Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht ändern

16. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht ändern

Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht beliebig ändern
Quelle: http://www.vzbv.de/12588.htm
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 10. Dezember 2013, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=X%20ZR%2024/13" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13: Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"">X ZR 24/13</a>

Bin ja mal gespannt wie die Veranstalter in der nächsten Saison reagieren. Insbesondere die Billiganbieter, die gerne Nächst esparen, in dem man die Touris über Nacht fliegen läßt und das denen als kurzfristige Flugänderung mitteilt werden Probleme bekommen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 16.12.2013 17:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich halte das Urteil fuer ein krasses Fehlurteil, denn es wird sich fuer den Verbraucher als nachteilig erweisen.

Bekanntlich erscheinen die Sommerkataloge im Oktober / November des Vorjahres, oder noch frueher. Die RV werben dann mit z.T. gewaltigen Fruehbucherrabatten um langfristige Buchungen zu generieren. In den Reisebestaetigungen muessen sie die Flugzeiten angeben, das geschah bislang immer unter Vorbehalt, da zum Buchungszeitpunkt ueberhaupt noch keine Flugzeiten vorlagen und man einfach die Flugzeiten des Vorjahres eingab oder unverbindliche Angaben der Fluggesellschaften als gegeben hinnahm.

Jedenfalls waren verbindliche Flugzeiten ueberhaupt noch nicht moeglich, da der Sommerflugplan noch nicht existierte.

Das waere der eine Punkt und der Andere? Was ist wenn ein RV den Abflug von 08:15 h auf 10:35 h verlegt? Entstehen da schon Ansprueche oder werden sich Richter an die Frankfurter Tabelle orientieren, die ja besagt, dass Verspaetungen bis 5 Std. als Unannehmlichkeit hinzunehmen sind.

Und schliesslich noch: Was ist, wenn der RV dem Kunden bis zwei Wochen vor Reiseantritt mitteilt, dass sein Flug gestrichen wurde, und dass er aber am gleichen Tag mit einer ganz anderen Flugzeit fliegen kann. Das laesst die EU-Fluggastverordnung 261/2004 ausdruecklich zu.

Das wird noch ein ganz schoenes Hickhack werden, aber eines ist jetzt schon sicher: Die Reisepreise werden sich signifikant nach oben bewegen, das hat das Urteil auf jeden Fall erreicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Das wird noch ein ganz schoenes Hickhack werden, aber eines ist jetzt schon sicher: Die Reisepreise werden sich signifikant nach oben bewegen, das hat das Urteil auf jeden Fall erreicht.


Das nennt sich Marktwirtschaft.
Wenn die Reiseveranstalter die Preise anziehen, dann werden eben weniger Menschen Pauschalreisen buchen.

quote:
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Celle kritisiert, dass die Klausel dem Unternehmen ermögliche, Kunden zunächst mit attraktiven Flugzeiten am Nachmittag anzulocken, um sie später auf unbeliebte Zeiten in der Nacht umzulegen.


Das Geschäftsmodell funktioniert dann eben nicht mehr.
Gerade bei kurzen Reisen haben es die Leute satt, Lotterie zu spielen (Hinflug 23:59 am Anreisetag und Rueckflug ab 00:01 am Abreisetag).

Der Trend geht doch eher dahin, dass Flug und Hotel getrennt gebucht werden. Hier hat der Reisende ja schon Heute erweiterte Rechte (falls Abflug in der EU), wenn die Flüge gestrichen oder die Flugzeiten signifikant geändert werden.

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" "

-- Editiert Steffen Meier am 17.12.2013 12:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Gerade bei kurzen Reisen haben es die Leute satt, Lotterie zu spielen (Hinflug 23:59 am Anreisetag .....

Diese Argumentation zeigt einmal mehr auf, dass Sie vom Geschehen keine Ahnung haben, sondern nur polemisieren moechten.

Es gibt in Deutschland gerade mal zwei Flughaefen, wo Abfluege zu den von Ihnen genannten Flugzeiten moeglich waeren, naemlich Koeln/Bonn und Leipzig/Halle. Alle anderen Flughaefen haben Nachtfl***erbot, soweit ich korrekt informiert bin.

Koeln/Bonn hat ein wenig Gewicht, Leipzig/Halle ganz sicher nicht.

Auch haben Sie keine Ahnung ueber die Kraefteverteilung der Buchungen Pauschalreisen zu Individualreisen und natuerlich ueber die Vorteile, die eine Pauschalreise bietet.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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