Reiseveranstalter storniert 2 Tage vorher Reise

21. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bri44Tiere
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Reiseveranstalter storniert 2 Tage vorher Reise

gestern wurde mir unsere Nilkreuzfahrt mir der LTI MY Alyssa vom 22. - 29.12.2011 vom Reiseveranstalter telefonisch storniert. Reise wurde schon im Sept. 2011 gebucht und komplett gezahlt (Euro 2.800,00 inkl. Flug) Begründung: ein Kurzschluß an Bord mit Brand, mir wurde die kostenlose Stornierung oder eine Umbuchung ab auf März, eventuell Februar 2012 angeboten.
Habe erfolglos versucht eine andere Reise zu buchen, ist zu kurzfristig und ich bin dabei darauf gestoßen, daß die MY Alyssa ab dem 29.12.2011 oder auch 5.01.2012 buchbar ist. Daher kann das mit dem Brand wohl nicht stimmen. (wahrscheinlich überbucht oder irgend ein anderer Fehler) Habe folgende schriftliche Bestätigung von einem anderen Reiseveranstalter erhalten:
"Der 5.1.2012 ist direkt verfügbar, wenn Sie möchten schicke ich Ihnen gerne unser Anmeldeformular zur Festbuchung. Flüge sind wie gesagt nicht inklusive. Der 29.12.2011 ist nur auf Anfrage buchbar, auch hier müsste ich Ihnen unser Anmeldeformular senden, da die Anfrage verbindlich ist. Dieses Datum kostet 1930 € als Gesamtpreis. Die Reise ist immer mit MY Alissa. Bitte nennen Sie mir Ihren Wunschtermin, gerne sende ich Ihnen dann unser Anmeldeformular per Mail zu."

Hat jemand schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
gestern wurde mir unsere Nilkreuzfahrt mir der LTI MY Alyssa vom 22. - 29.12.2011 vom Reiseveranstalter telefonisch storniert.


ACHTUNG: Versucht bitte unbedingt, diese Stornierung schriftlich zu bekommen!


Frage:
Handelt es sich hier um eine Pauschalreise? Das wird aus dem Thread nicht ganz klar. Seid Ihr Euch 100% sicher, dass Ihr mit dem Reiseveranstalter, und nicht einem Vermittler kommuniziert?

quote:
Dieses Datum kostet 1930 € als Gesamtpreis

Ist dann nun günstiger oder teurer als die ursprüngliche Buchung (EUR 2800)? Das wird nicht ganz klar.

Ich würde verlangen, dass Sie kostenfrei auf den 29.12 umgebucht werden.
Wie sieht denn genau dieses Anmeldeformular aus? Was steht da genau?


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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bri44Tiere
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

also, ich habe das schriftliche Angebot für ein anderes, minderwertigeres Schiff, sagen wir praktisch ein Wrack laut Internet oder die Möglichkeit kostenlos zu stornieren. Das heißt, der Veranstalter möchte das ich storniere.
Ja, es ist eine Pauschalreise
Ja, wir reden mit einem Vermittler, über den wir gebucht haben. Buchung war also nicht direkt beim Veranstalter
Der Preis von 1930 ist ohne Flüge, daher ist der Preis wohl gleich
Der Punkt ist, daß wir unsere gebuchte Reise vom 22.12 nicht auf dem gewollten Luxusschiff machen können und ich jetzt so schnell keine andere gleichwertige Reise finden kann. Daher fällt die Reise "ins Wasser", wo wir ja eigentlich hin wollten. Am 29.12 können wir nicht mehr reisen.

Ich bin einfach unsicher, ob ich eine Storno aussprechen muß, weil mir der Vermittler auf meine Ablehnung des Alternativangebots mit Stornokosten von 90% gedroht hat. Ich habe das Gefühl, daß wenn ich storniere, ich auch alle Rechte verliere und wohlmöglich wirklich noch Stornogebühren zahlen muß. Das wäre ja verrückt . . . .

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin einfach unsicher, ob ich eine Storno aussprechen muß, weil mir der Vermittler auf meine Ablehnung des Alternativangebots mit Stornokosten von 90% gedroht hat. Ich habe das Gefühl, daß wenn ich storniere, ich auch alle Rechte verliere und wohlmöglich wirklich noch Stornogebühren zahlen muß. Das wäre ja verrückt . . . . <hr size=1 noshade>



Nein, keine Sorge, das ist ausgepaukt:

a) Kann der Reiseveranstalter infolge einer Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort unterbringen und tritt der Kunde deshalb die Reise nicht an, so steht dem Kunden wegen Vereitelung der Reise ein Entschädigungsanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB zu.

b) Wenn der Kunde ein Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnt, das, gemessen an den subjektiven Urlaubswünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist, kann der Veranstalter dem Entschädigungsanspruch des Kunden nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB ) entgegenhalten.

c) Arbeitet ein erwerbstätiger Kunde während der Urlaubszeit weiter oder führt er eine ihm nicht vom Reiseveranstalter angebotene Ersatzreise durch, so steht dies seinem Entschädigungsanspruch nicht entgegen.

d) Für die Höhe der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit darf das Arbeitseinkommen nicht zum Maßstab genommen werden, wohl aber der Reisepreis (Aufgabe von BGHZ 63, 101 ff.; 77, 120 f.).


X ZR 118/03

Offen ist aber, ob eine schuldhafte Überbuchzng vorliegt, dazu der BGH:

Das Verschulden des Reiseveranstalters - oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB ) - wird nach § 651 f Abs. 1 BGB vermutet. Die Beklagte hat nichts zu ihrer Entlastung vorgetragen.

Wenn das mit dem Brand doch stimmt, könnte sich der Veranstalter aber u.U. entlasten, wenn daran niemanden ein Verschulden trifft. Der Veranstalter trägt aber in jedem Fall die Beweislast.

Fakt ist: Wenn du stornierst, hast du alle Ansprüche ausser dem Reisepreis verloren.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich muss noch mal darauf hinweisen, dass man alles tun sollte, dem Vermittler eine schriftliche Bestätigung der einseitigen Stornierung des Reiseveranstalters rauszuleiern.

Ansonsten kann die Geschichte böse ausgehen, wenn der Kunde aufgrund der telefonischen Stornierung die Reise nicht antritt:
Nach dem Motto: Kunde ist am 22. Dez nicht am Schiff eingetroffen, damit wurde die Reise wg. Verschuldens des Kundes storniert und 90% des Reisepreis werden einbehalten.

Ohne schriftliche Stornierung würde ich glatt fliegen und der Reiseveranstalter soll sich vor Ort um
eine gleichwertige Unterkunft sorgen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ohne schriftliche Stornierung würde ich glatt fliegen und der Reiseveranstalter soll sich vor Ort um
eine gleichwertige Unterkunft sorgen.



Mit Urlaub hätte das ja wohl nichts zu tun, schriftliche Absage muss man haben, das ist klar.

Aber bevor man da sinnlos hinfliegt, sollte man einfach das Schiff anmailen oder anrufen, jedenfalls wenn man Abenteuerurlaub nicht mag:

http://www.lti.de/cms/website.php?id=/de/service_komfort/kontakt.htm#

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bri44Tiere
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

zu: Fakt ist: Wenn du stornierst, hast du alle Ansprüche ausser dem Reisepreis verloren.

Ich habe mir schon gedacht, daß es für mich fatal wäre zu stornieren und ich habe es jetzt tatsächlich geschafft, den Storno vom Veranstalter zu erhalten, mit deren Entschuldigung[

Wenn das mit dem Brand doch stimmt, könnte sich der Veranstalter aber u.U. entlasten, wenn daran niemanden ein Verschulden trifft. Der Veranstalter trägt aber in jedem Fall die Beweislast.

das kann nicht stimmen, denn die Reise ist wie gesagt am 29.12 buchbar oder das angebliche Feuer ist schon 3 Wochen her, dann hätte man mich aber schon früher informieren können und nicht 2 Tage am Nachmittag vor der Reise

Außerdem ist das sehr einfach nachweisbar

-- Editiert Bri44Tiere am 21.12.2011 19:39

-- Editiert Bri44Tiere am 21.12.2011 19:40

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Außerdem ist das sehr einfach nachweisbar



Wenn dem so ist, wie gesagt, der Veranstalter muss nachweisen dass ihn kein Verschulden trifft, kannst du den halben Reisepreis ohne weiteres als Entschädigung/Schadensersatz verlangen. Zusätzlich zum Reisepreis.

Näheres s.o., das BGH-Urteil, das ich zitiert habe.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Der Reisevermittler sagt:

quote:
weil mir der Vermittler auf meine Ablehnung des Alternativangebots mit Stornokosten von 90% gedroht hat.

Das klingt ekelhaft!
Ich denke mal, den Vermittler sollte man außen vorlassen und das Gespräch mit dem Veranstalter suchen. Dabei sollte man z.B. auch klären, ob der Vermittler das Geld an den Veranstalter gezahlt hat oder nicht.

Wenn der Veranstalter die Geschichte bestätigt, würde ich eben höfflich nachfragen, ob der Veranstalter den Reisepreis + 50% Schadensersatz wg. unnütz verwendeter Urlaubszeit freiwillig rausrückt oder ob man nun wirklich die Anwälte mitverdienen sollen oder nicht.

Ich glaube nicht, dass der Veranstalter für den Brand sich aus der Verantwortung stehlen kann. Das ist erst mal keine höhrere Gewalt. Das ist wohl das unternehmerische Risiko.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bri44Tiere
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn der Veranstalter die Geschichte bestätigt, würde ich eben höfflich nachfragen, ob der Veranstalter den Reisepreis + 50% Schadensersatz wg. unnütz verwendeter Urlaubszeit freiwillig rausrückt oder ob man nun wirklich die Anwälte mitverdienen sollen oder nicht.

Das ist wirklich ein guter Tip, werde ich machen

Nachdem mir der Vermittler gestern die kostenlose Stornierung geschickt hat, habe ich doch tatsächlich vom Vermittler Jahn Reisen heute mit der Post eine Rechnung erhalten, Umbuchung auf ein anderes Schiff, bei weitem nicht die Luxusklasse der LTI MY Alyssa für Euro 400,00 mehr, die ich zu zahlen hätte. Es ging also doch auch um Umbuchung mit einem höheren Preis, das wurde mir vorher weder telefonisch noch schriftlich mitgeteilt.
Jetzt bin ich wirklich ziemlich sauer und werde einen Schadensersatz fordern. Ich berichte dann hier, wie es läuft. Ich finde es wichtig, andere Reisende darüber zu informieren, mit welchen Ticks man es zu tun bekommen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Verwechseln Sie bitte nicht ständig Veranstalter mit dem Vermittler!!!

quote:
Nachdem mir der Vermittler gestern die kostenlose Stornierung geschickt hat,


Stornierung, initiert vom Veranstalter oder dem Reisenden?
Hat das der Vermittler oder Veranstalter verschickt?

quote:
habe ich doch tatsächlich vom Vermittler Jahn Reisen heute mit der Post eine Rechnung erhalten, Umbuchung auf ein anderes Schiff, bei weitem nicht die Luxusklasse der LTI MY Alyssa für Euro 400,00 mehr, die ich zu zahlen hätte.

Ist XXXX Reisen jetzt Vermittler oder Veranstalter?

Wurde denn das ominöse neue Buchungsformular vom Reisenden unterschrieben bzw. einer Umbuchung zugestimmt?

Es sieht wohl so, als ob der Vermittler oder Veranstalter dem Reisenden eine vom Reisenden selbst initierte Umbuchung andichten will - wie dreist ist das denn.

Jetzt also aufpassen:
quote:
ich habe es jetzt tatsächlich geschafft, den Storno vom Veranstalter zu erhalten, mit deren Entschuldigung[

Da steht auch eindeutig drin, dass der Veranstalter die Flussreise storniert hat?

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Vermittler einfach eine Umbuchung im Namen des Kundens durchgeführt hat. Grund: Bei einer Stornierung seitens des Veranstalters verliert der Vermittler wohl seine Provision. Bei einer Umbuchung behält er Diese bzw. erhält noch mehr.

Ich würde mich auch gar nicht mehr mit dem Vermittler herumärgern wollen.

Nächster Schritt:
Einschreiben an Vermittler, dass der Umbuchung vom Reisenden NICHT zugestimmt wurde.
Einschreiben an Reiseveranstalter mit der Forderung zur kompletten Rückzahlung des Reisepreises + 50% Schadensersatz für nutzlos verwendete Urlaubszeit. Frist: 14 Tage

-- Editiert Steffen Meier am 22.12.2011 19:15

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@Steffen Meier:
Welcher Vermittler geht denn so ein Risiko ein? Zahlt der Kunde den Mehrpreis der "freundlicherweise" initiierten Umbuchung nicht, wird der Vermittler zur Kasse gebeten.

@Bri44Tiere:
Ich komme schon gar nicht mehr richtig mit, wer Vermittler und Veranstalter sein soll. Bei zwei verschiedenen Parteien und ggf. zwei verschiedenen Versandmedien sind doch Überschneidungen unumgänglich. Ich gehe davon aus, dass die Kreuzfahrt nun kostenfrei storniert ist. Zur Rückversicherung braucht es einen Anruf. Denn würde ich noch vor nehmen und dann ist gut.

PS:
Meine Erklärung, warum das angekokelte Schiff noch buchbar scheint: Teils wird für Kreuzfahrten mit diesem Schiff geworben und bei den Leistungen taucht dann ein "o.ä." auf. Ganz unscheinbar, aber bedeutsam.

1x Hilfreiche Antwort

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