Hallo, hätte da mal ne Frage, und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?!
Beispielsweise man wird nach anfänglich leichten Symptomen am Freitag anschließend richtig krank, das voll Programm mit Fieber etc.
Der Flug sollte aber einen Tag darauf am Sonntag stattfinden. Wie sollte ich mich genau verhalten?
Meine Ärztin würde mir in Sachen Arbeit daraufhin am Montag ein Attest rückwirkend ausstellen, würde das bereits ausreichen?
Reiserücktrittsversicherung bei Grippe?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitatund zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?! :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
ZitatWie sollte ich mich genau verhalten? :
Sobald man sich reiseunfähig fühlt, zum Arzt und sich die Reiseunfähigkeit bescheinigen lassen.
Oh klar, hab die ADAC reiserücktrittsversicherung. Dort wird nur aufgeführt "Schwere Krankheit" aber dies lässt halt viel Spielraum, und mir ist nicht ganz klar ob eine Grippe darunter fällt.
Hatte bereits vor einiger Zeit mal das Problem das mir mein Visa Antrag abgelehnt wurde und ich auf den Reisekosten sitzen blieb.
Obwohl bei visa Aufgabe bereits eine Flugbestätigung beiliegen sollte. Demnach war es nicht mein verschulden letztlich...
Würde es jetzt nur gerne mal genau wissen.
-- Editiert von neo34 am 16.05.2019 00:10
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Zitatmir ist nicht ganz klar ob eine Grippe darunter fällt. :
Das dürfte auf das Stadium der Krankheit ankommen.
In voller Ausprägung einer echten Grippe dürfte Reiseunfähigkeit vorliegen.
ZitatHallo, hätte da mal ne Frage, und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?! :
Eine RRV zahlt, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung u.ä. die Reise nicht machen kann. Ausgeschlossen werden dabei regelmäßig bereits bestehende Erkrankungen - wer also z.B. schon bei Buchung der Reise schwer herzkrank war, der kann nicht anschließend kommen und sagen "Oh, meine Herzerkrankung hat sich noch weiter verschlimmert, ich kann nicht mehr reisen!"
Eine Grippe ist keine chronische Erkrankung, es ist kein Grund erkennbar, warum die RRV nicht bei einer plötzlichen Grippeerkrankung zahlen sollte.
Zitat:Zitatund zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?! :
Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Die Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen".
Wenn die genormt ist, sind da auch Visavorfälle wie bei mir oben beschrieben abgedeckt im Normalfall?! Denn manche werben tatsächlich damit...
ZitatDie Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen". :
Das ist schlicht und ergreifend Unfug.
Viele Versicherer bieten einen Schutz über die typischen Rücktrittsgründe hinaus, z.B. bei Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen oder auch VISA-Problemen.
Die europ assistance versichert Terroranschläge einen Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft.
Die Signal Iduna macht das nicht. Die versichert hingegen eine unerwartete gerichtliche Ladung oder auch eine unerwartete Adoption.
Also nix mit "sind genormt" ...
Das praktische Problem mit der einfachen Grippe ist eben, dass es da relativ einfach ist, sich eine Gefälligkeitsbescheinigung vom Arzt zu besorgen.
Hinterher (wenn die Grippe abgeklungen ist) ist es kaum möglich, dass ein weiterer Arzt ein zweites Gutachten zur Erkrankung erstellt.
Wenn der Schaden durch den Reiserücktritt nunmehr mehrere Tausend Euros beträgt, ist eine Versicherung immer sehr vorsichtig.
Ich glaube, beim ersten Schadensfall zahlt die Versicherung. Beim 2. Schadensfall (wiederum eine Grippe + hoher Schaden) muss man sich das Geld einklagen.
ZitatDie Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen". :
Was für ein Unsinn!
Mit einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich zur Krankschreibung wärest du jedenfalls auf der sicheren Seite bei Grippe. Nur dass Ärzte die eher ungern rückwirkend ausstellen - aber zu bekommen ist die und kostet weniger als 5€, wenn denn überhaupt Geld gefordert wird.
Ansonsten bleibt es dein Job, nachzuweisen dass die Erkrankung den Versicherungsbedingungen genügt.
ZitatDer Flug sollte aber einen Tag darauf am Sonntag stattfinden. Wie sollte ich mich genau verhalten? :
Meine Ärztin würde mir in Sachen Arbeit daraufhin am Montag ein Attest rückwirkend ausstellen, würde das bereits ausreichen?
Freitag - Sonntag = ein Tag?
Ob das anerkannt wird? Ich glaube eher nicht, denn es gibt Erkrankungen die sich von einem Tag auf den anderen deutlich verschlechtern aber auch genau so schnell wieder verbessern können. Der Arzt kann nur den Status Quo am Untersuchungstag bewerten, wie es vorher war allenfalls vermuten.
Deshalb vorher zum Arzt, nicht nach eigentlichem Reiseantritt. Denn es zählt der Zustand am Tag des versicherten Ereignisses, für den Du beweispflichtig bist.
Gerade bei Nutzung des Begriffs Grippe müsste man auch wissen ob es sich um eine echte Grippe handelte, die oftmals sogar zu einem Krankenhausaufentjalt führt oder nur um die starke Erkältung, die im Volksmund aber auch mit Grippe umschrieben wird.
Sinngemäß vergleichbar gilt die Einordnung auch für Fieber (mediz. bzw. Volksmund).
Berry
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