Reiserecht - Schadensersatzforderung bei falschaussage und falschdeklarierung von Buchung

4. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
martyna18
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)
Reiserecht - Schadensersatzforderung bei falschaussage und falschdeklarierung von Buchung

Hallo,

ich hatte einen unschönen Vorfall und möchte jetzt fragen wie genau ich die Kosten in Rechnung stellen kann.

Vorfall:

Wie im Kundenkonto hinterlegt habe ich unter oben genannter Buchungsnummer ein A&O Hotelzimmer in Prag gebucht. Im Kundenkonto angezeigt wird ein Doppelzimmer für zwei Personen vom 01-03-2016 bis 03-03-2016. Zur Kontrolle habe ich rechtzeitig vor Reiseantritt – direkt nach der Buchung – den Kundenservice von *** angerufen ob das wirklich ein Doppelzimmer sei. Mir wurde auch von den Mitarbeitern bestätigt das es sich um ein Doppelzimmer handele, und versichert ich könne die Reise antreten. Vor Ort musste ich geschlagene 1,5 Stunden am Check-IN warten weil das Hotel dermaßen ausgebucht war!! Nichtsdestotrotz warteten wir friedlich um dann die Botschaft zu bekommen das KEIN Doppelzimmer für uns zur Verfügung steht und wir in einem 6-Bett-Raum mit fremden Menschen schlafen sollen. Auf Nachfrage nach alternativen Preiskategorien wurde auch gesagt das alle Doppelzimmer vergeben sind. Wir wurden verwiesen uns an unseren Reisevermittler zu wenden. Was ich dann natürlich direkt machte. Aus Tschechien kontaktierte ich also die deutsche Hotline von ***. Zunächst wurde mir versprochen sich um mein Anliegen zu kümmern. Später wurde darauf verwiesen das die Reiseleitung nicht im Hause sei, uns also kein Alternativzimmer bei einem Alternativhotel gebucht werden kann. Nach weiterer Absprache sollten wir nach Hotels in ähnlicher Sternekategorie suchen und die Kosten in Rechnung stellen oder die Anreise/Abreise nach Prag. Leider ließ sich kein vergleichbares Hotel finden, weshalb ich hiermit auch die Kosten für die An- sowie Abreise in Rechnung stelle – wohlgemerkt unberücksichtigt des ganzen Ärgers, des versauten Wochenendes, und der ganzen Zeit die dabei drauf ging! Ich hoffe inständig wir bekommen das direkt gelöst sonst sehe ich mich gezwungen mir fachliche Hilfe in Form von Anwälten sowie allen zur Verfügung stehenden Rechtmitteln zu organisieren die ich Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen werde da ich nicht weiter meine Zeit verspielen werde. Ich bin wirklich Enttäuscht von **** und hoffe auf schnelle Bearbeitung!

Die Frage ist jetzt konkret:

Welche Kosten gibts hier?

Gibt es Pauschalen für das Anrufen vom Ausland nach Deutschland?
Pauschale Teilekosten für den PKW oder muss ich mir die von einer Statistik für unseren Spezifisch verwendeten PKW Ziehen?
Welche quellen soll ich da angeben für meine in Rechnung gestellten kosten?

Natürlich will ich volle Kosten zurück also Wertminderung, Kraftstoff, Wartungs- sowie Verschleisskosten.
Abgesehen von meiner Zeit ist das ja wohl das mindeste.

Viele Grüße

Mat

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von martyna18):
Wir wurden verwiesen uns an unseren Reisevermittler zu wenden.

War es tatsächlich ein Vermittler? Dann hat der wohl nur vermittelt, auf gut deutsch, man müsste sich eigentlich mit dem tschechischen Hotel auseinandersetzen.



Zitat (von martyna18):
Nach weiterer Absprache sollten wir nach Hotels in ähnlicher Sternekategorie suchen und die Kosten in Rechnung stellen oder die Anreise/Abreise nach Prag.

Die Absprache ist irgendwie beweisbar?
Da treten nämlich gerne immer wieder Fälle von spontaner Demenz auf ...



Zitat (von martyna18):
Pauschale Teilekosten für den PKW oder muss ich mir die von einer Statistik für unseren Spezifisch verwendeten PKW Ziehen?

Die gibt es nicht für jeden Pkw, aber wenn es individuelle Werte für Deinen PKW gibt, dann sollt eman diese verwenden



Zitat (von martyna18):
Welche quellen soll ich da angeben für meine in Rechnung gestellten kosten?

Die Quellen die man verwendet (und idealerweise als Beleg in Kopie beilegt)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn das Buchungsportal lediglich Vermittler ist, dann haben Sie den Vertrag mit dem Hotel abgeschlossen. Das heisst, dass Sie das Hotel zu verklagen haben und nicht den Vermittler.

Mit einem guten kundigen Anwalt koennten Sie versuchen den Gerichtsstand an Ihren Wohnort, also an das fuer Sie zustaendige Amtsgericht, zu verlagern. Es gibt das eine EU-Verordnung, die das u.U. ermoeglicht. Gelingt das nicht, dann muessten Sie wohl oder uebel in Prag am Sitz des Hotels klagen.

Was mich allerdings stutzig macht ist Ihre Ansage Zur Kontrolle habe ich rechtzeitig vor Reiseantritt – direkt nach der Buchung – den Kundenservice von *** angerufen ob das wirklich ein Doppelzimmer sei. Da gehen bei mir sofort alle Alarmglocken an. Welchen Grund soll man haben dies nachzufragen, da bleibt nur der Grund, dass Sie moeglicherweise aufgrund des Preises in Wirklichkeit Betten in einem Mehrbettzimmer gebucht hatten.

Mit Sicherheit haben Sie vom oder ueber den Vermittler eine Buchungsbestaetigung erhalten, die Sie beim check-in im Hotel vorzulegen hatten. Welche Zimmerart stand denn da drauf???

Und an wen und in welcher Waehrung haben Sie die Unterkunft gezahlt?

Ist der Vermittler aber ein Reiseveranstalter, das kann relativ leicht daran erkennen, werden Reisepreissicherungsscheine ausgegeben oder nicht. Ist er tatsaechlich Reiseveranstalter koennen Sie Ihre Ansprueche begraben, denn in solchen Faellen haetten Sie diese Ansprueche innerhalb eines Monats nach Rueckkehr an diesen zu richten gehabt und diese Frist ist laengst verstrichen.

--------

Zitat:
......Natürlich will ich volle Kosten zurück also Wertminderung, Kraftstoff, Wartungs- sowie Verschleisskosten......

Na, das moechte ich erleben, wie Sie das durchzusetzen beabsichtigen. Ganz boese Zeitgenossen wuerden jetzt behaupten, man waere extra fuer diesen Aufenthalt per Flug aus Sydney angereist und wuerden dann also den Flugpreis einklagen. Sorry, da schmunzel ich mir einen.

Sie haben einen Hotelaufenthalt und keine Pauschalreise gebucht. Da interessiert es den Hotelier herzlich wenig wie Sie anreisen.

Sollten Sie in Ihrem Begehren Recht haben, dann stehen Ihnen fuer Ihre unnuetz aufgewaendete Zeit Entschaedigungen zu, die ein Richter einzuschaetzen haette. Ist der gut gelaunt, koennten Sie moeglicherweise Kilometergeld zugesprochen bekommen. Versuchen koennen Sie das, ob's klappt, da habe ich meine Zweifel.

Telefonkosten wird Ihnen Ihr Provider mitteilen, wenn Sie keine Aufstellung in Ihrer Monatsrechnung bekommen. Diese Kosten koennen Sie vollumfaenglich geltend machen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
martyna18
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Sorry ich könnte mich jetzt Stundenlang über die Moral der Gesellschaft speziell mancher hier im Forum auslassen.

Ganz ehrlich. Ich brauch da nicht lange zu disktuieren!

Ich hab das gebucht und habe angerufen weil es ein A&O Ist. Mir war NICHT bekannt das Doppelzimmer dort vergeben werden. Es ist DEFINITIV RICHTIG das dort Doppelzimmer angeboten werden. Mir wurde VERSICHERT das ich ein Doppelzimmer gebucht habe. Auch im Kundenkonto (Screenshots liegen vor) steht DZ = Doppelzimmer.

Wir sind dort hingefahren und wollten ein schönes Wochenende machen. Aufgrund von falscher Deklarierung im Kundenkonto und Falschaussage von Mitarbeitern ist das in die Hose gegangen. Das ich meine Arbeitszeit in Rechnung stellen würde steht außer Frage aber schon hier macht dieses **** Rechtssystem ja nicht mit. Also will ich zumindest meine Reisekosten zurück bekommen wo liegt das Problem?

Dann wundert man sich das man immer mehr Systemaussteiger hat. Das ist ja perfide und Krank! Alleine meine ganze Zeit wo wieder drauf geht. Ich will einfach nur meine Reisekosten zurück und die Sache begraben. Ich versteh echt nicht wie man sich noch darauf aufgeilen kann mit Sätzen "Kannst du vergessen, das kannst du knicken"

WO LEBEN WIR DENN?

Für mich ist die Sache Glasklar. Der Fehler liegt nicht bei mir ich hatte ein ****** Wochenende und will zumindest meine ausgegebenen Kosten wieder einholen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
martyna18
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe jetzt aufgrund von https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/kilometergeld.html 0,42 Cent pro Kilometer veranschlagt. Weitere Kosten und Telefonkosten werde ich nicht berechnen im Falle einer außergerichtlichen Einigung.

Sollte das Portal nicht mitgehen (Das mit der 24 am Ende) werde ich halt wohl oder übel meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen müssen.

ich finde das ist absolut fair und werde sämtliche Bewertungsportale zukleistern wenn die mir weiterhin auf den Leim gehen und nicht entgegenkommen.

Edit um auf die Fragen zu Antworten:

Beweise:

Gesprächsdokumentation, Freundin als Zeugin, Screenshots vom Kunden-Log-in wo Zimmerart DZ steht, Buchungsbestätigungen wo auch DZ ausweisen.



-- Editiert von martyna18 am 05.10.2016 11:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Polemik aufbauen, das hilft ganz sicher nicht.........

Man wollte Ihnen hier helfen, es gibt da rechtliche Feinheiten, die man zu beachten hat. Allerdings stossen da Choleriker ganz schnell an ihre Grenzen.

Gute Sache - Ihre Rechtsschutz. Gehen Sie zu Ihrem Anwalt, noch besser, Sie lassen sich einen von der Rechtsschutz empfehlen, und dann warten Sie einmal ab, was der Ihnen sagt.

Zitat (von martyna18):
......Aufgrund von falscher Deklarierung im Kundenkonto und Falschaussage von Mitarbeitern ist das in die Hose gegangen......

Was man Ihnen sagte und was im Kundenkonto steht, das ist (wie sagt man so schoen) Firlefanz. Ausschlaggebend ist was Sie gebucht und bestaetigt bekommen haben. Gegenteiliges ist zu beweisen!

Zitat (von martyna18):
......und werde sämtliche Bewertungsportale zukleistern......

Rachebewertungen und falsche Aussagen fuehren ganz schnell zu entsprechenden Schadenersatzforderungen und man wird verpflichtet, die Bewertungen zu loeschen. Also vorsichtig!!!

Zitat (von martyna18):
.......wie man sich noch darauf aufgeilen kann mit Sätzen "Kannst du vergessen, das kannst du knicken"......

Choleriker mit Phantasie???? Wo hat denn hier einer geschrieben: Kannst du vergessen, das kannst du knicken???? Jetzt geht es mit Ihnen durch, da erspart man sich besser weitere Kommentare.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119929 Beiträge, 39802x hilfreich)

Zitat (von martyna18):
Ich brauch da nicht lange zu disktuieren!

Zitat (von martyna18):
Für mich ist die Sache Glasklar.

Warum fragt man dann? Langeweile? Oder waren einfach noch ein paar Buchstaben auf der Tatstatur übrig?



Zitat (von martyna18):
Beweise:

Sind toll, helfen nur nicht, wenn man - so wie hier - dann den Falschen verklagt.



Zitat (von martyna18):
Sollte das Portal nicht mitgehen (Das mit der 24 am Ende)

Schon das einfache lesen der relevanten Angaben (z.B. AGB) auf der Vermittlerseite zeigt, das das Portal da eher nicht mitgehen muss:

**** tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler von touristischen Leistungen (Pauschalreisen, Ferienwohnungen, Hotels, etc.) auf. Die vertragliche Pflicht von **** Reise ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. die Vermittlung der einzelnen touristischen Leistung. Das Erbringen der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von **** Reise. **** Reise ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter oder Leistungsträger verpflichtet.


Wir treten ausschließlich als Vermittler der auf unserem Portal angebotenen Beförderungsleistungen, Pauschalreisen, Unterkünften, Mietwagen und Versicherungen (im Folgenden: „Leistungen") auf.



**** ist ein Vermittler von Reiseleistungen. Als Vermittler schulden wir Ihnen die ordnungsgemäße und sorgfältige Vermittlung, nicht aber die vermittelte Leistung (Pauschalreise, Flug, Hotel, Mietwagen etc.) selbst. Unsere Angaben zur vermittelten Leistung basieren auf den Angaben des jeweiligen Vertragspartners (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, etc.) und stellen keine eigenen Zusicherungen oder Garantien dar.



Zitat (von martyna18):
werde ich halt wohl oder übel meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen müssen.

Eine gute Idee.



Und noch ein Tipp am Rande: wenn man vor Gericht derartig ausrastet, nennt man das in Deutschland "Missachtung des Gerichtes" (das kann dann 1-2 Monatsgehälter kosten). Die Baustelle sollte man also in den Griff bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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