Reiserücktritt - ärztliches Attest für Familienmitglieder gültig (Arzt)?

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
paranoid68
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 2x hilfreich)
Reiserücktritt - ärztliches Attest für Familienmitglieder gültig (Arzt)?

Guten Morgen,

folgenden fiktiven Fall angenommen: eine Arztfamilie mit Kindern hat gemeinsam eine Familien-RRV abgeschlossen. Kurz vor der Abreise stellt sich eine akute Erkrankung bei einem der Kinder ein, die aus Sicht der Eltern eine Durchführung der Reise als nicht möglich bzw. zumutbar erscheinen lässt. Ein Elternteil stellt als Arzt bzw. Ärztin ein entsprechendes Attest gemäß den Vorgaben der Versicherungsgesellschaft aus.

Meine Frage: wird ein solches Attest trotz des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses und der Tatsache, dass die ausstellende Mutter bzw. der ausstellende Vater ja gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, anerkannnt?

Meine Internetrecherche hierzu ergab - wohl aufgrund der Seltenheit dieses Falles - leider keine Ergebnisse. Andererseits finde ich in den Versicherungsbedingungen verschiedener Anbieter auch keine Einschränkungen, was das Verwandtschaftsverhältnis zum attestierenden Arztes angeht bzw. ob dieser auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein darf. Ein Rezept darf sich der Arzt ja grundsätzlich auch ausstellen und benötigt hierzu etwa zum Nachweis der Plausibilität der Selbstverordnung keine Bestätigung eines Kollegen.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Woher sollen wir wissen, ob die Versicherung das so akzeptiert?

Ich würde mich zumindest mal auf Gegenwehr einstellen. Wie ein Richter das dann entscheidet, halte ich für nicht vorhersehbar.

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

mir ist kein solcher Fall bekannt. Ich kann mir aber vorstellen, dass, wenn das Attest dem Versicherer plausibel erscheint, dieser das auch anerkennt. Ggfl. duerfte ein weiteres Attest beizubringen sein.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von paranoid68):
Meine Frage: wird ein solches Attest trotz des bestehenden Verwandtschaftsverhältnisses und der Tatsache, dass die ausstellende Mutter bzw. der ausstellende Vater ja gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, anerkannnt?

Versicherungsbedingungen lesen oder Versicherung fragen.
Aber selbst wenn es da positive Rückantworten gibt, kann es passiereren das es im Falle der Fälle Probleme gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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