Guen Tag,
ich habe über das Internet eine Reise
gebucht. Die Buchung wurde mir per Email bestätigt. Nach paar Tagen habe ich eine Reisebestätigung bekommen. Ich sollte eine Anzahlung leisten. Nach nicht bezahlung der Anzahlung bekam ich die erste und zweite Mahnung ( Ich weiß es war meine Schuld)
Die zweite Mahnung war mit einer Frist gesetzt zur Zahlung.
Als die Frist nicht eingehalten wurde, bekam ich eine Woche später eine Stornierungsbestätigung, das nach meinem Wunsch die Reise storniert wurde. Ich soll jetzt die Stornierungskosten von 25 % bezahlen. In Wirklichkeit aber möchte Ich die Reise antreten und die Anzahlung zahlen.
Und ich frage mich was für Kosten dem Reiseveranstalter entstanden sind das er 25% vom Gesamtpreis verlangt (AGB) ca.300 Euro. Die Reise wäre erst in 7 Monaten!
Meine Frage ist jetzt können die vom Reiseveranstalter schon nach der 2. Mahnung die Stornierung der Reise vollziehen??
Hab ich eine Chance um die Reise doch noch zu machen, weil Anrufen bringt dort nichts entweder verbinden Sie dich mit jemand anderen und man wartet ewig.
Mit freundlichen Grüßen
dr-koeler
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Reiseveranstalter storniert Reise + Stornierungsko
Hallo,
haben Sie einmal einen Gedanken daran verschwendet, wer hier unserioes gehandelt hat. Niemand hat Sie gezwungen eine Reise bei diesem Veranstalter zu buchen. Das geschah aus freien Stuecken. Mit der Buchung haben Sie die AGB des RV akzeptiert.
Die vertraglich vereinbarte Anzahlung haben Sie nicht geleistet, sind also vertragsbruechig geworden. Der RV hat daraufhin die Reise storniert und die vereinbarten Gebuehren berechnet - pauschale Gebuehren laesst der Gesetzgeber zu. Auch ist es nicht erheblich, wie lange vor Reiseantritt storniert wird.
Sie haben jedoch die Moeglichkeit gegenueber dem RV nachzuweisen, dass diesem niedrigere Kosten, als die berechneten, entstanden sind. Viel Spass dabei!
Ich als RV wuerde auf derart unserioese Kunden, wie Sie es offensichtlich zu sein scheinen, gerne verzichten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Hallo,
Danke für ihre schnelle Antwort.
Noch eine Frage, ist es denn rechtens das die Stornierung schon nach der 2. Mahnung durchgeführt wird. Gewöhnlich werden erst nach der 3.mahnung weitere Schritte eingeleitet!!??
Mit freundlichen Grüßen
dr-koeler
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Noch eine Frage, ist es denn rechtens das die Stornierung schon nach der 2. Mahnung durchgeführt wird. Gewöhnlich werden erst nach der 3.mahnung weitere Schritte eingeleitet!!??
Ich weis zwar nicht was bei Reiseveranstaltern 'üblich' ist, jedoch gibt es keine gesetzliche Vorschrift die in solchen Fällen überhaupt eine Mahnung vorschreibt.
Man hätte also bereits nach dem die Zahlungsfrist fruchtlos verstrichen war, die Stornierung einleiten können.
Mit zwei Mahnungn hat der Veranstalter schon 'Geduld' bewiesen. Da jedoch kein für den Veranstalter erkennbarer Zahlungswille vorlag, gab es keinen Grund Zeit und Geld für eine dritte Mahnung zu investieren.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Frau oder Herr Dr Koeler,
wenn die Reise gebucht wurde und gewünscht wird, wieso sollte dann die fällige Anzahlung nicht sofort oder unter Wahrung der für Post- und Bankwege üblichen Frist gezahlt werden? Diese Hinhalte-Taktik ohne jegliche Information kann vom Vertragspartner ja nur als Unwillen oder Willen zur Vetragsauflösung gedeutet werden. Ergo wird die vereinbarte Vetragsstrafe fällig.
Ob die Chance zur Neubuchung besteht, finde ich spannend. Die Stornierung erlaubt ja anderen Reisenden die Flugplätze und die Unterkunft zu buchen. Noch spannender ist das Thema (kostenfreie) Wiederbuchung.
Und jetzt?
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