Habe eine Flugreise im Internet gebucht und von der Buchungsmaschine eine Bestätigung per Email bzgl. der Reise
und des Preises erhalten. 2 Tage später sendet mir das Internet-Reisebüro eine Email in der es vom Vertrag zurücktreten will. Die gleiche Reise wird mir nun 119 € teurer angeboten. Begründung: Die Buchung hätte nicht online ausgeführt werden können, da ein Fehler mit meiner Adresse aufgetreten sei. Inzwischen sei die Reise nur noch teurer zu buchen.
Da ich in der Zwischenzeit bereits eine Hotelreservierung durchgeführt habe und auch nicht gewillt bin, das Reisebüro aus dem Vertrag zu entlassen stellt sich für mich die Frage, ob die Beschreitung des Rechtsweges wohl aussichtsreich sein könnte.
Eine Entscheidung wird sicherlich erst nach meinem Urlaub möglich sein. Soll ich nun die teurere Reise buchen und hinterher den Mehrpreis einklagen ?
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"Fragezeichen"
Reisevertrag per Internet
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Guten Tag,
(1) dieses hängt davon ab, mit welchem Rücktrittsgrund das Reisebüro aus dem Vertrag zurücktreten will. Worauf beruft sich das Reisebüro? Auf welche gesetzliche Grundlage?
(2) Haben Sie desweiteren schon Ausgaben gehabt für die Reise?
(3) Bitte beachten Sie:
Wenn Sie allerdings jetzt die teurere Reise buchen, dann schliessen Sie einen neuen Vertrag, nämlich den über die teurere Reise.
Es kommt mithin auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.
Mit freundlichen Grüßen
hatte die firma eine reiseBESTÄTTIGUNG per email gesendet oder lediglich den eingang der ANMELDUNG bestätigt?
viele internetseiten (von reisebüros kann in den meisten fällen nicht die rede sein) lassen keine "scharfen" buchungen zu, d.h. es wird lediglich die verfügbarkeit überprüft und im falle der "buchung" (anmeldung des users) diese zur weiteren bearbeitung an ein callcenter o.ä. geleitet. das kann einige zeit dauer, gerade an wochenenden.
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ps. .... ausserdem sichern sich die veranstalter meistens mit solchen klauseln in ihren agb ab:
"Der Reisevertrag wird für Veranstalter verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer oder dem vom Reiseteilnehmer beauftragten Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt."
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