Rückforderung Upgrade-Kosten

26. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
michael1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Upgrade-Kosten

Guten Morgen,

ich lese hier bereits seit einiger Zeit und konnte so in der vergangenen Zeit manch hilfreichen Tipp für mich mitnehmen. Nun finde ich aber zu meinem Sachverhalt nichts. Deshalb möchte ich kurz den Sachverhalt schildern.

Gebucht wurden je 2 Flüge DUS - ATL - MIA und MIA - ATL - DUS mit Delta. Gebucht wurde über ein örtliches Reisebüro. Es wurde Economy gebucht. Drei Tage später wurde für die jeweils langen Teilstrecken ( DUS - ATL und ATL -DUS) auf der Delta-Homepage ein Upgrade auf comfort plus gebucht und Sitzplätze reserviert. Kosten jeweils 90 €. Insgesamt also 360 €. Upgrade wurde von Delta bestätigt, das Geld von der Kreditkarte abgebucht.

Hinflug verlief alles super. Der Rückflug leider nicht. Wegen eines kaputten Fliegers konnte nicht von MIA nach ATL geflogen werden. Nach stundenlangem Hin- und Her buchte Delta dann auf Air France um. Allerdings economy. Die Aussage der Mitarbeiter von delta in Miami war, bei Umbuchungen auf andere Airlines kann die zuvor gebuchte Klasse nicht übernommen werden. Es wird immer die günstigste gebucht. Mit 6 Stunden Verspätung ging es nach CDG. Wieder mehrere Stunden Wartezeit, bis es endlich nach DUS weiter ging. Anstatt Montag morgen, war man Montag Abend in Düsseldorf.

Eine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung dürfte dem Reisenden nach meinen Recherchen nicht zustehen, da es sich bei Delta Airlines um eine Drittstaaten-Airline handelt, die aus einem Drittland in die EU einflog.

Doch was ist mit den Kosten für das Upgrade? Diese müßte Delta doch erstatten. Die Passagiere hatten schließlich comfort plus gebucht und sind economy geflogen. Nach meinem Verständnis müsste Delta hier für die 2 Reisenden je 90 € erstatten.

Fragen dazu:

Ist es korrekt, das den Reisenden keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zusteht? Wäre Delta verpflichtet die Kosten für das Upgrade zu erstatten? Muss Delta Airlines zwingend in den USA angeschrieben werden oder gibt es eine deutsche Niederlassung, bei der die Reisenden in deutscher Sprache Ansprüche geltend machen können? Sprachlich ist Englisch kein Problem, beim Schriftlichen hapert es aber.


Vielen Dank für Eure Hilfe,

Michael



-- Editier von michael1971 am 26.12.2016 08:45

-- Editier von michael1971 am 26.12.2016 08:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Delta fliegt stündlich zwischen MIA und ATL.
Warum sind Sie nicht mit dem nächsten Flieger nach ATL geflogen? Von dort aus existieren viele Alternativverbindungen nach Europa (mit Delta Metal).

Anyways:
Suchen Sie das Kontaktformular für Refunds auf der Delta Webseite und schreiben einen Zweizeiler.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die Kosten fuer das 'upgrade' muessten Ihnen erstattet werden. Richten Sie Ihre Ansprueche an:
Delta Air Lines, Inc., Zweigniederlassung Deutschland
Direktion für Deutschland
Flughafen Frankfurt, Terminal 2D
60549 Frankfurt am Main

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michael1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das Kontaktformular wurde gefunden.

Zitat: "Delta fliegt stündlich zwischen MIA und ATL.
Warum sind Sie nicht mit dem nächsten Flieger nach ATL geflogen?"

Weil die Reisenden den Anweisungen der delta-Mitarbeiter folgten.

Es handelte sich um folgende Flüge:

So, 04.12.2016 - DL 0064 MIA-ATL um 15.15 Uhr
Anschlussflug DL 0024 ATL-DUS um 19.32 Uhr

Zeitlicher Ablauf:

Ca. 11.45 Uhr Ankunft Airport. Mietwagen abgegeben.
Ca. 12.00 Uhr am Automaten eingecheckt. Flug wurde pünktlich angezeigt.
Ca. 12.35 Uhr Gepäck am Schalter aufgegeben. Kein Hinweis das der Flug verspätet ist. Die Reisenden gehen eins, zwei Zigaretten rauchen.
Ca. 13.10 Uhr Sicherheitskontrolle.
Ca. 13.25 Uhr am angegebenen Gate. Hier sehen die Reisenden zum ersten Mal, das es eine Verspätung gibt. Neue Abflugzeit 16.30 Uhr. Zurück zum Check Inn. Die Reisenden erfahren, das sie ihren Anschlussflug in Miami trotzdem schaffen. Voraussichtliche Ankunftszeit ATL wäre ca. 18.35 Uhr. Delta versucht trotzdem auf eine Maschine kurz nach 14.00 Uhr umzubuchen. Das scheint geklappt zu haben. Es gibt aber keine Bordkarten. Das System kann angeblich wegen einer Störung nicht drucken. Man solle so zum Boarding.
Ca. 14.00 Uhr. Die Reisenden schaffen es gerade noch zum Gate. Das Boarding wird verweigert. Angeblich Systemausfall. Man benötigt die Bordkarten. Die Reisenden kontaktieren Delta über eines der Nottelefone am Airport. Da heißt es, man bucht die Reisenden wieder auf die ursprüngliche Maschine. Trotz Verspätung wäre der Flug in ATL ja noch zu kriegen. Die Reisenden bitten darum auf eine andere delta- Maschine gebucht zu werden, die regulär ca. 16.30 Uhr startet, da weitere Verspätungen befürchtet werden. Mittlerweile war durchgesickert, das es einen Defekt mit den Landeklappen gibt. Delta verweigert mit der Begründung, der ursprüngliche Flug geht ja um 16.30 Uhr.
Ca. 16.00 Uhr Jetzt erscheint 18.00 Uhr als neue Abflugzeit. Der Anschluss in ATL kann so nicht mehr erreicht werde. Delta wird erneut über die Nottelefone kontaktiert. Umbuchung auf den regulären anderen Flug um ca. halb fünf nicht mehr möglich. Das Boarding ist gerade beendet. Man solle zum Check Inn.
Ca. 16.30 Uhr erneute Kontaktaufnahme mit Delta am Check Inn, was nun wird. Delta sagt man solle 18.00 Uhr nach ATL fliegen. Dort solle man sich bei Delta melden, diese organisieren ein Hotel für die Nacht. Delta bucht die Passagiere auf den nächsten Flug nach DUS. Genau 24 h später als ursprünglich geplant. Also statt am 04.12.2016 der Abendflug, dann am 05.12.2016 der Abendflug. Die Passagiere haben damit kein Problem und akzeptieren.
Ca. 17.00 Uhr - erneut wird eine weitere Verspätung angezeigt. Abflug von MIA jetzt 20.30 Uhr. Die Passagiere haben auch damit kein Problem. Der neue Flug ATL-DUS geht ja erst am Abend des nächsten Tages.
Ca. 18.00 Uhr, die Passagiere werde ausgerufen. Sollen sich am Check Inn von Delta einfinden. Delta bucht erneut um. Jetzt auf AF 0099, MIA-CDG. Abflug 19.45 Uhr. Dann am nächsten Tag weiter mit AF 1406, CDG-DUS um 15.45 Uhr. Die Reisenden akzeptieren erneut, sind sie so doch deutlich eher in Deutschland als bei der ersten von Delta organisierten Variante. Jetzt aber sehen die Passagiere, das sie economy fliegen werden, obwohl comfort plus gebucht und bezahlt war. Auf Nachfrage gab es dann zur Antwort, bei Umbuchungen werde immer die günstigste Klasse gebucht.

Aufgrund dieses ganzen Hin und Her wurde kein anderer Flug von den Reisenden gebucht. Ist ja auch eine Kostenfrage.

Ich hoffe die Frage damit beantwortet zu haben.

Die Reisenden werden nun das empfohlene Kontaktformular nutzen und bei Delta die Rückzahlung der Kosten für das gebuchte Upgrade beantragen.

Vielleicht kann jemand noch so freundlich sein und den Reisenden bestätigen, das sie in ihrer Annahme, keine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu erhalten, richtig liegen. Sollten sie in ihrer Annahme nämlich falsch liegen, würden sie die Entschädigung selbstverständlich beantragen.

Vielen Dank,

Michael

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#4
 Von 
michael1971
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Bernardoselva,

Durch das Schreiben des doch recht langen Beitrages haben sich unsere Beiträge überschnitten, so das ich Deinen Beitrag erst jetzt sehe.

Die Reisenden werden dann doch lieber die deutsche Adresse der Airline nutzen.


Vielen Dank,

Michael

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von michael1971):
......keine Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zu erhalten, richtig liegen.......

Da liegen Sie richtig mit Ihrer Vermutung. Es sei denn, dass Air France auch eine Verspaetung produziert haette, denn die EU-Fluggast-VO 261/2004 spricht eindeutig von 'ausfuehrender' Fluggesellschaft.

Ist die AF allerdings nach Plan geflogen, dann koennen Sie keine Ansprueche aus der VO ableiten.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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