Reiserücktritt bei dynamischer Reise

18. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Reiserücktritt bei dynamischer Reise

Guten Tag,

ich habe eine dynamische Reise über check24 im Oktober 17 für August 2018 gebucht.

Für knapp 2476 Euro. 20 % der Reise habe ich angezahlt. Nun kann ich aus privaten Gründen nicht fahren - habe also bei Check24 angefragt, wie hoch die Stornierungskosten wären (so wie ich das bei dem Veranstalter schauinsland) gelesen habe, bis zu 90 tage vorher 25 % des Reisepreises. Check 24 erklärt mir jetzt es wären knapp 867 Euro!
Kennt sich jemand damit aus und/ oder hat Tipps ob ich diese Reise "verkaufen" kann?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Kennt sich jemand damit aus

Wer ist Veranstalter / Vertragspartner bezüglich der Reise?
Was steht in den vertraglichen Vereinbarungen des Veranstalters bezüglich Storno?



Zitat (von isd71):
ob ich diese Reise "verkaufen" kann?

Vertraglichen Vereinbarungen des Veranstalters lesen, was dort zu dem Thema steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Das habe ich, der Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland, aber da finde ich nichts genaues

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

dynamisch gepackte Reisen sind in der Regel mit deutlich hoeheren Ruecktrittsgebuehren behaftet, da der Reiseveranstalter selbst z.B. die Fluege fest ohne Ruecktrittsrecht einkaufen muss.Wird die Reise storniert, dann verlangt der Reiseveranstalter diese Kosten, die ihm entstanden sind, vom Reisenden ersetzt.

Den AGB des Reiseveranstalters muessten Sie die Gebuehren entnehmen koennen, die berechnet werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Kosten nachzuweisen.

Kann die Reise weiterverkauft werden, oder wenn Sie Ersatzpersonen stellen, dann muss der Reiseveranstalter seine ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

dynamisch gepackte Reisen sind in der Regel mit deutlich hoeheren Ruecktrittsgebuehren behaftet, da der Reiseveranstalter selbst z.B. die Fluege fest ohne Ruecktrittsrecht einkaufen muss.Wird die Reise storniert, dann verlangt der Reiseveranstalter diese Kosten, die ihm entstanden sind, vom Reisenden ersetzt.

Den AGB des Reiseveranstalters muessten Sie die Gebuehren entnehmen koennen, die berechnet werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Kosten nachzuweisen.

Kann die Reise weiterverkauft werden, oder wenn Sie Ersatzpersonen stellen, dann muss der Reiseveranstalter seine ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von isd71):
Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland

Dann macht es eigentlich keinen Sinn über einen Dritten zu gehen.
Einfach mal den Veranstalter direkt fragen.



Zitat (von isd71):
so wie ich das bei dem Veranstalter schauinsland) gelesen habe, bis zu 90 tage vorher 25 % des Reisepreises.

Zitat (von isd71):
Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland, aber da finde ich nichts genaues

Finde den Widerspruch ...


Notfalls die Klausel mal hier posten. Und die restlichen Unterlagen durchgehen, ob da was zum Thema drin steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von isd71):
......der Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland......

siehe Punkt 6, ab der AGB.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

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