Reisebüro / Veranstalter haftbar machen bei falschen Infos ?

15. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)
Reisebüro / Veranstalter haftbar machen bei falschen Infos ?

Hallo zusammen !

Meine Frau wollte vor ein paar Tagen mit unserer Tochter eine Woche Urlaub buchen.
Sie ging in ein ortsansässiges Reisebüro in dem Sie nach Ihrem ersten Eindruck anscheinend gut u. freundlich beraten wurde.
Nach einem Tag Bedenkzeit buchte Sie den Urlaub da Sie angenommen hat, dass die Infos stimmen die Sie im Reisebüro erhalten hat.

Einen Tag später schaute ich auf den einschlägigen Hotel-Bewertungsseiten nach wie die Resonanz der Gäste war die dort Ihren Urlaub verbracht hatten.
Als ich die Kritiken gesehen hatte wurde ich erstmal kreidebleich.
Da war die Rede von "2 Sterne Urlaub zum Preis von 4", "Nie wieder dorthin", "Essen grottenschlecht", "Zimmertür eingetreten u. kein neues Zimmer erhalten", "Schimmel im Hotelzimmer" etc., etc.
Wenn das nur ein geringer Prozentsatz von Gästen gewesen wäre ok, aber ca. 80-90 Prozent der Reisegäste urteilten so, und das auf diversen Bewertungsportalen.
Auch Bilder wurden online gestellt, um sich die Umstände im Urlaubsort selber anschauen zu können.

Da ich meine Frau u. Tochter nicht ins Unglück laufen lassen wollte obwohl Sie sich schon so auf Ihren Urlaub gefreut hatte, teilte ich Ihr die Infos mit den schlechten Bewertungen mit.
Daraufhin vereinbarten wie einen gemeinsamen Termin in dem entsprechenden Reisebüro wo die Reise ein Tag zuvor gebucht wurde.
Die Chefin des Hauses gab plötzlich kleinlaut zu, dass es Ihr erst im Nachhinein und durch meiner Recherche im Internet aufgefallen ist wie schlecht plötzlich das Hotel ist.
Einen Tag vorher hat Sie meine Frau noch gegenüber behauptet die Anlage wäre sehr gut und uneingeschränkt empfehlenswert !
Gut, dachten wir uns, wir können ja noch zur Not umbuchen, aber von wegen -
Der Veranstalter gestattet nur Umbuchungen in der gleichen Region, aber nicht in andere Länder.
Das hat in unserem Fall bedeutet das zu dieser Zeit nur zwei Hotels als Alternative überblieben die ca. 600,- teurer gewesen wären.
Meine Frau sah aber nicht ein, dass Sie für eine Woche Italien mit Kind ca. 1600,- Euro bezahlt, wobei es ja effektiv nur ca. 5-6 Tage sind wenn man den Hin- und Rückflug abrechnet.
Also blieb uns nur übrig den Urlaub kpl. zu stornieren, wobei dann Stornokosten in Höhe von rund EURO 160,- anfallen würden.

Nach dem wir wieder zu Hause waren rief ich den Veranstalter an, mit dem Argument das die Leistungen im Katalog anscheinend in keinster Weise denen in der Realität entsprechen, wenn ich nach den zahlreichen Erfahrungsberichten der Gäste gehe die schon dort waren.
Mir ist zwar bewusst das einige Dinge in Reisekatalogen immer etwas beschönigt oder entsprechend formuliert werden, aber wenn der grösste Teil der Kunden so enttäuscht sind muss da was dran sein.
Darauf bekam ich die lapidare Antwort das man solche Berichte ja leicht fälschen könnte, und es muss ja nicht alles stimmen was dort geschrieben steht.
Außerdem kann ich ja erst was Reklamieren, wenn ich vor Ort gewesen wäre.
Schön u. gut, aber dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen !
Abgesehen davon das die zuvor erhoffte Erholung auch nicht eingetreten ist bei so eine Pleite.
Und nachträglich Geld zurückzufordern dürfte schwieriger sein als eine Beanstandung vor Reiseantritt.
Ich teilte der Dame am anderen Ende der Leitung mit, dass es ja wohl nicht im Interesse des Veranstalters sein kann, wenn man so Kunden verliert.
Die Dame der Hotline riet mir dazu mich nochmal mit dem zuständigen Reisebüro in Verbindung zu setzen, damit dort ein Kulanzantrag erstellt wird, bei dem dann vom Reiseveranstalter geprüft wird ob mir die Stornokosten erstattet werden können.

Gesagt - Getan ! - Ich also kurz darauf wieder im Reisebüro angerufen, und die Dame hörte sich schon nicht mehr ganz so freundlich an am anderen Ende der Leitung.
Ich informierte Sie darüber das ich mit dem Veranstalter zuvor gesprochen hatte, und das Sie bitte einen Kulanzantrag stellen möchte was Sie auch am nächsten Tag tat.
Nach ein paar Tagen kam zuerst die Rechnung für die kpl. Reise, und einen Tag später die Forderung der Stornokosten.
Daraufhin rief ich wieder im Reisebüro an, und dort teilte man mir mit das wäre wohl normal, weil die Buchungs/Rechnungsabteilung evtl. noch nicht die Info von der Kulanzabteilung oder wie immer die auch heißen mögen erhalten hat.
Ok, dachte ich mir, also warten.....

Gestern kam eine erste Mahnung mit der Forderung den fälligen Betrag bis spät. zum 17.09.06 zu überweisen.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist in keiner der Rechnungen sowie der Mahnung ein Hinweis darauf zu finden ob mein gestellter Kulanzantrag abgelehnt worden ist oder nicht.

Ich habe daraufhin versucht telefonisch mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen, was aber nicht glückte weil die schon Geschäftsschluss haben wenn ich von der Arbeit nach Hause komme.
Also schrieb ich einen Brief an das mittlerweile liebgewonnene Reisebüro, ich bitte um eine Info was nun aus meinen Kulanzantrag geworden ist ?
Heute Morgen kam die lapidare Antwort mit folgenden Wortlaut:

Zitat:
"Sehr geehrter xxxx,
wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, habe ich den Kulanzantrag für Sie an xxx einmal per Fax und auch per Post an xxx geschickt.
Wir als Reisebüro sind Reisevermittler zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter und sind nicht befugt, Forderungen des Kunden resultierend aus Mängeln gegenüber dem Reiseveranstalter durchzusetzen.
Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Beschwerden direkt an xxx.
Eine Kopie des Kulanzschreibens händige ich Ihnen gerne aus.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx"

Schön, und wie soll ich nun weiter vorgehen in der Sache ?
Soll ich den Termin der Mahnung nun ohne Reaktion verstreichen lassen und warten bis eine Antwort bzgl. des Kulanzantrags erfolgt, oder soll ich schriftlich Einspruch einlegen ?
Es geht zwar "nur" um eine Summe von rund 150,- Euro, aber mir geht es auch ums Prinzip !

Zuerst wird man bei der Beratung mit falschen oder mangelhaften Infos versorgt, und als sich später heraus stellt das die Beratung alles andere als gut war, soll der Kunde für den Fehler der Reisebüros zahlen ?
Was machen denn z.B. ältere Kunden die nicht in der Lage sind vor der Buchung im Internet zu recherchieren ?
Die müssen sich numal auf die Aussagen der Mitarbeiter im Reisebüro bzw. den Angaben in den Reisekatalogen verlassen können.
Wie sieht sowas rechtlich aus?
Zur Not muss ich die geforderte Summe zahlen, aber das ist für mich ein Grund ab sofort noch intensiver vor der Buchung zu recherchieren und mich nicht nur auf die Aussagen eines Reisebüros oder Veranstalters zu verlassen.

Evtl. ist Euch ja auch schon mal was ähnliches passiert, und Ihr könnt hier gerne Eure Erfahrungen schildern.


Vielen Dank im Voraus !

Mit freundlichen Grüßen,
--=CityCobra=--

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
CityCobra
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat :

***Die zufriedenen Kunden werden sich ja auch nicht beklagen, so dass dies natürlich nicht repräsentativ ist.***

Nein beklagen werden die sich nicht, aber auf auf diesen Bewertungsportalen werden nicht nur negative Berichte sondern auch positive Erfahrungen veröffentlicht.

Nochmal zurück zum Thema :

Die Reise brauchen wir nicht durchführen da sie ja einen Tag nach der Buchung wieder von uns storniert wurde.
Allerdings steht nun eine Forderung seitens des Veranstalters in Höhe von rund 160,- Euro aus.
Das ist die Summer für die Stornokosten, und weil ich diese erstattet haben möchte, bzw. nicht bezahlen will wurde ein Kulanzantrag gestellt mit der Bitte um Erlass dieser Kosten.

Ich habe in der Zwischenzeit ein wenig gegoogelt und bin auf folgende Info gestoßen :

In bestimmten Fällen kann das Reisebüro haftbar gemacht werden obwohl es nur als Reisevermittler gilt.

Das Reisebüro haftet für Beratungs- und Vermittlungsfehler.

Quelle : http://www.reisemangel.de/html/reiseburo.html

So wie ich das sehe, wäre auch das Reisebüro als Vermittler in
bestimmten Fällen haftbar zu machen z.B. bei Beratungs- und
Vermitlungsfehler wie oben erwähnt.

Wenn ich als Kunde ein Reisebüro aufsuche, kann ich
erwarten das die Informationen verlässlich sind die ich erhalte.
Da die Reisebüros in der Regel über ausreichend Recherchemöglichkeiten z.B. per Internet,
Telefon etc. verfügen, müssten Sie in der Lage sein Ihren Kunden eine
bestmögliche Beratung zu garantieren.
Es kann nicht richtig sein wie z.B. in meinem Fall, dass mir eine Anlage bei dem Beratungsgespräch uneingeschränkt empfohlen wird,
und sich kurz darauf durch meine eigenen Recherchen herausstellt das die
Leistungen des gebuchten Objekts offensichtlich in keinster Weise denen
der Beratung bzw. der Infos des Veranstalters entsprechen.
Um an die gleichen Informationen wie ich zu gelangen würde es ca. 15
Minuten dauern, und das wäre bei einem Reisepreis von über 1000,- Euro
wohl nicht zuviel verlangt, oder ?
Gerade ältere Personen haben z.B. nicht die Möglichkeit auf moderne Mittel der
Kommunikation zurückzugreifen wie die Beschaffung von Informationen zu
Ihren gewünschten Zielgebieten.
Und diese Leute erwarten umso mehr eine erstklassige u. verlässliche
Beratung in einem Reisebüro.
Ich bin selber in der Dienstleistungsbranche tätig, und ich weiß was
meine Kunden von mir als Berater erwarten.
Demenstrechend bemühe ich mich dem gerecht zu werden.

Versteht mich bitte nicht falsch, aber ich bin was das Thema Reisebüro
betrifft negativ vorbelastet aufgrund einiger Vorfälle in der
Vergangenheit bei denen ich eine mangelhafte Beratung sowie falsche
Infos bekommen habe.

Sei es zum Zielort oder bei Preisangaben vor Buchung der Reisen.
Ich frage mich daher wofür ich noch ein Reisebüro als Vermittler
zwischen mir und dem Veranstalter benötige, wenn ich mir meine für die
Reise notwendigen Infos selber beschaffen kann, noch dazu in besserer
Qualität und verlässlicheren Angaben wie es scheint ?

Viele Grüße,
CC



-- Editiert von CityCobra am 16.09.2006 11:45:06

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

kein Reiseberater kann alle Hotels persönlich kennen und einen "Beratungsfehler" sehe ich auch nciht, da sich das Reisebüro auf die Angaben im Katalog und ggf. auf Rückmeldungen von Gästen, die bereits dort waren, verlassen muss. Eine Recherche im Internet ist zwar angebracht, wenn der Reiseberater das Hotel persönlich nicht kennt - ist aber keineswegs eine Verpflichtung. Zudem sind, wie bereits von Pawel angemerkt, die Bewertungen auf holidaycheck. de und ähnlichen Seiten mit Vorsicht zu geniessen, da in der Tat meist diejenigen Gäste eine Bewertung schreiben, die nicht zufrieden waren. Diejenigen, denen der Uralub gefallen hat, machen sich die Mühe in den seltensten Fällen - zumindest im deutschsprachigen Raum. In anderen Ländern, wie England, USA und auch Schweden, Dänemark und Norwegen ist eine Internetbewertung schon m.o.w. Usus - und zwar positiv UND negativ. Hier sind die Aussagen wesentlich repräsentativer.

Das Reisebüro hat alles, was rechtlich gesehen in seiner Macht stand unternommen. Es darf sich nicht in Streitigkeiten zwischen Veranstalter und Kunden einmischen, sondern lediglich Beschwerden oder auch Kulanzanträge weiterleiten und ggf. nochmal nachhaken. Alles weitere obliegt dem Kunden selbst. Wenn er einen Anwalt einschalten möchte, so ist das seine Sache. Ein Reisebüro ist "nur" ein Vermittler - nicht mehr und nicht weniger. Für diese Vermittlungsleistung erhält es eine (meist viel zu geringe)Provision. Stornos bringen keinen Umsatz sondern machen lediglich mehr Arbeit und Ärger. Zudem lag m.E.auch kein gesetzlicher Stornogrund vor, sondern die Reise wurde lediglich wegen Hörensagen storniert. Hier ist wirklich nur die Kulanz des Veranstalters gefragt - und wenn der nicht will, kann das Reisebüro keineswegs haftbar gemacht werden. Schließlich fand die Fixbuchung erst am Tag NACH der Beratung statt - und Ihre Frau hätte sich auch selbst im Internet "schlau" machen können - oder ist sie auch schon zu alt dazu?
Streiten Sie meinetwegen mit dem Veranstalter - das Büro trifft die geringste "Schuld".

LG
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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