Hallo,
meine Freundin und ich wollten eigentlich Ende dieser Woche in den Urlaub fliegen.
Die Oma meiner Freundin ist seit ca 3 Wochen im Krankenhaus, weil ihr ein Meningeom (gutartiger Tumor) im Gehirn herausoperiert wurde.
Nachdem die Operation gut verlaufen war, haben wir vor einer Woche unsere Reise
gebucht.
Diesen Montag sollte die Oma eigentlich zur Reha kommen, jedoch hat sich ihr Zustand seit Sonntag total verschlechtert und die Ärzte haben eine Lungenembolie festgestellt.
Meine Freundin und ich möchten daher gerne die Reise stornieren.
Nun meine Frage zu diesem Fall:
In den Versicherungsbedingungen steht folgendes:
§1 Gegenstand der Versicherung
1. Die Versicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Versicherungssumme, sofern
a) die versicherte Person (also meine Freundin und ich) oder eine Risikoperson (Großmütter sind Risikopersonen) von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird,
b) bei Buchung der versicherten Reise mit dessen Ereignis nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) ihr die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar war.
2. Versicherte Ereignisse sind
[...]
c) unerwartete schwere Erkrankung
[...]
Die Großmutter meiner Freundin lag, wie beschrieben, bereits im Krankenhaus. War mit dem Ereignis (die Lungenembolie) daher schon zu rechnen, da ihr Körper sehr geschwächt und anfällig war und Komplikationen nie auszuschließen sind oder kann ich auf die Erstattung der Stornokosten (abzüglich 20% Selbstbehalt) hoffen?
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand in kurzer Zeit einen Rat geben könnte
PS.: Was zählt eigentlich alles zu einer "unerwarteten schweren Erkrankung"? Ab wann ist eine Erkrankung schwer?
Reiserücktritt: Nahe Verwandte im Krankenhaus
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Der Versicherer könnte schon argumentieren, dass bei Operationen, insbesondere bei älteren Menschen immer mit Komplikationen gerechnet werden muss. Ich würde mich daher nicht wundern, wenn die Versicherung die Zahlung ablehnt. Ich würde mit dem behandelnden Arzt sprechen, da er sowieso die Krankheit der Oma bescheinigen muss. Er kann sicher etwas zu der Vorhersehbarkeit der Komplikation sagen, und möglicherweise die Bescheinigung so formulieren, dass die Versicherung auch tatsächlich von einer unerwarteten Komplikation ausgeht.
Ich bin der Meinung, dass die Versicherung nicht zahlen wird.
Mit Risikopersonen sind die Personen gemeint, für die die Versicherung das Risiko übernimmt, also einer oder mehrere der Reisenden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Krankheit naher Verwandter kann die Versicherung schon einspringen.
Siehe: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/rueckwer.htm
Hier ist auch das Beispiel Großmutter der Freundin erwähnt.
Die Freundin ist nicht verwandt. Sie ist eine Freundin !
Meinst Du nicht, dass sich das Problem gelöst hat, nach 14 Jahren wie auch immer?
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten