Hallo zusammen,
unser Unternehmen ist als Reisevermittler tätig. Wir buchen Reisen beim Veranstalter und verkaufen sie an unsere Kunden weiter. Die Kunden melden sich mit einem Formular an und wir geben monatlich eine Teilnehmerliste an den Veranstalter weiter. Die Anmeldungen der Kunden erfolgen im Mai/Juni für eine Reise
Ende November. Aufgrund der bisher geringen Anmeldungen war nicht klar, ob die Reise zustande kommt. Wir haben bisher keine Rechnung oder Bestätigung über die gebuchten Plätze vom Veranstalter erhalten. Somit haben wir auch keine Bestätigung an unsere Kunden weitergegeben. Telefonisch wurde uns vom Veranstalter letzten Monat die Durchführung der Reise zugesagt. Nun sind drei Personen von der Reise zurückgetreten und weigern sich Storno-Gebühren zu zahlen, da sie keine Bestätigung von uns bekommen haben und davon ausgehen, dass die Reise nicht stattfinden wird.
Wie sieht da wohl die Rechtslage aus?
-----------------
"Elchen69"
Reiserücktritt/Bestätigung
7. Oktober 2005
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2005 | 11:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt/Bestätigung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2005 | 20:22
Von
Status: Lehrling (1102 Beiträge, 305x hilfreich)
Ich fürchte Sie haben pech gehabt... Der Vertrag kommt meines Wissens erst zustande, nachdem der Reiseveranstalter die Buchung(den Antrag) des Kunden bestätigt hat.
Aber ich denke, auch der Veranstalter kann Ihnen keine Stornogebühren in Rechnung stellen, wenn Sie die Teilnehmer storniert haben, bevor der Veranstalter die Reise bestätigt hat(schriftlich selbstverständlich).
Und jetzt?
Schon
268.197
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten