Hallo zusammen,
wenn ein Vermittler von Ferienwohnungen eine Ferienwohnung vermittelt und eine zweite Hauptleistung (z.b. die Anreise per Flugzeug/ Bahn o.ä.) anbietet, ist er meinem Kenntnisstand zufolge ein Reiseveranstalter und muss unaufgefordert einen Sicherungsschein ausstellen.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Vermittler eine Ferienwohnung vermittelt und dem Kunden beispielsweise ein Zugticket für die An-/ Abreise hinzu schenkt. Ist er sodann auch Reiseveranstalter, oder muss er demnach keinen Sicherungsschein ausstellen?
Freue mich über Erfahrungen oder Hinweise.
Vielen Dank schon mal
Tom
Reiseveranstalter oder nicht?
9. November 2011
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Frage vom 9. November 2011 | 10:41
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 62x hilfreich)
Reiseveranstalter oder nicht?
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