Reisekostenerstattung Thomas Cook-Pleite

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Helgarecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekostenerstattung Thomas Cook-Pleite

Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich habe bei einem ,von einem Einzelunternehmer geführtem, Neckermann-Reisebüro eine 10-tägige Pauschal-Rund-Reise im Oktober 2019 (Flug,Unterkunft,Mietwagen) für 2300 € gebucht und bezahlt.
Aus den bekannten Gründen (Pleite Thomas Cook) werde ich nun auf Grund meines Reisesicherungsscheines voraussichtlich nur etwa 1/3 meines Urlaubsgeldes wiedersehen.
Da ist mir ein Artikel des Wochenmagazins "Focus" (Heft 40/2019)aufgefallen,der mir Hoffnung macht auch den Restbetrag zu erhalten.
Ich zitiere (S.62,letzter Absatz)
"Inhaber von Reisebüros,die ihre Kunden beim Kauf einer Thomas-Cook-Reise nicht ausreichend über das Risiko einer möglichen Insolvenz aufklärten,haften für Schäden selbst.Sie hätten die Warnzeichen der jahrelangen hohen Verschuldung des Konzerns richtig deuten müssen.Diese Reisebüros hätten sich von ihren Kunden entsprechende Beratungsprotokolle unterschreiben lassen müssen um gegen Forderungen abgesichert zu sein."

Von meinem Reisebüro kam jedoch weder eine Warnung noch ein Beratungsprotokoll.

Meine Frage:
Besteht mir auf Grund der o.g. Sachlage eine komplette (oder zumindest teilweise) Entschädigung
bezüglich des Differenzbetrages Kaufpreis- Versicherungserstattung zu und wäre diese ggf. mit Aussicht einklagbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Im Prinzip ist das ja nur eine Rechtsauffassung. (Höchstwahrscheinlich) muss man den Anspruch dann einklagen. Versuchen kann man es natürlich.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ich halte das bei einer Pauschalreise für reichlich unwahrscheinlich.

Die Begründung

Zitat:
Sie hätten die Warnzeichen der jahrelangen hohen Verschuldung des Konzerns richtig deuten müssen
ist ja wohl schon mal äußerst ... irritierend. Oder hatte ihr Reisebüro Kontakt zu einem erfolgreichen Orakel?

Und dann gab es ja für genau diese Fälle den Reisesicherungsschein.
Da kann man lieber die Bundesregierung verklagen, die trotz deutlicher Hinweise (es gab tatsächlich Initiativen) die Deckungssumme der Reisesicherungsschein-Versicherung nicht erhöht hat. Das ist nämlich der eigentliche Skandal.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Da kann man lieber die Bundesregierung verklagen, die trotz deutlicher Hinweise (es gab tatsächlich Initiativen) die Deckungssumme der Reisesicherungsschein-Versicherung nicht erhöht hat. Das ist nämlich der eigentliche Skandal.


Eine Staatshaftung, weil der Gesetzgeber ein bestimmtes Gesetz nicht geändert hat -> ich glaube nicht daran;
Die EU mag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen; Aber das daraus sich Ansprüche von individuellen Betroffenen ableiten lassen, das bezweifele ich;

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Sie hätten die Warnzeichen der jahrelangen hohen Verschuldung des Konzerns richtig deuten müssen.

Ja - aber das Reisebüro hätte zusätzlich auch erkennen müssen, dass die Versicherung (der Reisepreissicherungsschein) nicht ausreichend hoch ist. Da kann man als Kunde aber wohl nicht erwarten, weshalb ich die Chancen als sehr bescheiden einschätze.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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