Rücklastkosten i.H.v. 50 € bei Flugstornierung

13. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)
Rücklastkosten i.H.v. 50 € bei Flugstornierung

Habe bei Germanwings einen Billigflug gebucht, konnte diesen aber nicht wahrnehemen. Habe dann den bereits gezahlten Flugpreis von der Bank zurückbuchen lassen.

Jetzt macht Germanwings Rücklastkosten i.H.v. 50 € geltend. Dies steht zwar auch in ihren AGB´s, aber dies scheint mir sehr viel zu sein.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Haben Sie den Flug eigentlich bei Germanwings storniert? Sie können doch nicht einfach das Geld zurückbuchen lassen! Leute gibt's...*kopfschüttel*

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Natürlich habe ich vorher den Flug storniert !

Es geht mir um die Höhe der Rücklastgebühren !

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Stornierung ist doch bei GW gar nicht möglich!

Lt. AGB wo da steht:

Umbuchung / Stornierung / Namensänderung
Umbuchungen des Reisedatums können bis 2 Stunden vor Abflug in unserem Call Center 01805 – 955 855 gegen 25,00 € Umbuchungsgebühren pro Person und Strecke vorgenommen werden. Umbuchungen können nur innerhalb des veröffentlichten Flugplans und für die gleiche Person und das gleiche Ziel vorgenommen werden.
Sollte die Neubuchung einen höheren als den ursprünglich von Ihnen bezahlten Flugpreis haben, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zu entrichten. Sollte der neue Flugpreis niedriger als der von Ihnen ursprünglich entrichtete Betrag sein, können wir den Differenzbetrag leider nicht erstatten.
Stornierungen und Namensänderungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Sollte es sich tatsächlich um eine Stornierung handeln, wären Sie mit 50 Euro doch mehr als gut bedient

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich habe auch noch nie gehört, daß man nach einer Stornierung einfach das Geld zurückbuchen lässt. Normalerweise bekommt man das Geld von der Airline erstattet, die natürlich zunächst einmal ihre Stornokosten davon abzieht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Wenn man die AGB's mal durchliest findet man auch leicht heraus, daß die Kosten durch die Rücklastschrift verursacht wurden und nichts mit Stornokosten zu tun haben:

Artikel 17/ Entgeldordnung:

Charge - back - fee Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift € 50,00 pro Buchung

Leute gibt's....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

1. wenn einem die agb nicht gefallen, sollte man den vertrag nicht unterschreiben.

2. allein die gebühren der bank liegen m.e. bei ca. 18 eur. wenn man dann noch den arbeitsaufwand dazu rechnet, denn eine solche rückbuchung verursucht, halte ich 50 eur für durchaus angemessen.

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