Reisesicherungsschein bei span. Veranstalter

18. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
thomasschoen79
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Reisesicherungsschein bei span. Veranstalter

Hallo!

Möchte gerne eine Reise über einen spanischen Reiseveranstalter buchen.
Sind diese ebenso wie hier in Deutschland verpflichtet einen Reisesicherungsschein auszustellen???

Vielen Dank vorab!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Sicherungsscheine begründen sich eigenbtlich durch die EU-Pauschalreiserichtlinie aus 1990. Wie genau die spanische Lösung ausschaut, kann ich Dir leider nicht verraten. Dafür braucht es wohl deutsche oder Spanische Rechtsspezis.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

den § 651a BGB in seiner heutigen Fassung wurde inhaltlich der EU-Richtlinie von 1990 angepasst, insbesondere hinsichtlich der Kundengeldsicherung.

Diese EU-Richtlinie ist fuer alle MItgliedsstaaten bindend und muss entsprechend in Landesrecht umgesetzt werden. Also ist davon auszugehen, dass in Spanien fuer spanische Reiseveranstalter aehnliches gilt wie fuer deutsche Reiseveranstalter, insbesondere bei der Kundengeldsicherung. Lassen Sie sich nachweisen, wie Ihr Veranstalter Ihr Geld absichert, dazu ist er verpflichtet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

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