Reisebüro Flug gecancelt

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)
Reisebüro Flug gecancelt

Hatte versehentlich eine Cancellation Versicherung für einen internationalen Flug gebucht . Da jene eine Kündigungsfrist besaß habe ich die Fluggesellschaft angerufen und jene gekündigt. Daraufhin bekam ich eine Bestätigungsmail dass mein Flug storniert wurde . Ich hatte nochmals bei dem Reisebüro angerufen um mich zu vergewissern dass nur die Versicherung gekündigt wurde was mir per Email bestätigt wurde. Am Flughafen bzw. Check in Schalter am Abflugtag angekommen wurde mir von der Person am Schalter mitgeteilt dass ich keinen Flug besitze bzw. er storniert wurde. Welche Rechte habe ich zumal mein ursprünglicher Reiseplan über den Haufen geworfen wurde, ich einen teureren Flug neu buchen muss, ich eine zusätzliche Übernachtung am Abflugort buchen musste, ich eine Reiseversicherung bezahlen musste obwohl jene gekündigt wurde usw...

-- Editier von juju77 am 27.07.2016 09:18

-- Editiert von Moderator am 09.08.2016 17:54

-- Thema wurde verschoben am 09.08.2016 17:54

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von juju77):
Daraufhin bekam ich eine Bestätigungsmail dass mein Flug storniert wurde

Zitat (von juju77):
Ich hatte nochmals bei dem Reisebüro angerufen um mich zu vergewissern dass nur die Versicherung gekündigt wurde was mir per Email bestätigt wurde.


Was denn jetzt?
Wurde der Flug storniert? Wurde die Versicherung storniert?
Anscheinend wurde ja beides storniert.

Am besten mal beide e-Mails hier reinkopieren.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

Der erste Kontakt war telefonisch, nachdem ich eine Email mit einer falschen Stornobestätigung erhalten habe hatte ich nochmals angerufen und dann die untenstehende Email erhalten. Also nochmal kurzgefasst: Ich hatte den Flug nicht gecancelt sondern nur die Versicherung, der Flug wurde aber im Endeffekt von dem Reisebüro storniert.
Sehr geehrter Herr x

1. Ihre Buchung ist aktuell - nicht storniert
2. Wenn Sie Ihre Versicherung stornieren möchten, senden Sie bitte eine email an folgende
emailadresse: kundendienst-xxxx

Mit freundlichen Grüssen



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Ablauf ist missverständlich.

Erst wurde bei der Fluggesellschaft gekündigt. Es sollte zwar nur die Versicherung gekündigt werden (was hat die Fluggesellschaft mit der Versicherung zu tun?), stornierte wurde aber laut falscher Bestätigungsmail (wieso falscher) die gesamte Geschäftsverbindung.

Der Rest wurde danach mit dem Reisebüro abgewickelt?

Da das Reisebüro keine Flugstornierung in Auftrag gegeben hat, scheint deren Mail richtig zu sein.

Bitte nochmals den genauen Ablauf und vor allem die Ansprechpartner prüfen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von juju77):
Der erste Kontakt war telefonisch, nachdem ich eine Email mit einer falschen Stornobestätigung erhalten habe hatte ich nochmals angerufen und dann die untenstehende Email erhalten. Also nochmal kurzgefasst: Ich hatte den Flug nicht gecancelt sondern nur die Versicherung, der Flug wurde aber im Endeffekt von dem Reisebüro storniert.
Sehr geehrter Herr x
1. Ihre Buchung ist aktuell - nicht storniert
2. Wenn Sie Ihre Versicherung stornieren möchten, senden Sie bitte eine email an folgende
emailadresse: kundendienst-xxxx
Mit freundlichen Grüssen


Die Aussage macht den Hergang nicht klarer...

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Wo hat man denn gebucht?
Wo hat man wann was bei wem storniert?
Wer hat was wann geantwortet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Fluggesellschaft hat ihren Fehler eingestanden und mir einen Ersatzflug zugestanden. Der Ablauf folgender: Montag Abend sollte Flug von Sofia abgehen. Ich musste dann auf meine Kosten eine Hotelübernachtung in Anspruch nehmen . Am Dienstag wurde mir ein Ersatzflug mit einer anderen Fluglinie angeboten. Jener kam jedoch nicht in Frage, ( Anderes Gepäcklimit, Flugzeiten, Meilenprogramm...) . Per Email teilte ich dem Reisebüro dass ich auf die gleiche Fluglinie bestehe zumal Flüge bzw. freie Plätze an folgenden zur Verfügung standen.
Erst heute könnte mir die Fluggesellschaft einen Flug zur Verfügung stellen. Meine Frage: Muss das Reisegesllschaft für meine Unkosten aufkommen die mir in dieser Zeit entstanden sind ? ( Hotel)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Fluggesellschaft hat ihren Fehler eingestanden und mir einen Ersatzflug zugestanden. Der Ablauf folgender: Montag Abend sollte Flug von Sofia abgehen. Ich musste dann auf meine Kosten eine Hotelübernachtung in Anspruch nehmen . Am Dienstag wurde mir ein Ersatzflug mit einer anderen Fluglinie angeboten. Jener kam jedoch nicht in Frage, ( Anderes Gepäcklimit, Flugzeiten, Meilenprogramm...) . Per Email teilte ich dem Reisebüro dass ich auf die gleiche Fluglinie bestehe zumal Flüge bzw. freie Plätze an folgenden zur Verfügung standen.
Erst heute könnte mir die Fluggesellschaft einen Flug zur Verfügung stellen. Meine Frage: Muss das Reisegesllschaft für meine Unkosten aufkommen die mir in dieser Zeit entstanden sind ? ( Hotel)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Ist es denn wirklich soooo schwer auf Rückfragen zu antworten? :augenroll:


Wie wäre es denn mal mit einer strukturierten und verständleichen Schilderung?

Jetzt haben wir schon eine Fluggesellschaft, ein Reisebüro und ganz neu eine ominöse Reisegesllschaft ...
Keine Ahnung wie die im ganzen zusammenhängen und wer was wann wie wo genacht hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb377907-30):
Die Fluggesellschaft hat ihren Fehler eingestanden und mir einen Ersatzflug zugestanden. Der Ablauf folgender: Montag Abend sollte Flug von Sofia abgehen. Ich musste dann auf meine Kosten eine Hotelübernachtung in Anspruch nehmen . Am Dienstag wurde mir ein Ersatzflug mit einer anderen Fluglinie angeboten. Jener kam jedoch nicht in Frage, ( Anderes Gepäcklimit, Flugzeiten, Meilenprogramm...) . Per Email teilte ich dem Reisebüro dass ich auf die gleiche Fluglinie bestehe zumal Flüge bzw. freie Plätze an folgenden zur Verfügung standen.
Erst heute könnte mir die Fluggesellschaft einen Flug zur Verfügung stellen. Meine Frage: Muss das Reisegesllschaft für meine Unkosten aufkommen die mir in dieser Zeit entstanden sind ? ( Hotel)


Verstehe ich das richtig:

1. Der ursprüngliche Flug sollte Montagabend gehen?
2. Die Fluggesellschaft hat einen Ersatzflug am Dienstag mit einer anderen Fluggesellschaft angeboten? Kam das Angebot direkt von der Fluggesellschaft (z.B. am Schalter), oder per E-Mail vom Reisebüro?
3. Sie haben den Ersatzflug ausgeschlagen und gegenüber dem Reisebüro auf einem Flug mit der ursprünglichen Fluggesellschaft bestanden?
4. Sie saßen seit Montag in Sofia im Hotel, haben aber letztendlich den angebotenen Flug am Freitag genommen? Oder sitzen Sie immer noch in Sofia im Hotel?
5. Sie mussten zudem die Reiseversicherung bezahlen, obwohl ihnen eine E-Mail als Nachweis vorliegt, auf welcher die Stornierung derselben bestätigt wurde? Oder handelt es sich evtl. "nur" um die Stornierungskosten?

Soweit mir bekannt ist, hätten Sie den Ersatzflug am Dienstag nur dann ablehnen können, wenn ihnen die Übernahme der belegbaren Aufwendungen (Hotelübernachtung Montag in Sofia, Übergepäck, Hotelübernachtung am Ankunftsort wegen der Flugzeiten, separat zu betrachten: verfallene Bonusmeilen) verweigert worden wäre. Der Ansprechpartner für die Unkostenerstattung dürfte auch die Fluggesellschaft und nicht das Reisebüro sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Verstehe ich das richtig:

Er antwortet nicht...
Und selbst wenn er antwortet, weicht er Fragen aus...
Er bleibt anscheinend lieber in Sofia, anstatt mit einer anderen Fluggesellschaft zurück zu fliegen ;)
Er möchte ja nicht auf seine Bonusmeilen verzichten :D

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Doch er wird antworten, hat sich bereits nach Manila durchgekaempft, werde alles nochmal zusammenfassen, eventuell wenn noetig einen Amwalt nehmen. Vielen Dank fuer die Antworten, war die Tage sehr hektisch, deshalb waren meine Ausfuehrungen ziemlich konfus:-, morgen schreibe ich nochmal alles,

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

Folgendes ist passiert:
ich habe am 22.7 einen Flug von Frankfurt nach Bulgarien Abflug 23.7(Bulgarien airways, direkt ueber die Airline gebucht) und
einen Hin und Rueckflug von Bulgarien nach Manila (Abflug 25.7/ Turkish Airlines , Rueckflug am 3.9) ueber die Reiseagentur "x" gebucht.
Da ich versehentlich eine Cancellationinsurance fuer den Flug von Bulgarien nach Manila abgeschlossen habe(bin bereits ueber meine Kreditkarte versichert), habe ich mich entschlossen die Cancellationinsurance zu stornieren.
Um dies zu tun habe ich die von der Reiseagentur " x" zur Verfuegung gestellte Nummer gewaehlt und dies telefonisch in Auftgrag gegeben.
Am folgenden Tag erhielt ich eine Email die fuer mich etwas missverstaendlich klang, in dem Sinn dass mein gebuchter Flug von Bulgarien nach Manila storniert wurde anstatt nur der Cancellationversicherung.

Um dies abzuklaeren, habe ich mich nochmals die Reiseagentur "x" angerufen die mir dann ueber das Telefon und auf meinen Wunsch auch schriftlich per email bestaetigte dass mein Flug nicht storniert wurde ich jedoch zur Stornierung meiner Versicherung eine gesonderte Email schreibe sollte, was ich auch tat.
Hier ist jene Email die ich von der Reiseagentur " x " erhielt:
Sehr geehrter Herr x,

1. Ihre Buchung ist aktuell - nicht storniert
2. Wenn Sie Ihre Versicherung stornieren möchten, senden Sie bitte eine email an folgende
emailadresse: xxx

Mit freundlichen Grüssen

xx

Ich fand mich nach erfolgreicher Landung abends gegen 8 Uhr am 25.7 am Flughafen Sofia ein zwecks check in. Die freundliche Dame am Check in Schalter hat mir mitgeteilt, dass ich leider kein gueltiges Flugticket nach Manila besitze, dass jenes "versehentlich" von der Reiseagentur " x" storniert wurde.

Ich habe daraufhin ein Hotelzimmer fuer jene Nacht in Bulgarien gebucht.
Am folgenden Tag hatte ich die Reiseagentur angerufen und die Situation geschildert. Mir wurde dann mitgeteilt, dass jene mich kontaktieren wird. Um ca. 14 Uhr erhielt ich eine Email von der Reiseagentur " x" in der mir ein Ersatzflug von einer anderen Fluglinie am selbigen Tag angeboten wurde(Abflug 26.7 abends.
Dieses Angebot war jedoch unpassend fuer mich, aufgrund anderer Gepaeckbestimmungen( Maximalgewicht) hatte und
aufgrund des nun abgeaenderten Reiseplans(verpasster Anschluss/Treffpunkt in Manila usw..)
Ich hatte daraufhin der Reiseagentur "x" gemailt, dass ich gerne einen Flug mit der gleiche Airline mit einem Hinflug am 28.7 und einem Rueckflug am 10.9 in Anspruch nehmen moechte. Da ich einen passenden Flug gefunden hatte, hatte ich meinen Reisweunsch dann der Reiseagentur " x" gemailt.
Da ich keine Antwort per email am folgenden Tag erhielt rief ich erneut bei der Reiseagentur "x" an. Mir wurde fortlaufend von der Reiseagentur "x" bestaetigt, dass ich diesen Flug in Anspruch nehme koenne, ich jedoch noch keine Bestaetigung per Email erhalten koenne.
Am Abflugtag (28.7) hatte ich mehrmals noch mit der Reisaegentur x gesprochen und die Bestaetigung meiner Flugdaten erwuenscht, jedoch ohne Erfolg, bis mir dann gegen 17 Uhr(Abflug 21:40) mitgeteilt wurde, dass kein Flug fuer mich reserviert wurde.
Mir wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass ich einen Flug buchen solle, er mir dann von der Reiseagentur "x" erstattet wird.
Daraufhin hatte ich am folgenden Tag einen Flug fuer den 20.8 gebucht mit der gleichen urspruenglich gebuchten Airline und auch in Anspruch genommen.
Die Airline hatte mich dann am Montag angemailt, zwecks Anfrage meiner Bankdaten damit jener Flug erstattet werden koenne.
Meine Frage nun, welche Schadensersatzansprueche habe ich? Ich gehe davon aus, dass die Reiseagentur x zumindest eine Hoteluebernachtung (Anfrage meinerseits wurde ignoriert) und die Taxifahrten erstatten muesse?
Vielen, vielen Dank im voraus fuer die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat:
Die Airline hatte mich dann am Montag angemailt, zwecks Anfrage meiner Bankdaten damit jener Flug erstattet werden koennen.
Turkish Airlines wollte genau welchen Flug erstatten? Den (Abflug 25.7/ Turkish Airlines , Rueckflug am 3.9)?


Ja, die Reiseagentur x hat mir einen Ersatzflug angeboten, zum gleichen Preis dieses Fluges(25.7 Rueckflug 3.9)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb377907-30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Habe ich ein Anrecht auf Schadensersatz? Ich bin rechtsschutzversichert und bin falls es Erfolgsaussichten gibt auf der Suche nach einem Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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