Rücktritt Reiseveranstalter von Reise

18. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
reneremet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Rücktritt Reiseveranstalter von Reise

Mein Reiseveranstalter tritt 3,5 Monate vor einer geplanten Reise vom Vertrag mit der Begründung "Mindestteilnehmerzahl kann nicht erreicht werden" zurück. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12. Er bietet die gleiche Reise zu zwei anderen Terminen an, die wir (2Personen) leider nicht wahrnehmen können. Meine Frage: Ist ein Rücktritt 3,5 Monate vor der Reise mit dieser Begündung statthaft ohne uns eine Kompensation anzubieten. Eine gesicherte Aussage wieviel Teilnehmer buchen werden, kann man m.E. zu diesem Zeitpunkt nicht machen. In den AGB's steht, dass er bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen dieses Grundes zurücktreten kann. Falls dies statthaft ist, hat er sich m.E. ein Rücktrittsrecht eingeräumt, das er jederzeit ausüben kann ohne irgendwelche Kompensation dafür zu leisten. Jegliches preisliches Entgegekommen bei Buchung einer anderen Reise im gleichen Zeitraum lehnt er ab. Er selbst hat natürlich Stornokosten für eine Absage von den Reiseteilnehmern vorgesehen. Die Sache ist ärgerlich, da wir nun eine neue Reise suchen müssen und durch vorhandene andere Verpflichtungen ein ziemlich enges Zeitfenster im Mai haben was die Auswahl einschränkt. Hat jemand ähnliches erlebt? Vielen Dank für konstruktive Beiträge.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Dass der Reiseveranstalter die Möglichkeit zur Absage einer Reise offenhält ist marktüblich. Davon war ich selbst schon betroffen.
Eine Entschädigung ist in den regulären Fällen nicht zu erwarten. Die Möglichkeit zur Absage ist Vertragsgegenstand.

Marktüblich sind Absagen von der vierten bis zweiten Woche vor der Reise. Dass eine Reise 14 Wochen vor dem Termin abgesagt wird, habe ich persönlich noch nicht erlebt. Handelte es sich ggf. um eine besondere Reise (Expedition, Kreuzfahrt)?

Je nach Ziel und Größe des Reiseveranstalters wäre ggf. eine Privatreise zum Wunschtermin machbar. Diese würde natürlich etwas mehr kosten, da die Aufwendungen einer ganzen Gruppe auf ein Paar umgelegt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

dass Reiseveranstalter immer dann die Reise von sich aus absagen koennen ist in der Regel dann gegeben, wenn eine vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wie Sie erwaehnen, hat der Veranstalter eindeutig auf seine Ruecktrittsmoeglichkeit hingewiesen.

Insbesondere bei ganz speziellen Studienreisen sollte der Buchende immer davon ausgehen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sehr gross ist. Sie koennen nicht erwarten, dass der Veranstalter ueber seine wirtschaftliche Opfergrenze hinaus geht, also ist er zur Absage gezwungen. Grundsaetzlich versuchen Veranstalter immer solche Absagen zu vermeiden, sind sie doch fuers Image sehr nachteilig.

Was mich stutzig macht ist die ungewoehnlich lange Vorlaufzeit dieser Absage, in der Regel erfolgen solche Absagen vier Wochen vor Reiseantritt. Hier liegt der Verdacht nahe, dass sich irgend etwas am Ablauf der Reise vor Ort geaendert hat, was derart gravierend ist, dass sich der Veranstalter auf die Position "Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht" zurueck zieht, um unangenehme Nachfragen zu vermeiden.

Aber rein rechtlich werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Chance haben, Ansprueche gegen den Veranstalter durchzusetzen, denn jeder Richter wird das Argument der "wirtschaftlichen Opfergrenze" akzeptieren.


Viele Gruesse
bernardoselva


-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reneremet
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antworten. Ich muss den Fall doch noch etwas erläutern: Es handelt sich um eine ganz "gewöhnliche" Rundreise in einem Mittelmeerland. Der Reiseveranstaltung hat unsere Reise storniert, neu hat er eine andere Rundreisreise mit den gleichen Reisezeiten in das gleiche Gebiet ins Internet (in seinem Katalog ist diese Reise zu diesem Termin nicht vorhanden) gestellt, aber teuerer als unsere gebuchte Reise. Hier werden teilweise die gleichen Hotels benutzt. Die gleiche Reise aus dem Katalog des Anbieters zu einem anderen Termin ist bereits ausgebucht. Eine Teilnahme von uns an der neuen Reise ohne Mehrkosten (Es handelte sich um knappe 4% des Gesamtpreises) lehnte er ab. Meine Vermutung: unserere Reise wurde abgesagt, damit die Hotels und Flüge für die andere Reise zur Verfügung stehen. Da die andere Reise bereits ausgebucht ist, erhofft er sich bessere Chancen mit der neuen Reise. Wirtschaftlich vom Unternehmen zu verstehen. Ich frage mich allerdings wo bleiben da meine Rechte als Verbraucher.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Diese Informationen hätte man sich vorab gewünscht. So bekommt die Frage ja einen ganz neue Sinn und die ersten Antworten waren für die Katz ...

Wird die neue Reise zum exakt gleichen Termin angeboten? Dann erscheint dieses sehr ähnliche Angebot schon in einem ganz anderen Licht. Mangelndes Interesse mag zwar eine Umstrukturierung der Reise begründen, aber die Ausladung gebuchter Gäste nicht rechtfertigen.

Welcher Veranstalter, welche Reise? (Sollte nicht als Werbung gelten.)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.660 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen