Reiseportal hat mein Flugticket storniert

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Freud123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseportal hat mein Flugticket storniert

Hallo,
ich habe Anfang Dezember bei einem Reiseportal separat zwei Flugtickets gebucht. Für beide habe ich eine Buchungsbestätigung erhalten. Für das erste Ticket konnte ganz normal eingecheckt werden. Beim zweiten jedoch war das nicht der Fall.
Am Tag darauf am Flughafen sagte die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft, dass das Ticket vom Reiseportal annulliert wurde. Ich habe mich dann mit dem Reiseportal in Verbindung gesetzt und eine Erstattung des Geldbetrags gefordert. Die Mitarbeiter des Reiseportals haben mir diese auch zugesichert.
Nun sind allerdings schon fast zwei Monate seit der Flugbuchung und dem Tag des Fluges vergangen und es ist bis jetzt kein Geld eingetroffen. Ich habe bereits 6 oder 7 mal über diesen Zeitraum dort angerufen und jedes Mal wurde mir gesagt, dass das Geld in ein paar Tagen auf meinem Bankkonto eintreffen würde.
Ich muss zugeben, dass ich es langsam leid bin dort immer wieder anzurufen, um mir das Gleiche anzuhören.
Ich wäre über Ratschläge für mein weiteres Vorgehen sehr dankbar.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hör auf anzurufen, sondern setz eine Frist (14 Tage, nach Datum) per Fax und/oder Einwurfeinschreiben. Nach Fristablauf einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Schau aber vorher mal nach, wer denn Dein Vertragspartner eigentlich ist.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ich habe Anfang Dezember bei einem Reiseportal separat zwei Flugtickets gebucht.


Lag denn für das zweite Ticket eine Ticketnummer vor?
Wer hat denn das Geld für das zweite Ticket eingezogen? Das Reiseportal oder die Fluggesellschaft?

Ich frage deshalb, weil es durchaus möglich sein kann, dass Geld nach der EU Fluggastverordnung von der Fluggesellschaft zu verlangen PLUS eine zusätzliche Ausgleichszahlung.

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#3
 Von 
Freud123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe eine Ticketnummer bekommen und das Geld wurde per Sofortüberweisung an das Bankkonto des Reiseportals überwiesen.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Dann sollten Sie zwei Einschreiben fertig machen:
Ein Brief an das Reiseportal, wo die vollständige Rückzahlung des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen angemahnt wird.
Ein Brief an die ausführende Fluggesellschaft, wo die vollständige Rückzahlung des Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen angemahnt wird + eine Ausgleichszahlung nach der EU Fluggastverordnung EC261/2004 wg. verweigerter Beförderung verlangt wird. Hilfsweise sollte man hierbei darauf hinweisen, dass das Reiseportal noch nichts gezahlt hat.

Zitat:
Ja, ich habe eine Ticketnummer bekommen


Normalerweise kann nur die ausstellende Fluggesellschaft eine Ticketnummer ausstellen - nicht das Reiseportal.
Insoweit liegt ein gültiger Beförderungsvetrag zwischen dem Fluggast und der ausführenden Fluggesellschaft vor. Ein solcher Vertrag kann weder durch eine dritte Partei (Reiseportal), noch die Fluggesellschaft einfach so annuliert werden.

Zitat:
Am Tag darauf am Flughafen sagte die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft, dass das Ticket vom Reiseportal annulliert wurde.


Das deutet ggf. auf eine Anfechtung wg. Irrtum hin.
Den Zugang der Anfechtungserklärung an den Fluggast muss die Fluggesellschaft in jedem Fall beweisen. Auch muss diese Anfechtung begründet sein.
Das sehe ich hier nicht.

Es lässt sich ja leicht rauskriegen, wann "das Reiseportal das Ticket annulliert" hat. Wenn das schon einige Wochen zurücklegt, kann der Fluggast leicht nachweisen, dass die Anfechtung nicht zeitnah erfolgte.



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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was mir absolut nicht einleuchten will ist, Sie buchen zwei Fluege von 'A' nach 'B', kommen rechtzeitig zum checkin an den Abflughafen mit zwei Personen. Dort eroeffnet man Ihnen, dass nur eine Person mitfliegen kann. Und das nehmen Sie locker vom Hocker so hin???

Was ist denn mit derzweiten Person geschehen, die ist wieder nach Hause gegangen???? Haben Sie fuer die zweite Person ein neues Ticket gekauft? War das teurer als das urspruenglich gebuchte Ticket???


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
Freud123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,
was mir absolut nicht einleuchten will ist, Sie buchen zwei Fluege von 'A' nach 'B', kommen rechtzeitig zum checkin an den Abflughafen mit zwei Personen. Dort eroeffnet man Ihnen, dass nur eine Person mitfliegen kann. Und das nehmen Sie locker vom Hocker so hin???
Was ist denn mit derzweiten Person geschehen, die ist wieder nach Hause gegangen???? Haben Sie fuer die zweite Person ein neues Ticket gekauft? War das teurer als das urspruenglich gebuchte Ticket???



Die zweite Person hat dann ein neues Ticket gekauft. Der Preis entsprach ungefähr dem des gebuchten Tickets.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

So wie Sie das schildern ist fuer das 'zweite' Ticket ein Anspruch auf Zahlung der Ausgleichszahlung nach Artikel 7 EU-Fluggast-VO 261/2004 gegenueber der Fluggesellschaft entstanden.

Diesen Anspruch muessen Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Darueberhinaus sollten Sie das Buchungsportal schriftlich auffordern binnen zwei Wochen das eingezahlte Geld fuer das Ticket zu ertatten. Geschieht das nicht, bleibt nur der Weg zum Anwalt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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