Rückerstattung wenn bei (Online-) Reisebüro gebucht, bei Fluglinie direkt später umgebucht

18. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
gap4G8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückerstattung wenn bei (Online-) Reisebüro gebucht, bei Fluglinie direkt später umgebucht

Hallo zusammen,

Leider lässt sich für meinen Fall nicht so einfach etwas im Internet finden.
Also: Am 20.09.2019 buchte ich bei MyTrip einen Flug von Peking nach Zürich für den 20.12.2019 (Rückflug 14.02.2020). Da ich meinen Abflug verschieben musste, buchte ich den Flug am 05.12.2020 über die Hotline der Fluglinie (LOT) auf den 23.12.2020 um. Der Hinflug fand dann auch statt, nur wurde der Rückflug (14.02.2020) gestrichen.
Seitdem bin ich mehrfach mit MyTrip und mit Lot in Kontakt gewesen (telefonisch).
MyTrip hat über mehrere Monate hinweg gesagt, man könne das Ticket wegen der Änderung durch Lot nicht öffnen und ich solle mich an die Fluggesellschaft wenden, während Lot mir sagte, dass MyTrip einen Rückerstattungsauftrag erstellen muss.
Am 28.07.2020 hat sich dann MyTrip bei mir gemeldet, dass der Flug (alte Auftragsnummer) jetzt wegen Covid19 storniert wäre und man bei der Fluggesellschaft eine Rückerstattung beantragt hätte.
Seitdem erhalte ich halbmonatlich eine Mitteilung, es hätte sich bei diesem Auftrag noch nichts getan.

Meine Fragen:
Durch die Umbuchung hat sich meine Buchungsreferenznummer geändert, der Rückerstattungsauftrag läuft aber wohl auf der alten. Könnte das ein Problem werden?
Ist mein Vertragspartner noch immer MyTrip, oder seit der Umbuchung nun Lot?
Welche Schritte würdet ihr mir als nächstes Empfehlen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von gap4G8):
Könnte das ein Problem werden?

Eventuell ist es das schon ...



Zitat (von gap4G8):
Ist mein Vertragspartner noch immer MyTrip, oder seit der Umbuchung nun Lot?

Das erfährt man durch Lesen der vertraglichen Vereinbarungen.
Vermittler sind in der Regel nach der Vermittlung raus, der Vertrag ist beendet. Alles was danach kommt ist reine Kulanz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

LOT ist Ihr Anspruchsgegner - nicht mytrip!!!
Klageort ist i.d.R. der Ankunftsort in der Schweiz.

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