Reiserücktrittsversicherung bei Grippe?

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
neo34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung bei Grippe?

Hallo, hätte da mal ne Frage, und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?!

Beispielsweise man wird nach anfänglich leichten Symptomen am Freitag anschließend richtig krank, das voll Programm mit Fieber etc.

Der Flug sollte aber einen Tag darauf am Sonntag stattfinden. Wie sollte ich mich genau verhalten?
Meine Ärztin würde mir in Sachen Arbeit daraufhin am Montag ein Attest rückwirkend ausstellen, würde das bereits ausreichen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von neo34):
und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?!

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Zitat (von neo34):
Wie sollte ich mich genau verhalten?

Sobald man sich reiseunfähig fühlt, zum Arzt und sich die Reiseunfähigkeit bescheinigen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
neo34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh klar, hab die ADAC reiserücktrittsversicherung. Dort wird nur aufgeführt "Schwere Krankheit" aber dies lässt halt viel Spielraum, und mir ist nicht ganz klar ob eine Grippe darunter fällt.

Hatte bereits vor einiger Zeit mal das Problem das mir mein Visa Antrag abgelehnt wurde und ich auf den Reisekosten sitzen blieb.

Obwohl bei visa Aufgabe bereits eine Flugbestätigung beiliegen sollte. Demnach war es nicht mein verschulden letztlich...

Würde es jetzt nur gerne mal genau wissen.

-- Editiert von neo34 am 16.05.2019 00:10

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von neo34):
mir ist nicht ganz klar ob eine Grippe darunter fällt.

Das dürfte auf das Stadium der Krankheit ankommen.
In voller Ausprägung einer echten Grippe dürfte Reiseunfähigkeit vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von neo34):
Hallo, hätte da mal ne Frage, und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?!

Eine RRV zahlt, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung u.ä. die Reise nicht machen kann. Ausgeschlossen werden dabei regelmäßig bereits bestehende Erkrankungen - wer also z.B. schon bei Buchung der Reise schwer herzkrank war, der kann nicht anschließend kommen und sagen "Oh, meine Herzerkrankung hat sich noch weiter verschlimmert, ich kann nicht mehr reisen!"

Eine Grippe ist keine chronische Erkrankung, es ist kein Grund erkennbar, warum die RRV nicht bei einer plötzlichen Grippeerkrankung zahlen sollte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von neo34):
und zwar würde ich gerne wissen, ob die Reiserücktrittsversicherung zahlt wenn man an einer Grippe mit Fieber etc. Erkrankt?!

Das dürfte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Die Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
neo34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die genormt ist, sind da auch Visavorfälle wie bei mir oben beschrieben abgedeckt im Normalfall?! Denn manche werben tatsächlich damit...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen".

Das ist schlicht und ergreifend Unfug.


Viele Versicherer bieten einen Schutz über die typischen Rücktrittsgründe hinaus, z.B. bei Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen oder auch VISA-Problemen.


Die europ assistance versichert Terroranschläge einen Umkreis von 200 km von einer gebuchten Unterkunft.
Die Signal Iduna macht das nicht. Die versichert hingegen eine unerwartete gerichtliche Ladung oder auch eine unerwartete Adoption.

Also nix mit "sind genormt" ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das praktische Problem mit der einfachen Grippe ist eben, dass es da relativ einfach ist, sich eine Gefälligkeitsbescheinigung vom Arzt zu besorgen.
Hinterher (wenn die Grippe abgeklungen ist) ist es kaum möglich, dass ein weiterer Arzt ein zweites Gutachten zur Erkrankung erstellt.
Wenn der Schaden durch den Reiserücktritt nunmehr mehrere Tausend Euros beträgt, ist eine Versicherung immer sehr vorsichtig.

Ich glaube, beim ersten Schadensfall zahlt die Versicherung. Beim 2. Schadensfall (wiederum eine Grippe + hoher Schaden) muss man sich das Geld einklagen.

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Versicherungsbedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen sind genormt. Da gibt es keine "uns unbekannten Versicherungsbedingungen".


Was für ein Unsinn!

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Mit einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich zur Krankschreibung wärest du jedenfalls auf der sicheren Seite bei Grippe. Nur dass Ärzte die eher ungern rückwirkend ausstellen - aber zu bekommen ist die und kostet weniger als 5€, wenn denn überhaupt Geld gefordert wird.

Ansonsten bleibt es dein Job, nachzuweisen dass die Erkrankung den Versicherungsbedingungen genügt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)



Zitat (von neo34):
Der Flug sollte aber einen Tag darauf am Sonntag stattfinden. Wie sollte ich mich genau verhalten?
Meine Ärztin würde mir in Sachen Arbeit daraufhin am Montag ein Attest rückwirkend ausstellen, würde das bereits ausreichen?


Freitag - Sonntag = ein Tag?

Ob das anerkannt wird? Ich glaube eher nicht, denn es gibt Erkrankungen die sich von einem Tag auf den anderen deutlich verschlechtern aber auch genau so schnell wieder verbessern können. Der Arzt kann nur den Status Quo am Untersuchungstag bewerten, wie es vorher war allenfalls vermuten.
Deshalb vorher zum Arzt, nicht nach eigentlichem Reiseantritt. Denn es zählt der Zustand am Tag des versicherten Ereignisses, für den Du beweispflichtig bist.

Gerade bei Nutzung des Begriffs Grippe müsste man auch wissen ob es sich um eine echte Grippe handelte, die oftmals sogar zu einem Krankenhausaufentjalt führt oder nur um die starke Erkältung, die im Volksmund aber auch mit Grippe umschrieben wird.

Sinngemäß vergleichbar gilt die Einordnung auch für Fieber (mediz. bzw. Volksmund).

Berry

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