Hallo kann mir hier jemand Auskunft geben,
bin Anfang Dezember 2004 von Neuseeland zurück nach München geflogen mit Zwischenstopp in London. Weiterflug wäre ca. 13.00 gewesen, angekommen bin ich in London ca. 11.00. Dort wurden jedoch die Flüge nach Deutschland wegen schweren Unwetter gestrichen. Ich war zu diesem Zeitpunkt schon über 40 Stunden wach und dementsprechend müde. Nach stundenlangem Anstehen wurde mir ein Flug für den nächsten Tag um 7.00 Uhr gebucht. Auf meine Frage, was ich nun tun soll wurde mir empfohlen, ein Zimmer im Flughafen-Hotel zu buchen, die Luftfahrtgesellschaft (Weiterflug London-München mit Lufthansa) würde die Kosten übernehmen. Diesem Rat bin ich gefolgt und habe dann am nächsten Tag diesen neu gebuchten Flug nach München genommen. Bezahlt habe ich das Zimmer mit Mastercard.
Nun weigert sich die Fluggesellschaft (Air New-Zealand) die Kosten für die Uebernachtung zu übernehmen, da "es sich um einen Fall höherer Gewalt durch Wettereinflüsse handelt und nicht um ein Verschulden von Seiten Air New-Zealand liegt,ist eine Kostenübernahme nicht möglich". Ich möchte mich doch an meine Reiseversicherung (???) wenden.
Nun meine Frage, ist dies rechtens und was ist eine Reiseversicherung, diese müsste man doch extra abschliessen, was ich nicht getan habe.
Würde mich freuen, wenn mir jemand antwortet.
Rückerstattung Uebernachtungskosten
23. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2005 | 15:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung Uebernachtungskosten
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2005 | 17:08
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Bei höherer Gewalt kann man die Fluggesellschaft tatsächlich nicht schadenersatzpflichtig machen. Die mündliche Aussage bezügl. des Hotels war also falsch.
Auch eine Reiseversicherung zahlt nicht bei höherer Gewalt, Du hattest ja auch keine.
In diesem Fall muß man die Zusatzkosten also selbst tragen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten