Reiseveranstalter storniert Flug und Flughafen, Umbuchung auf anderen Flughafen + 1.100 EURO

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ha73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseveranstalter storniert Flug und Flughafen, Umbuchung auf anderen Flughafen + 1.100 EURO

Hallo und guten Tag - unser Fall (3 Freundinnen):
Dez. 2022 Pauschalreise nach Rhodos im Oktober 2023 gebucht, einschließlich Flug zum Zug,
Flughafen Köln/ Bonn
27.02.2023 = 1. Mitteilung:
Flugstornierung Hinflug, jetzt Flughafen Düsseldorf, Abflug aber 9 Stunden später,
Rückflug gleichbleibend nach Köln/ Bonn
01.03.2023 = 2. Mitteilung:
Rückflug ebenfalls storniert, jetzt ebenfalls nach Düsseldorf, Ankunft hier 21.15 Uhr
Für uns ergibt sich durch dem späten Rückflug keine Weiterfahrt mit der Bahn,
unsere erste Möglichkeit 3:50 Uhr des Folgetages - also fast 7 Stunden Flughafen
Anzeige des Reiseveranstalters TUI: Eine gebührenfreie Änderung ist möglich!
Wir baten um Umbuchung auf den Flughafen Hannover -
lt. Probebuchung mit derselben Fluggesellschaft tuifly möglich -
jetzt sollten wir für genau dieselbe Reise Euro 1.097 mehr bezahlen - den tagesaktuellen Preis!!!
Welche Möglichkeiten bleiben uns?
Hier liegt doch eine erhebliche Vertragsänderung vor nach Paragraf 651g Bürgerliches Gesetztbuch.
Können/ dürfen wir für die Rückfahrt ein Taxi ordern - oder welche anderen Möglichkeitenbleiben uns?
Kann/ darf der Reiseveranstalter so verfahren?
Hoffe auf eure Hilfe und schon einmal Danke im voraus ....

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die ausführende Fluggesellschaft für Köln-Rhodos muss Sie kostenfrei auf die nächstverfügbare Ersatzverbindung umbuchen.
Wenn sie das nicht tut, können Sie das selbst tun und die Ticketkosten bei der ausführenden Fluggesellschaft hinterher einfordern.

Kontaktieren Sie zunächst die ausführende Fluggesellschaft.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Hier ist erst mal der Reiseveranstalter in der Pflicht und nicht die Fluggesellschaft.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Der Reiseveranstalter könnte/müsste aber einen kostenlosen Transfer von Düsseldorf nach Köln/Bonn bereitstellen.

Eine Änderung von "Rhodos-Köln/Bonn" auf "Rhodos-Düsseldorf mit anschließendem kostenlosen Transfer nach Köln/Bonn" wird man hinnehmen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es sind sowohl der Reiseveranstalter, als auch die ausführende Fluggesellschaft für Köln-Rhodos in der Pflicht.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Es sind sowohl der Reiseveranstalter, als auch die ausführende Fluggesellschaft für Köln-Rhodos in der Pflicht.
Und wo ist jetzt schon die ausführende Fluggesellschaft bestimmt? Gerade bei Pauschalreisen kann sich die Fluggesellschaft ändern, es sei denn es wäre in der Pauschalbuchung verbindlich eine bestimmte Fluggesellchaft zugesagt. Und dafür ist die Wahrschenlichkeit sehr gering.

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#6
 Von 
Ha73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erst einmal ganz herzlichen Dank für die schnellen Auskünfte.
Ja, es stimmt, bis Oktober ist noch lange Zeit und die Umbuchungen sind auch noch (vorläufig) ….
(Wir haben das Angebot zur Vertragsänderung angenommen,
haben uns aber vorbehalten nach Ende des Urlaubs wegen des Mangels eine teilweise Erstattung des Flugpreises geltend zu machen).


Dabei haben wir doch nur eine ganz kleine Bitte an den Reiseveranstalter TUI,
uns auf den Flughafen Hannover, anstatt auf Düsseldorf zu buchen –
gleiche Fluggesellschaft tuifly ….
Aber dafür einen Aufschlag von € 1.100 zu zahlen, das können und wollen wir nicht ….

Reiseveranstalter TUI bietet uns durch Rail und Fly einen kostenlosen Rücktransport an,
aber müssen wir dafür wirklich 7 Stunden nachts am Flughafen ausharren und warten –
oder können wir selbständig eine Taxifahrt – zum Heimatort (rd. 150 km) ordern?

Können wir nur auf Kulanz hoffen oder haben wir andere Rechte?
Dankeschön im Voraus für eure Hilfe ….

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Habe ich das richtig verstanden:
Wenn Sie in Köln/Bonn oder Hannover landen würden, kämen Sie noch am gleichen Tag nach Hause, bei Landung in Düsseldorf aber nicht?

Das kann ich mir eigentlich fast nicht vorstellen, wenn man sich die Landkarte anschaut.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Ha73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, aber so ist es:
der Flieger landet um 21:15 uhr in Düsseldorf,
die erste Bahn können wir dann um 2:40 Uhr nehmen, am Heimatort sind wir dann um 6:30 Uhr -
also, echt kein Spass ...
in Hannover kommen wir früher an, daher keine Schwierigkeit bei der Weiterfahrt ....

Daher, ich kann´s nicht verstehen, warum eine Umbuchung nicht auf diesen Flughafen erfolgen kann
(oder zuzüglich € 1.100) - ....


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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Können wir nur auf Kulanz hoffen oder haben wir andere Rechte?

Wenn noch kein Flug verbindlich zugesagt war (mit ausgestelltem Flugticket), dann werden Sie auf Kulanz hoffen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Ha73
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ drkabo

Herzlichen Dank für Ihre Antwort –
auch wenn sie mich auf nicht glücklich macht und ich einige „Rechte" der Reiseveranstalter nicht nachvollziehen kann ….
Aber es ist noch einige Zeit bis zu unserem Urlaub –
vielleicht tut sich noch etwas zu unseren Gunsten …
Viele Grüße

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