Reiserücktritt - eingecheckt, dann Arzt, dann Flug verpasst

29. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
lislkarl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Reiserücktritt - eingecheckt, dann Arzt, dann Flug verpasst

Hallo zusammen,

in letzter Zeit ist bei uns der Wurm drin, was Urlaub angeht. Wir waren gerade beim Einchecken, als unser Sohn sich plötzlich übergab. Am Schalter sagte man uns, wir sollen fertig einchecken und dann zum Arzt gehen, man sage im Flieger Bescheid.
Normaler Weise wären wir wegen einer Magenverstimmung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr am Flughafen zum Arzt gegangen, es waren anderthalb Stunden vor Abflug, aber so wiegten wir uns in Sicherheit. Außerdem erklärte man uns, die Bestimmungen verlangen es.
Als wir zwanzig Minuten vor Abflug zurück waren, sagte man uns, wir können nicht mehr fliegen, und die Koffer würden wieder ausgeladen. Wir verbrachten den kompletten Tag im Flughafen, Koffer holen, ärztliches Attest, neue Reise buchen etc.
Der neue Hinflug am anderen Morgen kostete uns 500.- Euro. Dafür hätten wir einen Exclusivurlaub buchen können und nicht mitten im Zentrum in Gran Canaria zu wohnen brauchen, wo wir bis 3.30 Uhr am Morgen wegen Discolärm kein Auge zumachten.
Die Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen, da wir die Reise mit Einchecken bereits angetreten haben. Aber wir hatten noch gar nicht fertig eingecheckt. Wie ist das zu sehen?

Ich freue mich auf Antwort.

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9 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Leider wird die Versicherung im Recht sein.
Es gibt eine Rücktrittsversicherung und eine Abbruchversicherung.
Da eine Reise mit Verlassen der Wohnung beginnt, wird hier nur eine Abbruchversicherung eintreten.
Im übrigen übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung nur die Stornogebühren des Veranstalters, nicht aber die Kosten einer Ersatzreise. Diese müsste neu versichert werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Stimme Ikarus zu, das hier ist ein Fall für die Reiseabruchversicherung.
Der Mehrpreis für so kurzfristig neugebuchte Flüge ist normal

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#3
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Reise ist dann als angetreten zu betrachten, wenn man die Boarding-Karten erhalten und die Gepäcksstücke mit einem Baggage tag gekennzeichnet wurden.

Hätte man nicht fertig eingecheckt, wäre der Fall "vor Abreise" gewesen und wäre der Fall eine "Reiseunfähigkeit" beim Kind gewesen, hätte dann die Reiseversicherung das Storno bzw. u. U. die Umbuchungskosten tragen müssen.

meint
Peter

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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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#4
 Von 
lislkarl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Boardingkarten hatten wir noch keine. Wir mussten warten, da bei einer Maschine- ich weiß nicht, ob es ein Rechner war- eine Papierrolle gewechselt werden musste. Die Koffer standen derweil noch auf dem Band. Währenddessen hatte mein Sohn sich bereits übergeben, ich kümmerte mich um ihn, und meine Tochter wickelte die Formalitäten ab.
Eine Bekannte sagte mir nun, alle Einwände spielen keine Rolle, im Computer seien wir bereits eingecheckt gewesen. Außerdem beginne der Antritt der Reise mit dem Verlassen der Wohnung. Stimmt das?

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#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Für den Antritt der Reise zählt die erste gebuchte Leistung. Das heißt bei einem Flug dann der Check In(das nun erst noch die Rollen getauscht werden mussten spielt m.E. keine Rolle).
Falls ein Zug zum Flug Ticket gebucht wurde entsprechender Reisebeginn bei betreten des Zuges.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich bin geschockt. Es gab Zeiten, da wurde bei den Fluggesellschaften das Wort Service gross geschrieben, insbesondere bei derart unvorhersehbaren Ereignissen.

Da wurde auf Kulanz befoerdert, wenn entsprechende Plaetze auf einen nachfolgenden Flieger frei waren, denn eine solche Situation fuehrt man nicht mit Absicht herbei.

So wie ich das lese, wurde eine Pauschalreise gebucht. Die Reiseveranstalter haben doch in den meisten Faellen eine Repraesentanz am Flughafen, konnte man von dort nicht helfen?

Auch verstehe ich nicht, dass Sie die urspruenglich gebuchte Unterkunft anscheinend nicht in Anspruch nehmen konnten. Haben Sie sich denn ueberhaupt an den Veranstalter gewandt als feststand, dass Sie nicht mitgenommen werden. Der Veranstalter haette dann die Moeglichkeit gehabt, ueber die Agentur auf Gran Canaria das Hotel zu informieren, dass Sie erst am folgenden Tag anreisen.

Wenn Sie also eine Pauschalreise ueber einen Veranstalter gebucht haben, sollten Sie zunaechst in den AGB des Veranstalters nachlesen, in welcher Hoehe Ruecktrittsgebuehren anfallen, wenn die Reise nicht angetreten wird. Die Differenz Reisepreis abzgl. Storno sollten Sie auf jeden Fall einfordern. Auch wenn Sie schon eingecheckt waren, koennen Sie belegen, dass Sie letztendlich die Reise wegen der ploetzlichen Krankheit des Sohnes nicht angetreten haben. Auf jeden Fall haben Sie den Anspruch auf Verguetung bestimmter nicht in Anspruch genommener Leistungen, z.B. Mahlzeiten, nicht zu wechselnde Bettwaesche usw..

Fuer den Rest muesste eine Abbruchversicherung herhalten abzgl. Selbstbeteiligung. Hier ist allerdings der Abbruch der Reise ausschlaggebend, denn Sie hatten ja bereits eingecheckt.

Hoffentlich haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

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#7
 Von 
lislkarl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

wir haben ungefähr sieben Mal mit der Reiseleitung telefoniert (und bis alles geregelt war) neun!! Stunden am Flughafen verbracht), aber niemand fühlte sich zuständig. Bezüglich des Hotels hat man mich anscheinend missverstanden. Wir wohnten im ursprünglich gebuchten Hotel (ich wollte nur ausdrücken, dass ich mir für 500.- Euro Mehrkosten eigentlich auch ein besseres hätte leisten können.) Nachdem wir die Reiseleitung mit Nachdruck darauf hinwiesen, informierte sie auch das Hotel, dass wir später kommen.
Von einer Abbruchversicherung habe ich zum ersten Mal gehört, als unser Missgeschick passierte- leider haben wir keine abgeschlossen.
Was mich aber noch interessieren würde: Es gibt ein Urteil über Falschinformation am Schalter, worauf eine Frau ihren Flug verpasste und ihn ersetzt bekam. Wir wurden meiner Meinung nach auch fehlinformiert, indem man uns sagte: 'Machen Sie ruhig mal, wir sagen im Flieger Bescheid.' Als ich das hörte, fühlte ich mich richtig gut aufgehoben. Mit keiner Silbe dachte ich daran, wir könnten nicht mehr mitgenommen werden. Bis zum Schluss gab es keinen Aufruf. Der völlig desorientierte Schaltermann sagte kurz vor Abflug sogar, meine Tochter säße bereits im Flieger, was natürlich gar nicht stimmte...
Etwas Interessantes habe ich inzwischen herausgefunden, was einem auch kein Mensch sagt: Man kann Steuern und Flughafengebühren für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückverlangen.- Wenigstens ein Tropfen auf den heißen Stein!

Viele Grüße und danke für die freundlichen Auskünfte

-- Editiert von lislkarl am 30.05.2008 18:06:52

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#8
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Das mit den Steuern und Gebuehren ist richtig.

Ich denke das Personal am Flughafen hat etwas fahrlässig den ernst der Sache nicht wahrgenommen.
Die dachten wahrscheinlich, dass es schon nicht so schlimm ist, Aufregung oder was falsches gegessen oder so...

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#9
 Von 
lislkarl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)

Es war ja eher anders herum. Für uns war die Krankheit meines Sohnes nichts Ernstes, aber das Personal schickte uns zum Arzt (Vorschriften??). Wir wiesen sogar noch darauf hin, dass gleich Boarding Time sei, aber man sagte uns: Kein Problem, ich sage im Flieger Bescheid!
Tja, und als wir dann kamen, telefonierte der gute Mann erst noch zehn Minuten, erklärte, meine Tochter säße bereits im Flieger- obwohl sie nicht weit von mir entfernt stand- aber mein Sohn und ich dürften nicht mehr mitfliegen.
Gelinde gesagt fühlte ich mich veräppelt.


-- Editiert von lislkarl am 31.05.2008 11:53:26

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