Wir haben einen 14-tägigen All-Inclusiv-Urlaub in Tobago gebucht. Abflug ist der 2.1.03. Heute haben wir im Internet erfahren, dass die Küche unseres Hotels im November 2002 wegen einer Lebensmittelvergiftung von den dortigen Gesundheitsbehörden geschlossen worden ist und dass eine Wiedereröffnung demnächts zu erwarten sei. Diese Information deckt sich mit Internet-Berichten von Urlaubern, die zu dieser Zeit Gäste (und Opfer) in diesem Hotel waren und sich über die erbärmliche Qualität der Leistungen beklagen. Das Vertrauen in dieses Hotel (Grafton Beach Resort) ist uns natürlich verloren gegangen.
Unsere Frage: Können wir vom Veranstalter die Umbuchung für ein anderes Hotel verlangen oder gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Kersten
Reiserücktritt ? Oder können wir vom Veranstalter die Umbuchung für ein anderes Hotel verlangen
1. Dezember 2002
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2002 | 15:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt ? Oder können wir vom Veranstalter die Umbuchung für ein anderes Hotel verlangen
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Dezember 2002 | 10:19
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
glaube nicht, dass man einen rechtsanspruch darauf hat.
allerdings sollten der veranstalter hier kulant reagieren.
bis 30 tage vor reiseantritt wäre sonst auch noch eine umbuchung mit geringen kosten (ca. 25,- € lt. agb des veranstalters) möglich.
diese frist ist leider gerade verstrichen.
am besten an ihr reisebüro wenden, dass dann einen "kulanzantrag" an den veranstalter richtet.
dürfte eigentlich kein problem sein, innerhalb des gleichen veranstalterprogramms umzubuchen.
cheers
Travelagent
Und jetzt?
Schon
267.663
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
29 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten