Reiserücktritsversicherung

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
needhelp851
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritsversicherung

Hallo,

ich hätte ein Frage zur rechtlichen Sachlage bezüglich einer Reiserücktrittsversicherung:

Im November 2014 war ich wegen massiver Halswirbelschmerzen für 3 Wochen in einer Klinik.
2015 war ich beschwerdefrei. Im August 2015 habe ich und meine Freundin mit der Lufthansa 2 Flüge nach Honkong für 1600 Euro für April 2016 gebucht und auch eine Reiserücktrittsversicherung über die Hanse Merkur abgeschlossen.

Seit etwa 1-2 Wochen merke ich, dass es mir wieder schlechter geht und ich wieder sehr starke Schmerzen in der Halswirbelsäule habe. Arbeiten is nur bedingt möglich. Eine lange Reise wird daher wahrscheinlich nicht möglich sein.

In den Versicherungsbediengungen der Hanse Merkur liest es sich:

„1. Vorerkrankungen:
Nicht versichert sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen gelten nicht als Behandlung"

Wie ist meine Situation zu beurteilen?

- Sind Probleme mit der Halswirbelsäule als bekannte Krankheit einzustufen? Ich war 1 Jahr komplett beschwerdefrei.
- Hätte ich damit rechnen müssen, dass es mir wieder schlechter gehen könnte?
- 10 Monate vor Versicherungsabschluss wurde ich das letzte mal behandelt, soweit müsste die Reiserücktrittsversicherung in Kraft treten? Es wären seit der letzten Behandlung und der Zeitpunkt der Reise nun 1,5 Jahre vergangen


mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Natürlich ist es eine bekannte Erkrankung, da in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss aber keine Behandlung erfolgt ist, ist das für die Versicherung ohne Belang.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich lese das auch so - es handelt sich um eine bekannte Erkrankung, die aber vertraglich nicht relevant zu sein scheint, da keine Behandlung in den letzten sechs Monaten erfolgte.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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