Hallo,
wir haben im letzten Jahr eine Reise
nach Ägypten gebucht. Diese sollte vom 05.04.2020 bis 17.04.2020 stattfinden. Aufgrund von Arbeitsplatzwechsel konnte ich diese Reise leider nicht antreten. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung greift in solchen Fällen.."eigentlich". Ich habe die Reise also bei unseren Reiseveranstalter (FTI) storniert und die Stornogebühren beglichen. Das alles geschah VOR Corona, Anfang Februar.
Ich habe dann versucht meinen Anspruch beim ADAC geltent zu machen. Das zog sich eine Weile, da ich erst Ende März meinen neuen Arbeitsvertrag erhalten habe. Dann folgte mitte April folgende Information vom ADAC:
Nachdem die gebuchte Reise vom Reiseveranstalter aufgrund des Coronavirus nicht mehr durchgeführt werden konnte, ist der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden schadensersatzpflichtig, unabhängig davon ob eventuell ein versicherteres Erreignis ggü. der Reiserücktrittsversicherung vorliegt.
Von FTI habe ich zu meinem Anliegen leider noch nichts gehört.
Könnt Ihr mir sagen ob es korrekt ist das nun FTI Erstattungspflichtig ist?
Danke und Viele Grüße
Steffi
Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
ZitatNachdem die gebuchte Reise vom Reiseveranstalter aufgrund des Coronavirus nicht mehr durchgeführt werden konnte, ist der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden schadensersatzpflichtig, unabhängig davon ob eventuell ein versicherteres Erreignis ggü. der Reiserücktrittsversicherung vorliegt. :
Diese Auffassung teile ich nicht, da der Kunde nicht wegen Corona storniert hat und die Stornierung lange vor dem Corona-Shutdown war.
Damit waren die Stornierungskosten gerechtfertigt, da die Ursache für die Stornierung beim Kunden lag und nicht bei höherer Gewalt.
Zitat:ZitatNachdem die gebuchte Reise vom Reiseveranstalter aufgrund des Coronavirus nicht mehr durchgeführt werden konnte, ist der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden schadensersatzpflichtig, unabhängig davon ob eventuell ein versicherteres Erreignis ggü. der Reiserücktrittsversicherung vorliegt. :
Diese Auffassung teile ich nicht, da der Kunde nicht wegen Corona storniert hat und die Stornierung lange vor dem Corona-Shutdown war.
Damit waren die Stornierungskosten gerechtfertigt, da die Ursache für die Stornierung beim Kunden lag und nicht bei höherer Gewalt.
Das dachte ich mir auch. Dann werde ich wohl nochmal beim ADAC bohren müssen..
Danke
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Leider hat sich bisher nichts getan. ADAC weigert sich weiterhin zu zahlen, sagt ich solle mich an FTI wenden :"Nachdem die gebuchte Reise aber vom Veranstalter aufgrund des Coronavirus nicht mehr durchgeführt werden konnte, ist dieser auch für den entstandenen Schaden schadensersatzpflichtig, unabhängig davon, ob ein eventuell versichertes Ereignis vorliegt oder Sie bereits vorher storniert haben. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Rückerstattung nochmals an Ihren Veranstalter, da die Reise nachweislich nicht mehr stattgefunden hat. Im Falle einer nicht Durchführbarkeit der Reise darf der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen...."
FTI schreibt natürlich:
"bezüglich Ihrer Anfrage zur Rückerstattung der Stornokosten zu Ihrer Ägyptenreise mit der Buchungs-Nr. XXXX haben wir vom Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH folgende Rückmeldung erhalten:
"Die Stornierung erfolgte auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Da zum Zeitpunkt der Stornierung kein außergewöhnlicher Grund vorlag und somit kein Sonderkündigungsrecht galt, ist eine kostenfreie Stornierung im Nachgang nicht möglich."
Zum Zeitpunkt Ihres Stornierungsauftrages war der Status der Pandemie noch nicht in Kraft getreten. Dies erfolgte erst zum 15.03.2020.
Ihr Stornierungsauftrag ist zum 11.02.2020 eingegangen und erfolgte somit gegen Kosten der AGB des Veranstalters (s. Stornorechnung vom 11.02.2020).
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen"
Es kann doch nicht sein das nun keiner dafür aufkommen möchte. Wofür habe ich dann eigentlich eine Reiserücktrittsversicherung..*heul*
Dann wird man gegen die Versicherung wohl klagen müssen ....
Hallo Steffi,
gibt es Neuigkeiten zu deinem Fall?
Ich habe nämlich ähnlichen Fall, der bereits außergerichtlich abgelehnt wurde.
Und nun ist die Überlegung vor Gericht zu gehen.
Kurz zu meinem Fall:
Stornierung wegen Arbeitsplatzwechsel
Buchung erfolgte vor Wissen einer Probezeitkündigung.
Neuaufnahme eines Arbeitsplatzwechsel, neue Probezeit ist im Reisezeitraum
Also laut Versicherungsbedingungen ein Versichertes Ereignis.
Nun will die Reiserücktrittsversicherung das ganze auf Corona abwälzen.
Bitte geb doch bescheid wie es bei dir weiterging.
Danke
Gerne mein Update dazu: Der ADAC hat gezahlt. Ich habe meine Forderung die ich gegenüber dem Reiseveranstalter hatte an den ADAC abgetreten.
Und jetzt?
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