Reiseportal bucht Stand-By Tickets

4. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Esther123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseportal bucht Stand-By Tickets

Liebes Forum,

ich bin letzte Nacht auf diese Seite gestoßen und hoffe hier vielleicht ein paar Tips und Ideen für unser weiteres Vorgehen zu finden. Mein Freund und ich studieren beide in China und hatten einen Heimaturlaub für Juli geplant. Ich bin auch bereits hier, mein Freund sollte sich zurzeit irgendwo im Flieger zwischen Shanghai und Frankfurt befinden. Allerdings nicht in dem Flieger, den er ursprünglich gebucht hatte. Schon vor ca. 1,5 Monaten hatte er seinen Emirates-Rundflug auf ctrip.com, dem größten chinesischen Reiseportal, das laut Wikipedia auch am NASDAQ gelistet ist (falls das irgendwie relevant ist), gebucht. Er bekam dann auch direkt eine Bestätigung per Mail. Vor ca. 1,5 Wochen fiel ihm aber auf, dass er den Emirates Buchungscode, mit dem er so Sachen wie die Sitzplatzauswahl usw. klären kann nie bekommen hatte. Er rief also bei Emirates an und die teilten ihm dann mit, dass seine Tickets nur Stand-By Tickets seien. Nur um das klar zu stellen: Er hatte ganz normale Tickets auf Ctrip gebucht und auch einen vollen Preis gezahlt. Seitdem hat er dann auch mindestens einmal am Tag mit dem Ctrip Costumer Service telefoniert, die ihm auch jede Mal versicherten, dass man sich um volle Tickets kümmere und er auf jeden Fall fliegen könnte. Jetzt kann man natürlich sagen, dass er in dem Moment canceln und woanders hätte buchen sollen, aber da die Flüge inzwischen 300+ Euro teurer waren, man sich das Geld, das übrigens bereits abgebucht war, ja auch erstmal hätte zurückholen müssen und ihm immer wieder versichert wurde, dass er auf jeden Fall fliegen könnte blieb er bei den ursprünglichen Flügen. Gestern bekomme ich dann allerdings die Nachricht er sei jetzt am Flughafen, der Flug ist voll und er kann nicht mit. Daraufhin hat er mit Ctrip ausgemacht, dass er einen Air China Flug (über Ctrip) bucht (der inzwischen One-way etwa 1300 Euro kostete) und Ctrip ihm das Geld später erstattet. Übrigens war er inzwischen auch soweit, dass er Gespräche mit dem Costumer Service aufgezeichnet hat, in denen ihm sowohl zugesichert wird, dass er den ursprünglichen Flug nehmen kann als auch später, dass Ctrip ihm die Kosten des neu gebuchten Fluges erstattet. Nun ist es nun ja so, dass Ctrip bereits ein Versprechen entweder durch Inkompetenz oder vielleicht sogar Kalkül gebrochen hat, dementsprechend würde es mich schon sehr wundern, wenn mein Freund die 1300 Euro bald wiedersehen würde....

Leider haben wir beide so überhaupt keine Ahnung wie wir in dem Falle, dass von Ctrip nichts mehr kommt, reagieren soll, da das Unternehmen ja nicht deutsch ist. Vielleicht habt ihr ja irgendeine Idee? Vielen Lieben Dank schonmal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

uebel, uebel, wie man Ihnen da mitgespielt hat, wenn sich die Sache wie geschildert verhaelt.

Hier aber wird chinesisches Recht gelten, da wird Ihnen in diesem Forum wohl kaum einer helfen koennen.

Zitat:
.....Er bekam dann auch direkt eine Bestätigung per Mail.....

Ich tippe einmal, dass es sich hierbei nicht um eine rechtsgueltige Flugbestaetigung der Airline handelt, sondern um eine Buchungseingangsbetaetigung des Onlineportals. Befoerderungsvertraege kommen aber erst durch die Flugbestaetigung der Airline zustande. Das sind kleine aber feine Unterschiede.

An der Stelle Ihres Freundes wuerde ich auf meine Kreditkartenfirma einwirken um den Betrag rueckbuchen zu lassen, da ja kein Befoerderungsvertrag zustande kam.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ein chinesisches Unternehmen kann man in China nach chinesischem Recht verklagen.


Da dürfte das Rückrufen der Kreditkartenbuchung durchaus die beste alternative sein - falls man China nie wieder aufsuchen will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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