Rücktritt von Hotelreservierung wegen Schmutz und Bettwanzen

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutzernam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Hotelreservierung wegen Schmutz und Bettwanzen

Hallo zusammen,

letztes Wochenende wollte ich zusammen mit meiner Freundin ein Doppelzimmer eines Hotels in Mannheim beziehen, dass wir zuvor telefonisch für zwei Nächte gebucht hatten. Bei der Ankunft zahlten wir direkt mit der EC-Karte per Lastschrift und gingen dann aufs Zimmer. Dort angekommen fielen uns sofort die schmutzigen Handtücher auf, in denen sich lange schwarze Haare befanden. Davon aufgeschreckt schauten wir uns das Zimmer genauer an und entdeckten unter den Matratzen folgendes:
- jede Menge Dreck und Haare
- einen großen vertrockneten Blutfleck
- Larven von Bettwanzen
- benutzte Papiertaschentücher

Die Matratzen hatten ebenfalls Flecken und auch einige Löcher.

Die schlechten hygienischen Zustände haben wir sofort am Empfang reklamiert und, mit der Erlaubnis des Mitarbeiters, durch Fotos dokumentiert. Das Angebot, ein anderes Zimmer zu nehmen lehnten wir ab, weil wir den Eindruck hatten, dass die Handtücher nicht gewaschen wurden und der Dreck unter den Matratzen seit längerer Zeit angehäuft hatte, so dass wir auf den anderen Zimmern nichts Anderes erwarteten. Wir waren zudem so angewidert, dass wir das Hotel unverzüglich verlassen wollten.

Als wir wieder Zuhause waren, schrieb ich eine E-Mail an den Geschäftsführer des Hotels und verlangte eine Rückerstattung der im Voraus gezahlten Rechnung. Dieser weigert sich jedoch, Geld zurück zu erstatten und argumentiert damit, dass wir das Bett bereits genutzt haben, und mitten in der Nacht (es war etwa 21 Uhr) abgereist seien.

Ich weiß nicht inwiefern es von Belang ist, aber wir haben lediglich nachgesehen ob das Bett sauber ist, den Zustand reklamiert und fotografiert und das Hotel danach unverzüglich verlassen.

Meine Frage ist, ob wir einen rechtlichen Anspruch auf eine Rückerstattung geltend machen können, zumindest auf einen Teilbetrag. Die hygienischen Zustände im Hotel waren unseres Ermessens nach nicht zumutbar und das Zimmer stand ja zumindest für die zweite Nacht für eine erneute Buchung zur Verfügung.


Danke im Voraus für die Antwort!

Nutzernam

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Nutzernam):
mit der Erlaubnis des Mitarbeiters, durch Fotos dokumentiert.

Dessen Erlaubnis hätte man nicht gebraucht.



Zitat (von Nutzernam):
Das Angebot, ein anderes Zimmer zu nehmen lehnten wir ab

Das wäre dann Pech.
Wenn man die Nachbesserung verweigert ohne diese überhaupt geprüft zu haben, dürften alle Ansprüche erloschen sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

zunaechst haben Sie sich vollkommen korrekt verhalten und die Missstaende an der Rezeption angezeigt und diese dann auch dokumentiert.

Den Fehler den Sie machten war der, dass Sie dem Hotelier keine Moeglichkeit einraeumten um nachzubessern. Im Falle eines Umzuges haetten Sie ein voellig einwandfreies Zimmer erhalten koennen. Diese Moeglichkeit haben Sie ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kann der Hotelier 80 - 90 % des vereinbarten Mietpreises einbehalten, nicht aber den vollstaendigen Mietpreis, da er sichersparte Aufwendungen anrechnen lassen muss.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nutzernam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke für die Antworten.
Das habe ich mir schon fast so gedacht.
Dann werde ich wohl über die Höhe der Rückzahlung verhandeln müssen

0x Hilfreiche Antwort

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