Reiserücktrittsversicherung: späteter Rückflug wg. Krankheit

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktrittsversicherung: späteter Rückflug wg. Krankheit

Hallo zusammen, ich bräuchte dringend Eure Hilfe.
Ich habe vo einem Jahr einen "RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial mit Selbstbeteiligung" bei ERV abgeschlossen.
Im Vertrag steht folgendes:
"...Ihre Reiseversicherung enthält folgende Leistungen:
RundumSorglos-Jahresschutz-Spezial (mit Selbstbeteiligung) (Variante M)
1. Stornokosten-Versicherung (Teil A)
Versicherungssumme je Reise:
pro Einzelperson: Tarife JPE101, JPS101, JPX101: EUR 1.000,-
pro Familie/Paar: Tarif JPF101: EUR 2.000,-
Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 16.
2. Reiseabbruch-Versicherung (Teil B)
Versicherungssumme je Reise siehe unter 1. Stornokosten-Versicherung
Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 15.
3. Reisekranken-Versicherung (Teil C)
Versicherungssumme je Reise: unbegrenzt
Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 18.
4. Reisegepäck-Versicherung (Teil D)
Versicherungssumme je Reise:
pro Einzelperson: Tarife JPE101, JPS101, JPX101: EUR 2.000,-
pro Familie/Paar: Tarif JPF101: EUR 4.000,-
Selbstbeteiligung gemäß Ziffer 9.
In Ergänzung zu der auf der Prämienrechnung genannten (Erst-)Prämie gelten ab dem zweiten Versicherungsjahr die
folgenden Prämien:
Tarif JPE101 für Personen bis einschließlich 64 Jahre:
Folgeprämie EUR 59,-
(davon steuerfreier Prämienanteil Reisekranken-Versicherung EUR 20,06)
Tarif JPS101 für Personen ab 65 Jahre bis einschließlich 74 Jahre:
Folgeprämie EUR 79,-
(davon steuerfreier Prämienanteil Reisekranken-Versicherung EUR 47,40)
Tarif JPX101 für Personen ab 75 Jahre:
Folgeprämie EUR 118,-
(davon steuerfreier Prämienanteil Reisekranken-Versicherung EUR 70,80)
Tarif JPF101 für Familien/Paare bis 64 Jahre:
Folgeprämie EUR 99,-
(davon steuerfreier Prämienanteil Reisekranken-Versicherung EUR 33,66)
Erklärung Geltungsbereich: Welt = weltweit.
Familie/Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom
Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder,..."

Bei mir ging es um Reisekrankenversichering:
Zitat vom Vertrag:
C Reisekranken-Versicherung
1. Was ist versichert?
1.1 Sie sind während Ihrer Reise erkrankt oder haben einen
Unfall erlitten?
Dann erstatten wir die Kosten für:
A)Heilbehandlungen im gAusland.
B) Kranken- und Gepäckrücktransporte.
C) Bestattung im gAusland oder die Überführung.
1.2 Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen
Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notruf-
zentrale im 24-Stunden-Service.

Ziffer 18. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst.
Bei Heilbehandlungskosten ziehen wir €100,– je
versicherten Fall von der Erstattung ab. Dies gilt auch,
wenn konkrete Summen als Maximalerstattung fest-
gelegt sind...."
Mein Problem ist folgendes:
Ich war mit meinem Tochter im Urlaub in Tunesien. Am Rückflugtag hatte sie hohes Fieber (auch die Tage davor) und so konnten wir am Tag nicht zurück fliegen.
Stattdessen wurde sie ins Krankenhaus transportiert. Wir waren dort 3 Tage. Als sie,kein Fieber mehr hatte, entschloss ich nach Deutschland zurückzufliegen. Davor hab ich mit der ERV hotline telefoniert. Mir wurde gesagt, ich kann den Rückflug auch selbe buchen. Die,Rechnung dazu sollte ich dann der Versicherung einreichen. So hab ich ja zu Hause auch gemacht.
Gestern kam die schriftliche Absage für die,Erstattung der Rückflugkosten, mit dem Grund: nur die,Kosten für den Krankengausaufenthalt werden erstattet. Alle weiteren Kosten sind nicht erstattet.
Wie ich oben erwähnt habe, ging es drum, dass wir wg. der Krankheit meiner Tochter später zurückgeflogen sind, müsste die ERV die Flugkosten erstatten, auch wie dies im Vertrag steht.
Oder habe ich hier falsch verstanden?
Hat jemand von Euch damit Erfahrungen gemacht hat und mir helfen kann?
Vielen Dank vorab!
VG


-- Editiert von Moderator am 16.09.2019 13:43

-- Thema wurde verschoben am 16.09.2019 13:43

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CN321):
müsste die ERV die Flugkosten erstatten, auch wie dies im Vertrag steht.

Da müsste man mal den Wortlaut der Klausel kennen.



Warum hat man die vorhandenen, gebuchten Flüge nicht umgebucht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Reiseleitung vor Ort hab ich ja von der Sache mitgeteilt. Sie weiss davon Beschied. Über Umbuchung hat sie mir nicht gesagt. An dem Tag wusste ich auch nicht, wann es meiner Tochter besser geht. Daher konnte ich auch nicht umbuchen.
Normalerweise witd im Krankheitsfall die Rückführung von der Versicherung organisiert. Nur es dauert ja einige Tage. Da es meiner Tochter am 3. Tag im Krankenhaus besser gong, wollten wir schnellstmöglich nach Hause fliegen. Nicht dass wir noch paar Tage im Krankenhaus verbringen müssten, so habe ich selbst den Rückflug gebucht, habe aber davor der,Versicherung drüber Informiert.
Ich hätte auch die Versicherung den Rückflug gerne organisieren lassen können, nur es kostet dann noch mehr wg. paar Tage länger im KH.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ein Krankenrücktransport ist etwas anderes. Kein Flug mit der Linienmaschine zurück, weil es einem besser geht.

Sondern quasi eine Krankenüberführung, weil die Behandlung zB nicht möglich ist.

Meiner Meinung nach hat die Versicherung recht und muß den Flug nicht zahlen.

-- Editiert von fb367463-2 am 16.09.2019 01:25

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

So wie Sie sich ausdrücken haben Sie einen Reiseabbruch versichert, das was Ihnen passiert ist, das ist kein Reiseabbruch, sondern ein späterer Rückflug wg. Krankheit. Ob das versichert ist, kommt auf die AVB, was dazu inhaltlich vermerkt ist, an.

Auf jeden Fall wäre es besser gewesen, wenn Sie die Rückflüge durch die örtliche Reiseleitung hätten umbuchen lassen.

Nur ein spezialisierter Anwalt wird Ihnen sagen können, ob Ihr Problem versichert ist.


Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CN321):
Ich hätte auch die Versicherung den Rückflug gerne organisieren lassen können,

Das wäre vermutlich besser gewesen, dann dann hätte es wohl als versicherter Krankenrücktransport gegolten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht folgendes im Vertrag:
"...Teil B Reiseabbruch-Versicherung
Wir leisten u. a. Entschädigung für ausgefallene Reiseleis-
tungen z.B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkran-
kung oder erheblichem Schaden am Eigentum.
Wir erstatten Ihnen bei Verspätung öffentlicher Verkehrs-
mittel u.a. die Mehrkosten der Rückreise bis zu € 500,– pro
Person.
Wir organisieren Ihre Rückreise bei außerplanmäßiger
Beendigung der Reise z.B. wegen unerwarteter schwerer
Erkrankung.
Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % des erstattungs-
fähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person."

-> also bedeutet das hier ist die Reiseabbruch-Versingerung zuständig!
Habe ich doch Glück gehabt oder?

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Da steht aber auch .....

Zitat (von CN321):
.........Wir organisieren Ihre Rückreise bei außerplanmäßiger
Beendigung der Reise z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung.......

wie Sie selbst schreiben.

Sie scheinen aber offensichtlich selbst initiativ geworden zu sein.

Viele Grüsse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#8
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht aber auch:
"Wir leisten u. a. Entschädigung für ausgefallene Reiseleis-
tungen z.B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkran-
kung oder erheblichem Schaden am Eigentum.
Wir erstatten Ihnen bei Verspätung öffentlicher Verkehrs-
mittel u.a. die Mehrkosten der Rückreise bis zu € 500,– pro
Person."
Wie erwähnt hab ich vor der Buchung der Rückreise mit dem Hotline von ERV telefoniert. Mir wurde gesagt, dass ich auch gerne den Rückflug buchen kann, dann die Rechnung der Versicherung einreiche. Die Kosten würden dann erstattet.
Aber sie haben mir schon mal abgesagt, zu zahlen.
Hab Widerspruch eingelegt. Mal sehen was rauskommt.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Die bisherigen Aufzählungen der Versicherungsleistungen lassen keinen Anspruch auf Erstattung erkennen.
Weder gab es einen Krankenrücktransport, noch wurde die Reise vorher abgebrochen.
Es wurde einfach nur ein späterer Rückflug gebucht und der originale Rückflug wurde nicht angetreten. Ich kann nicht erkennen, dass die Versicherungsleistungen so etwas abdecken. Zumindest nicht die Texte, die bisher genannt wurden.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich kann nicht erkennen, dass die Versicherungsleistungen so etwas abdecken.


Nicht?

Zitat (von CN321):
Wir organisieren Ihre Rückreise bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise


Da steht jetzt nicht, dass das nur bei vorzeitiger Beendigung gelten würde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das hat aber nichts mit dem Fall hier zu tun. Die Reise wurde nicht außerplanmäßig beendet und es wurde auch keine Rückreise von der Versicherung organisiert. Der Fragesteller hat die Versicherung wahrscheinlich niemals darum gebeten. Er hat selbst einfach nur einen späteren Flug gebucht, sonst nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Aber der planmäßige Rückflug (ein Teil der gebuchten Reiseleistung) konnte krankheitsbedingt nicht genutzt werden.
Ich sehe schon einen Anspruch (mindestens) auf die Erstattung des ungenutzten planmäßigen Rückflugs.
Ob die Mehrkosten des späteren Rückflugs abgedeckt wären, dafür müsste man sich tiefer durch die Versicherungsbedingengen wühlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
dafür müsste man sich tiefer durch die Versicherungsbedingengen wühlen.


Richtig.

Aber alle mir bekannten Reiseversicherungen bieten den Krankenrücktransport nur in dem Fall an, dass vor Ort keine oder aber eine unzureichende med. Versorgung möglich ist.

Hier geht es aber um einen regulären, wenn auch zeitlich verschobenen Rückflug einer wieder gesunden Person. Ob auch dies zum Leistungsumfang zählt, sollte man in den Bedingungen nachsehen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
......Ich sehe schon einen Anspruch (mindestens) auf die Erstattung des ungenutzten planmäßigen Rückflugs......

Wenn es sich um einen Teil- oder Vollcharter handelte, oder um einen Linienflug im Basistarif, dann kann man darauf drängen, dass die Fluggesellschaft nicht verbrauchte Steuern und Gebühren erstattet, mehr ist nicht drin.

Zitat (von -Laie-):
.....Die bisherigen Aufzählungen der Versicherungsleistungen lassen keinen Anspruch auf Erstattung erkennen......

Das sehe ich auch so.

Zitat (von CN321):
........Wir leisten u. a. Entschädigung für ausgefallene Reiseleistungen......

Wo sind denn da Reiseleistungen ausgefallen? Der Reiseveranstalter hat alle gebuchten und bezahlten Leistungen vollständig erbracht.

Zitat (von CN321):
......Wir erstatten Ihnen bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel u.a. die Mehrkosten der Rückreise bis zu € 500,– pro Person.......

Auch das trifft nicht zu.

Zitat (von CN321):
.......Mir wurde gesagt, dass ich auch gerne den Rückflug buchen kann, dann die Rechnung der Versicherung einreiche.......

Was im Falle eines Falles von Ihnen bewiesen werden muss. Sehr dünnes Eis......


Viele Grüsse
bernardsoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Der Reiseveranstalter hat alle gebuchten und bezahlten Leistungen vollständig erbracht.

Ja, aber der Fragesteller konnte die Leistung "Rückflug" krankheitsbedingt nicht nutzen.
Da wäre - nach der Schilderung des Fragestellers - vom Versicherungsumfang abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CN321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, wollte euch mitteilen, dass die Versicherung mir 2 Wochen nach meinem Widerspruch die Kosten für den späteren Rückflug sowie ransport Klinik-Fluhafen und Medikamente komplett erstattet, selbstverständlich die Selbstbeteiligung von 20% musste ich tragen.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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