Guten Tag,
ich habe eine dynamische Reise über check24 im Oktober 17 für August 2018 gebucht.
Für knapp 2476 Euro. 20 % der Reise
habe ich angezahlt. Nun kann ich aus privaten Gründen nicht fahren - habe also bei Check24 angefragt, wie hoch die Stornierungskosten wären (so wie ich das bei dem Veranstalter schauinsland) gelesen habe, bis zu 90 tage vorher 25 % des Reisepreises. Check 24 erklärt mir jetzt es wären knapp 867 Euro!
Kennt sich jemand damit aus und/ oder hat Tipps ob ich diese Reise "verkaufen" kann?
Reiserücktritt bei dynamischer Reise
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
ZitatKennt sich jemand damit aus :
Wer ist Veranstalter / Vertragspartner bezüglich der Reise?
Was steht in den vertraglichen Vereinbarungen des Veranstalters bezüglich Storno?
Zitatob ich diese Reise "verkaufen" kann? :
Vertraglichen Vereinbarungen des Veranstalters lesen, was dort zu dem Thema steht.
Das habe ich, der Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland, aber da finde ich nichts genaues
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Hallo,
dynamisch gepackte Reisen sind in der Regel mit deutlich hoeheren Ruecktrittsgebuehren behaftet, da der Reiseveranstalter selbst z.B. die Fluege fest ohne Ruecktrittsrecht einkaufen muss.Wird die Reise storniert, dann verlangt der Reiseveranstalter diese Kosten, die ihm entstanden sind, vom Reisenden ersetzt.
Den AGB des Reiseveranstalters muessten Sie die Gebuehren entnehmen koennen, die berechnet werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Kosten nachzuweisen.
Kann die Reise weiterverkauft werden, oder wenn Sie Ersatzpersonen stellen, dann muss der Reiseveranstalter seine ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Hallo,
dynamisch gepackte Reisen sind in der Regel mit deutlich hoeheren Ruecktrittsgebuehren behaftet, da der Reiseveranstalter selbst z.B. die Fluege fest ohne Ruecktrittsrecht einkaufen muss.Wird die Reise storniert, dann verlangt der Reiseveranstalter diese Kosten, die ihm entstanden sind, vom Reisenden ersetzt.
Den AGB des Reiseveranstalters muessten Sie die Gebuehren entnehmen koennen, die berechnet werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet die Kosten nachzuweisen.
Kann die Reise weiterverkauft werden, oder wenn Sie Ersatzpersonen stellen, dann muss der Reiseveranstalter seine ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen.
Viele Gruesse
bernardoselva
ZitatVeranstalter ist wie gesagt Schauinsland :
Dann macht es eigentlich keinen Sinn über einen Dritten zu gehen.
Einfach mal den Veranstalter direkt fragen.
Zitatso wie ich das bei dem Veranstalter schauinsland) gelesen habe, bis zu 90 tage vorher 25 % des Reisepreises. :
ZitatVeranstalter ist wie gesagt Schauinsland, aber da finde ich nichts genaues :
Finde den Widerspruch ...
Notfalls die Klausel mal hier posten. Und die restlichen Unterlagen durchgehen, ob da was zum Thema drin steht.
Zitat......der Veranstalter ist wie gesagt Schauinsland...... :
siehe Punkt 6, ab der AGB.
Viele Gruesse
bernardoselva
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