Rücktritt ja -> ich würde aber 14 Tage nach dem Rücktritt warten, um die Rücklastschrift auszulösen.

Zitat:
Hätte das für mich finanzielle Folgen, ausser den 10,-€ Pauschale für Rücklastschriften?


???
Berechnet Ihnen Ihre Bank etwa EUR 10, wenn Sie eine Rücklastschrift auslösen? Das wäre illegal.
Und falls Ihnen Ltur diese EUR 10 berechnet -> der Betrag ist viel zu hoch und gerichtlich nicht durchsetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabine-Cologne
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe parallel in den AGB gelesen und mich auf den Passus berufen, der besagt, dass wenn ein wesentlicher Teil der Leistung sich ändert, der Kunde kostenfrei stornieren kann. Frist gesetzt bis morgen, zur Zahlung bis 15.07., direkt sicherheitshalber noch ab da in Verzug gesetzt und siehe da, 30 Minuten später kam die Antwort! Kostenloses Storno und die Buchhaltung zur Zahlung angewiesen!

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