Guten Tag, liebe Forumteilnehmer.
Ich wollte fragen ob der Reiseveranstalter sich beliebige Fristen zur Reisestornierung vorbehalten darf?
Mein Reiseveranstalter sagt mir telefonisch meine bereits gebuchte und vollständig bezahlte Reise
eine Woche vor Reiseantritt ab. (Aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl) Auf der Internetseite mit dem Angebot stand davon nichts. In den AGB´s jedoch finde ich nun folgendes:
"Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu 3 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Der Kunde erhält hierauf den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen."
Eine gleichwertige Reise kann der Veranstalter mir im gleichen Zeitraum nicht anbieten. Meinen Urlaub kann ich auch nicht mehr verschieben. Ich werde vermutlich noch woanders fündig aber das bereits gezahlte Geld wird mir der bisheringe RV nicht rechtzeitig überweisen können.
Ist das rechtens? Reicht es einfach sich kurze Fristen in den AGB´s zu setzten und Schadensersatzansprüche auszuschließen und schon ist man auf der sicheren Seite?
P.S.: Ich habe bisjetzt noch gar keine Unterlagen vom R-Veranstalter bekommen. Auch keine Bestätigung etc.
P.P.S.: Ich weiß, dass es meine Schuld ist, dass ich nicht vorher die AGB´s studiert habe. Aber wir haben bei diesem RV bereits früher gebucht und nie Probleme gehabt. Es kam mir überhaupt nicht in den Sinn, dass sich jemand einfach eine Frist von 3 Tagen setzten kann und gut ist, weil ich bisher die Erfahrung gemacht habe, dass bei Rundreisen 14 Tage und bei Sommerurlaubsreisen ca 28 Tage Frist die Regel sind.
Im Voraus vielen Dank!
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Reisestornierung Fristen für der Reiseveranstalter
24. April 2013
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Frage vom 24. April 2013 | 10:12
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 10x hilfreich)
Reisestornierung Fristen für der Reiseveranstalter
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 27. April 2013 | 20:37
Von
Status: Schüler (400 Beiträge, 248x hilfreich)
Ich weiss zwar nicht, was eine Sommerurlaubsreise sein soll, aber mir sind bisher auch nur die genannten Fristen von 6 bis 2 Wochen vor Reisebeginn in den AGB begegnet. In der Praxis habe ich schon Absagen 6 Monate vor Reisebeginn erleben müssen! 3 Tage vorher scheint mir ungewöhnlich kurz. In dieser Zeit kann der/die Reisende für die wenigsten Reisen eine Alternative finden. Um welche Art Reise handelt es sich denn? Um mal zwei extreme Beispiele zu nennen: bei einer Tagesfahrt wären 3 Tage wohl noch angemessen, bei einer mehrwöchigen Mehrländerreise eher nicht.
Und jetzt?
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