Reisegutschein-Annahme bei "Kulanz"

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jaykayham
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)
Reisegutschein-Annahme bei "Kulanz"

Hi, habe folgendes Problem:

nach erfolgter Reklamation meiner Reise bietet mir der Reiseveranstalter (RV) aus "Kulanz " einen Reisegutschein an, jedoch mit dem Vermerk "Keine Möglichkeit auf Auszahlung ohne Buchung einer erneuten Reise ".

Da ich im Gültigkeitszeitraum des Gutscheins keine weiteren Reisepläne habe, würde ich lieber eine Auszahlung wünschen.

Daher die dringenden Fragen:
1. kann der RV eine Auszahlung komplett ausschließen?
2. kann der RV bei Widerspruch sein "Kulanz"-Angebot zurückziehen bzw. kürzen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von jaykayham am 08.01.2015 16:35

1. kann der RV eine Auszahlung komplett ausschließen?

Ja, da die Leistung freiwillig ist, kann er die Leistung zu seinen Bedingungen anbieten.

quote:
von jaykayham am 08.01.2015 16:35

2. kann der RV bei Widerspruch sein "Kulanz"-Angebot zurückziehen bzw. kürzen?

Ja, denn ein "aber ich will es ausbezahlt haben" stellt eine Ablehnung des Angebotes von eurer Seite dar.
Das führt dazu, dass der RV an dieses Angebot nicht mehr gebunden ist.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich kann man bei einem bestehenden Rechtsanspruch auf Auszahlung des Betrages bestehen, man muss also keinen Gutschein akzeptieren.

Das es sich aber um eine freiwillige Leistung des RV handelt, wird dieser, wenn Sie widersprechen, sich nicht mehr an sein Angebot gebunden halten und die Auszahlung verweigern. Da schliesse ich mich voll und ganz dem Vorschreiber an.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

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