Reiserücktritt - aus dringenden betrieblichen Gründen "unabkömmlich"?

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
fkn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt - aus dringenden betrieblichen Gründen "unabkömmlich"?

Hallo zusammen,

ich wollte eigentlich nächsten Freitag für eine Woche (18.07. - 25.07.) verreisen. Habe extra eine Reiserücktrittsversicherung bei der Hansemerkur abgeschlossen
Habe natürlich Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen (KW 29 und KW 30).
Aus "dringenden betrieblichen Gründen" meint mein Chef nun, dass ich am Samstag zwischen meinen beiden Urlaubswochen areiten müsse - wenn ich eigentlich schon im Urlaub bin.

Meine Frage:
Wie stehen meine Chancen, dass die Versicherung diesen Fall anerkennt und mir die Reisekosten zurückerstattet, wenn ich ein Schreiben vom AG einreiche, das ich aus dringeden betrieblichen Gründen "unabkömmlich" bin.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Nein. Das muss dein Arbeitgeber bezahlen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Für derartige Fälle gibt es keine Rücktrittsversicherungen.
Wie CAM richtig sagte, der AG ist zuständig.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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