Reisebüro zögert Erstattung raus - Ansprüche?

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dimmu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisebüro zögert Erstattung raus - Ansprüche?

Hallo Zusammen!

Da ich leider keine passenden Threads für mein Anliegen gefunden habe, eröffne ich hier einen neuen. Es geht um folgendes:
Meine Frau und ich wollten Mitte März nach Russland fliegen, um meine Familie zu besuchen. Da wir lieber Reisen und Flüge vor Ort buchen, haben wir uns für ein Reisebüro in der Nähe entschieden, dass hauptsächlich Flüge nach Russland vermittelt/verkauft. Etwa zwei Wochen vor dem Flug wurden wir über die Airline (Aeroflot) und über das Reisebüro informiert, dass der Flug gestrichen wurde und die Kosten erstattet werden. Auf (mittlerweile) mehrfacher Nachfrage beim Reisebüro, wann wir unser Geld bekommen, antwortete das Reisebüro, dass es warten müsse, bis die Fluggesellschaft ihnen das Geld erstattet. Erst dann könnten Sie unser Geld erstatten.. Das ganze geht jetzt etwa seit einem Monat so und wir fangen an uns Sorgen zu machen.. Vorallem weil wir hörten, dass über eine Gutscheinlösung diskutiert wird.. Außerdem ist das Reisebüro recht klein und eine Insolvenz ist nicht ganz unrealistisch. (Hier in der Gegend wird das Reisebüro häufig für Russlandreisen angepeilt, also könnten die ganzen Erstattungsanfragen für das Büro tödlich enden..)

Ich habe bereits versucht, mich selber schlau zu machen und bin auf § 651 h BGB (2) gestoßen der wie folgt lautet:

Zitat:
der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.


Könnte ich dem Reisebüro eine Mahnung im Bezug auf den Paragraphen schicken? Oder sollte ich mich lieber direkt an die Fluglinie wenden? Schließlich haben wir das Ticket ja über das Reisebüro gekauft..

Wir freuen mich über jede Hilfe! Da die Flüge sehr teuer waren, haben wir Sorge um unser Geld..

LG



-- Editiert von Dimmu am 23.04.2020 12:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jk78
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 16x hilfreich)

Wer ist denn Vertragspartner?

-- Editiert von jk78 am 23.04.2020 12:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Haben Sie über das Reisebüro nur die Flüge oder eine Pauschalreise gebucht?
Im ersten Fall ist das Reisebüro überhaupt nicht Ihr Ansprechpartner.
Ihr Ansprechpartner ist Aeroflot.
Sie müssen Aeroflot schriftlich und nachweisbar auffordern, den Flugpreis innerhalb von 7 Tagen als Bargeld zu erstatten.
Nach Verstreichen der Frist -> Anwalt -> Klage gegen Aeroflot vor einem deutschen Gericht;

§ 651 h BGB (2) ist hier nicht anwendbar.
Die EU Fluggastrechteverordnung EC261/2004 Artikel 8 ist anwendbar. Demnach muss Ihnen Aeroflot innerhalb von 7 Tagen das Geld erstatten.


Zitat:
Außerdem ist das Reisebüro recht klein und eine Insolvenz ist nicht ganz unrealistisch.


Das ist zum Glück nicht Ihr Problem.
Ihr Anspruch richtet sich gegen Aeroflot, nicht das Reisebüro.

-- Editiert von vundaal76 am 23.04.2020 12:16

0x Hilfreiche Antwort

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