Rueckerstattung Flugpreis?

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)
Rueckerstattung Flugpreis?

Hallo,
ich habe Fragen zu zwei Fluege.
Ich hatte fuer den 11.8 (aegean airlins) einen Flug nach Griechenland gebucht und mit der Mastercard Gold der Kreissparkasse bezahlt. Ich konnte den Flug aber nicht antretten, weil ich am 4.08 (MALEV) geflogen bin, weil mein Vater mit gesundheitlichn Problemen ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Was kann ich vom Betrag zurueckverlangen? Habe ich eine Versicherung fuer solche Zwecke mit der Mastercard Gold?

Der Flug am 04.08 bin ich mit der MALEV gflogen und der Flug ging mit ca. 3,5 Stunden Verspaetung (statt 20:30, 24:00). Somit habe ich den Weiterflug verpasst und wir wurden ins Hotel gebracht. Waren erst um 3:00 Uhr morgens im Hotel und sind erst um 13:00 weitergflogen. Hier habe ich auch mit der Mastercard Gold bezahlt. Kann ich hier eine Entschaedigung verlangen?

Bei beiden Fluegen hatte ich keine weitere Vesicherung abgeschlossen. Nur die mir bekannten Versicherung die ich in der Masterkarte habe.

Habe ich Chancen?

Vielen Dank im voraus.
MfG
afriend

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es kommt darauf an, was Sie fuer einen Tarif gewaehlt haben. Haben Sie einen Tarif gewaehlt der nicht erstattungsfaehig ist, wird die Fluggesellschaft bis auf die im Preis enthaltenen Steuern und Gebuehren nichts erstatten. Steuern und Gebuehren werden in der Regel aber nur auf Antrag erstattet.

Welche zusaetzlichen Leistungen Ihre Kreditkarte inkludiert, koennen Sie der Leistungsbeschreibung zu Ihrer Kreditkarte entnehmen.

Aus welchem Grund hatte der Malev-Flug denn Verspaetung? Ggfl. haben Sie hier einen Anspruch nach der EU-Fluggastverordnung.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 19.08.2011 12:06

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#2
 Von 
afriend73
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

vielen Dank fuer die Antwort. Die Verspaetung ging von einem Reifen aus. Welche Ansprueche habe ich? Die Entfernung zwischen Stuttgart und Budapest liegt bei ca. 1000 km.

MfG
afriend

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ihr Anspruch geht aus der EU-Fluggastverordnung hervor.

Ich gehe davon aus, dass sich die Fluggesellschaft in jedem Fall um eine Zahlung herumdruecken wird. Man wird schlichtweg behaupten, dass der Schaden am Reifen nicht dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zuzurechnen ist.

Sie werden also klagen muessen, und da kann nur ein versierter Anwalt helfen.

Zunaechst wuerde ich an Ihrer Stelle bei der deutschen Niederlassung der Fluggesellschaft den Anspruch nach der EU-Fluggastverordnung stellen (Einschreiben-Rueckschein) und zur Beantwortung eine angemessene Frist setzen. Und die Reaktion abwarten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#4
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Da ich gerade mit Malev und Technikausfall Erfahrung habe:

Malev hat eine E-Mail Adresse für den Fall, dass man Forderungen nach EU-Richtlinie einreicht.

Von dort erhält man dann ziemlich egal worum es geht von versghiedenen Mitarbeitern Antworten mit gleich lautenden Textbausteinen sowohl beim Erst- als auch beim Folgekontakt die dem Abwiegeln dienen.

Ohne Anwalt keine Chance. Mit Anwalt wohl nur wenn man klagt.

Wann kommen endlich verbindliche Strafen für Fluggesellschaften, die die EU-Verordnung missachten? Das Luftfahrtbundesamt ist doch eine Lachnummer.

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" Benvenuti a bordo!"

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#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn man gute Karten haben will. Amerikanisches Konto samt CC einrichten. Mit dieser Flugtickets über US Seiten kaufen.

Nur Airlines Fliegen, welche in USA Landen. Dann kann man die nämlich schön dort Verklagen. Und das tolle ist, dort gibt es auch sowas wie bestrafenden Schadensersatz.


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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Von Deutschland nach Griechenland fliegen - mit Zwischenstopp in den USA, man goennt sich ja sonst nichts! :smoke:


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, von Deutschland nach Grichenland fliegen mit einem Ticket, welches man auf einer US Seite mit einer US Kreditkarte bezahlt hat. Natürlich mit einer Airline, welche auch nach USA fliegt. Sonst hat man in den USA einen Titel der sich aber schwer vollstrecken läßt.

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#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Und was soll das bringen, ob ich in den USA oder in Europa klage.

Ich denke, dass die EU-Gesetzgebung hier eigentlich ausreichend ist, nur ist es so, dass die verantwortlichen Regierungsstellen sich einen Sch.... darum kuemmern, dass die Gesetze auch umgesetzt werden (Artikel 16 EU-Fluggastverordnung) und nur einen Pseudoansprechpartner benennen, wie in Deutschland das LBA.

Also bleibt doch letztendlich nur der Klageweg und da ist der Weg ueber ein deutsches Gericht der einfachere.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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