Rücktritt von der Pauschalreise?

30. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Rücktritt von der Pauschalreise?

Fakten:

Reise 04/2018
Bezahlung sollte erst 02/018 erfolgen
Der Reiseveranstalter geht bevor die Reise bezahlt wird insolvent. Es wird ein Sachverwalter eingesetzt -Stauts aktuell unklar- Reisen bis zum 31.10.2017 sind durch den Sicherungsschein abgedeckt, danach ist ungewiss.....

Frage:
Kann ich als Kunde von der Reise ohne Stornogebühren zurück treten?

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31 Antworten
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#2
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der genaue Ablauf war wie folgt:

Die Buchung der Pauschalreise erfolgte über einen Internetanbieter der auch Hotelvergleiche anbietet (holidayc....). Dort wurde die Zahlart der Lastschrift vom Girokonto hinterlegt.... Der Reiseveranstalter ist JT Touristik. Es erfolgte bis dahin keine Anzahlung!

Rund 21 Tage später haben wir, auf unserem Wunsch hin, die Zahlungsart von Girokonto auf Kreditkarte geändert. Auf der geänderten Rechnung, durch JT, war dort dann vermerkt: 30% ANZAHLUNG fällig sofort (in Summe 8,00 EUR). Diese 8,00 EUR wurden auch auf der Kreditkarte belastet (jedoch währen 30% in Summe rund 237,00 EUR). Man teilte mit, dass dies die Kreditkartengebühr sei (Kreditkartenentgelt 1% vom Reisepreis).....

Es wurde bislang kein Reisesicherungsschein zugesendet - außer der 8,00 EUR (acht in Worten) wurden bis heute keine weiteren Zahlungen geleistet.

Heute früh um 00:47 Uhr kam das die E-Mail von JT Touristik .... " Sanierungsverfahren eingeleitet:
JT Touristik strebt Neuausrichtung unter Aufsicht eines Sachverwalters an"

Der Internetanbieter (holidayc....) war selber davon überrascht worden und konnte uns bislang nicht weiter helfen; diese schreiben JT ebenfalls an und fordern die kostenlose Komplettstornierung ein...... JT Touristik haben wir per Mail erstmal untersagt Gelder vom Girokonto oder der Kreditkarte einzuziehen...

Gibt es dazu eine gütlige Rechtslage?!

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich schreibt das Pauschalreiserecht vor das Pauschalreisen nur mit Sicherungsschein verkauft werden duerfen mit einigen wenigen Ausnahmen, zB. wenn der Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis erst nach Beendigung der Reise zur Zahlung verlangen wuerde, dann muss keine Kundengeldsicherung erfolgen. Das macht aber kein Reiseveranstalter.

'Normale' Reiseveranstalter muessen also eine Kundengeldsicherung anbieten, da man vor Reiseantritt eine Zahlung verlangt. Der Ihnen augehändigte Sicherungsschein behält auch dann seine Gueltigkeit wenn der Reiseveranstalter bis zum Reiseantritt den Versicherer wechselt es sei denn, man haendigt Ihnen einen neuen Sicherungsschein eines anderen Versicherers aus.

Ich sehe keinen Grund eines kostenlosen Ruecktritts von der gebuchten Reise aus dem von Ihnen genannten Grund, da Sie ja ueber eine Reisepreissicherung verfuegen.

Zitat:
....-Stauts aktuell unklar- ......

Was soll das heissen??


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
.......Es wurde bislang kein Reisesicherungsschein zugesendet.......

Das ist nicht zulaessig (§ 651k BGB ) und berechtigt zum sofortigen kostenfreien Ruecktritt von der Buchung.

Sorry, Ihre und meine Antworten (#2 und #3) hatten sich gekreuzt.

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 30.09.2017 12:31

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#6
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

weitere Details sind:
Der Verischerungsgeber gibt die Spare Insolvensicherung von Reisenanbietern auf zum 31.10. ab diesen Zeitpunkt gibt es den Versichere Quasi nicht mehr. Der Reiseanbieter ist ab dem 1.11. ohne Versicherung.

Der Reiseanbieter ist aufgrund dessen Insolvent, da er keine Kundenzahlungen für Reisen nach dem 31.10. annehmen durfte.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von fb475666-90):
.....Der Verischerungsgeber gibt die Spare Insolvensicherung von Reisenanbietern auf zum 31.10......

Koennen Sie das einmal verstaendlich ausdruecken?


Viele Gruesse
bernardoselva

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#8
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Versicherer hat dem Reiseveranstalter bereits im April 2016 zum 31.10. 2017 den Versicherungsschutz gekündigt. Grund ist das der Versicherer sich aus dem Geschäft Insolvenzversicherung zurückzieht. Der Reiseveranstalter wusste also seit April 2016 das ab dem 1.11.17 kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat die Vermarktung von Reisen jedoch fortgesetzt.

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von fb475666-90):
.....Grund ist das der Versicherer sich aus dem Geschäft Insolvenzversicherung zurückzieht.....

Das ist voellig korrekt. Der italienische Versicherer bietet ab dem 01.11.2017 dieses Risiko nicht mehr an.

Zitat (von fb475666-90):
......Der Reiseveranstalter wusste also seit April 2016 das ab dem 1.11.17 kein Versicherungsschutz mehr besteht, hat die Vermarktung von Reisen jedoch fortgesetzt......

Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie bislang fuer Ihre Buchung keine Anzahlung zu leisten hatten? Also warum sollte der Reiseveranstalter seine Reisen nicht mehr anbieten, solange er nicht gegen das Gesetz verstoesst ohne Versicherungsschutz Gelder zu kassieren.

Andere Reiseveranstalter waren auch davon betroffen, dass der Versicherer ab dem 01.11.2017 aus dem Risiko ausstieg, haben aber mehr oder weniger problemlos einen Anschlussversicherer gefunden. Warum Ihr Veranstalter nicht, darueber kann man spekulieren.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich verstehe den Widerspruch leider nicht. Einerseits schreiben Sie das es nicht zulässig ist und demnach kostenlos storniert werden kann. Nun schreiben Sie es sei alles kein Problem und in Ordnung so.

Bitte entschuldigen Sie das erneute Nachfragen

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#11
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wurden 8,00 EUR auf meiner Kreidtkarte belastet. Der Rest ist erst 02/18 fällig.... aber wirklich Reisen will ich nicht mehr....

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von fb475666-90):
.......Ich verstehe den Widerspruch leider nicht.......

Ein Widerspruch ist das nicht. Kassiert der Reiseveranstalte vor Reiseantritt keinerlei Gelder bleibt der Reisevertrag bestehen, da sich der Reiseveranstalter an den gesetzlichen Bestimmungen orientiert. Verhaelt sich der Reiseveranstalter so, wie es das Gesetz vorschreibt, dann kann ein Ruecktritt nur zu den in den AGB vorgeschriebenen Ruecktrittsbedingungen erfolgen.

Lt. Angaben des TE findet die Reise denn im April 2018 statt. Er soll aber im Februar 2018 zahlen. Ein solches Procedere waere nicht zulaessig. Besteht der Reiseveranstalter darauf, ohne das eine Insolvenzversicherung besteht, dann hat er dem Kunden den kostenfreien Ruecktritt zu ermoeglichen..

Also wird vor Reiseantritt kassiert, dann nur gegen Nachweis einer bestehenden Insolvenzversicherung. Bestehende Bestimmungen duerfen nicht zum Nachteil des Kunden veraendert werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
aber wirklich Reisen will ich nicht mehr....

Irrelevant. Zumindest wenn man kostenfrei aus der Nummer heraus will.



Ist der Veranstalter denn nun tatsächlich insolvent? Oder ist da nur eine Vermutung?



Zitat (von bernardoselva):
Lt. Angaben des TE findet die Reise denn im April 2018 statt. Er soll aber im Februar 2018 zahlen.

Nun, bis dahin dürfte er einen neuen Versicherer gefunden haben?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Harry van Sell
Laut Zeitungsberichte hat ein Reiseanbieter Ende September Insolvenz angemeldet.
Angeblich, weil der Reiseversicherer für den Sicherungsschein ab 1. November dieses Risiko nicht mehr versichert und sie keine Nachfolgeversicherung gefunden haben. Ist auch eine Leistung ca, 1,5 Jahre keine Nachfolgeversicherung zu finden. Sie haben bis ein Tag vor der Anmeldung der Insolvenz Reisen "verkauft" ohne das der Sicherungsschein bei den Buchungsunterlagen dabei waren bzw. Anzahlungen für die Reisen kassiert wurden. Ist das nicht ein Eingehungsbetrug?

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
.....Sie haben bis ein Tag vor der Anmeldung der Insolvenz Reisen "verkauft" ohne das der Sicherungsschein bei den Buchungsunterlagen dabei waren bzw. Anzahlungen für die Reisen kassiert wurden......

Was ist daran Betrug????? Man hatte ja fuer Reisen mit Reisedatum 31.10. oder frueher Versicherungsschutz!

Fuer Reisen mit Reisedatum 01.11.2017 oder spaeter besteht eine solche Versicherung z.Zt. nicht. Natuerlich duerfen solche Reisen, die ab dem 01.11. angetreten, verkauft werden. Man darf nur vor Reiseantritt keine Gelder kassieren. Daran hielt man sich offensichtlich auch bislang.

Kein Reiseveranstalter muss eine Insolvenzversicherung abschliessen wenn er den vereinbarten Reisepreis erst nach Beendigung der Reise kassiert.

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Ist auch eine Leistung ca, 1,5 Jahre keine Nachfolgeversicherung zu finden......

Sie scheinen ja den Durchblick zu haben. :crazy:

Zum Einen bieten nur wenige Versicherer dieses Risiko an. Und wie ich verfolgen konnte verlangten diese Versicherer fuer jeden einzelnen Sicherungsschein von dem betroffenen Reiseveranstalter horrende Praemien, aus welchen Gruenden auch immer, darueber kann man spekulieren, wie ich schon unter #9 bemerkte.

Bislang jedenfalls hat sich dieser Reiseveranstalter absolut an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten, es liegt z.Zt. kein Tatbestand vor der Gegenteiliges vermuten liesse.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#16
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

@bernardoselva
Warum so unfreundlich?

Wenn ich etwas verkaufe und weiß das ich die Leistung nicht erbringen kann. Ist das nicht Betrug am Kunden?

Es wird auf dem Gesichtsbuch von einigen Usern gepostet, dass Geld trotzdem für Reisen im November angenommen wurde. (Ob das bei allen stimmt kann ich natürlich nicht belegen.)

Einen gewissen Einblick habe ich schon. Die Generali- Versicherung hat im April 2016 den Rückzug aus den Sektor angekündigt! Das entspricht jetzt 1,5 Jahre. Sorry, dass ich als Lehrling dir hier etwas genauer beschreiben muss: Natürlich ist es schwierig etwas bezahlbares als Reiseveranstalter zu bekommen. Aber wenn ich normal weiter mache und so tue als hätte ich keine Probleme ist schon sehr merkwürdig! Andere Reiseanbieter haben es doch auch geschafft. Notfalls muss man die Preise anheben. Das kann man ja einkalkulieren (auch für Reisen ab 1. November). Aber kein vernünftiger Kaufmann handelt so, wie hier in dem aktuellen Fall. So länger ich warte wird es garantiert nicht günstig. Eher im Gegenteil. Die Kreditwürdigkeit wird schlechter. Die Versicherungskosten werden höher. Die Verhandlungsposition werden immer schlechter.

Ein kleiner Exkurs:
Die Flüge werden sofort wegen der tagesaktuellen Preise bezahlt, Hotels erst später. Wenn ich für viele Reisen die Flüge sofort bezahlen muss fehlt Geld. Das ein Reiseveranstalter hierfür einen Großteil der Anzahlung nimmt ist doch klar. Das ganze muss jetzt durch Eigenkapital und Kredite vorfinanziert werden. Das geht nur kurzfristig gut. Aber Langfristig? Auch für Reisen bis Sommer 2018? Das kann kein vernünftiger Kaufmann zulassen. Also versucht ein Unternehmen so schnell wie möglich eine Versicherung zu finden. Auch wenn es teurer wird. Alles andere ist ein Todeskomando für das Unternehmen.

Den Kunden mit Reisen ab 1. November 2017 wird mitgeteilt, dass die Gesamtzahlung 45 Tage vor Reiseantritt fällig sei. Nach der Zahlung würde der Sicherungsschein erstellt. Sorry, das ist kein guter Stil von diesem Reiseanbieter.

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#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
.....Warum so unfreundlich?.....

Unfreundlich?! Wo war ich denn unfreundlich. Ich habe nur klargestellt, was der Gesetzgeber zulaesst und was nicht.

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Wenn ich für viele Reisen die Flüge sofort bezahlen muss fehlt Geld......

Wenn das finanzielle Polster entsprechend ist, dann nicht. Ausserdem wissen Sie nicht, welche Zahlungsziele zwischen Airline und Reiseveranstalter vereinbart wurden.

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
.....Ein kleiner Exkurs:.....

Sie sollten Dozent fuer I-Doetzchen werden...... :wipp:

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
.......Natürlich ist es schwierig etwas bezahlbares als Reiseveranstalter zu bekommen.......

Noeee, das ist es nicht, wenn die Bonitaet entsprechend ist.

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Notfalls muss man die Preise anheben........

Donnerwetter! Kalkulation - das koennen Sie auch :grins:

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Aber wenn ich normal weiter mache und so tue als hätte ich keine Probleme ist schon sehr merkwürdig!......

Sie als Insider wissen also welche Klimmzuege unternommen wurden einen neuen Versicherer zu finden bzw. das man das schleifen liess.

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Den Kunden mit Reisen ab 1. November 2017 wird mitgeteilt, dass die Gesamtzahlung 45 Tage vor Reiseantritt fällig sei......

Koennen Sie das belegen??? Wenn dem so waere, dann wuerde man gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen und der zustaendige Staatsanwalt wuerde spitze Ohren bekommen..

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Nach der Zahlung würde der Sicherungsschein erstellt......

Das sieht das Gesetz so nicht vor und auch nicht die EU-VO fuer Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG). So etwas sollten Sie nur dann kommunizieren, wenn Sie das Behauptete auch nachweislich belegen koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zeitungsberichte und Einträge auf Gesichtsbuch sind kein wirklich guten Quellen.
Eine Insolvenz verifiziert man über amtliche Quellen.

Oder hat der Reiseveranstalter was von Insolvenz auf der eigenen Website stehen? Wenns der aus berlin mit den 2 Buchstaben ist, der ist im Insolvenz- / Sanierungsverfahren.



Ansonsten kann er ja auch statt mit dem Sicherungsschein der Versicherung mit einer entsprechenden Bankbürgschaft arbeiten.



Zitat (von Punkte_im_Deckel):
Nach der Zahlung würde der Sicherungsschein erstellt. Sorry, das ist kein guter Stil von diesem Reiseanbieter.

Wenn ich das Gesetz richtig interpretiere, dann ist das schlicht illegal.
Erst die Sicherung, dann die Zahlung. Ohne Schein darf man die Zahlung berechtigt zurückhalten das gilt sogar bei Insolvenz.

Wenn man eine Zahlungsaufforderung erhält, dann sollte man schauen, wann man zahlen soll. Wenn vor Reiseantritt, dann Schein mit Fristsetzung nach Datum anfordern. Wenn der Schein nach Fristsetzung verweigert wird, sehe ich durchaus die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Informationen und Antworten.

Ich möchte ein weiteres Szenario hinzufügen:

Das Hotel bestätigt schriftlich das keine Reservierung oder Zahlung vorliegt für den Reisezeitraum November (Versicherungfreier Zeitraum & eröffnete Insolvenz).

Ändert das die Situation einer möglichen Stornierung da die Leistung nicht wie vom Reisenden gebucht, gebucht wurde?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb475666-90):
Das Hotel bestätigt schriftlich das keine Reservierung oder Zahlung vorliegt für den Reisezeitraum November

Pech für die Leute die dann dort ankommen.



Zitat (von fb475666-90):
Ändert das die Situation einer möglichen Stornierung da die Leistung nicht wie vom Reisenden gebucht, gebucht wurde?

Nö, es zählt nur die eigene Situation.
Was mit den Reisenden nächsten Monat passiert, ist daher für die eigene Buchung nicht relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nö, es zählt nur die eigene Situation.
Was mit den Reisenden nächsten Monat passiert, ist daher für die eigene Buchung nicht relevant.


?!?!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Sie sollten Dozent fuer I-Doetzchen werden...... :wipp:

Donnerwetter! Kalkulation - das koennen Sie auch :grins:

Koennen Sie das belegen??? Wenn dem so waere, dann wuerde man gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen und der zustaendige Staatsanwalt wuerde spitze Ohren bekommen..

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Nach der Zahlung würde der Sicherungsschein erstellt......

Das sieht das Gesetz so nicht vor und auch nicht die EU-VO fuer Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG). So etwas sollten Sie nur dann kommunizieren, wenn Sie das Behauptete auch nachweislich belegen koennen.


Viele Gruesse
bernardoselva


Zu eins: Nicht I-Dötzchen sondern Auszubildende!

Zu zwei: Aber besser als Sie.

Zu drei: Natürlich! Schriftverkehr und Telefonate mit Zeugen! Gegenseite wusste auch vom Mithörer!

Ich habe schon viele Beiträge von Ihnen gelesen und noch nie so einen Oberlehrerhaften Ton gelesen. Das ist ihrer nicht würdig!
Sie haben es nicht nötig! Also bitte sachlich bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von fb475666-90):
?!?!

Etwas mehr Kontext wäre durchaus hilfreich ...



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb475666-90
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb475666-90):
?!?!

Etwas mehr Kontext wäre durchaus hilfreich ...


Ebenfalls.... Aber ich gebe den Themenersteller Recht. Die Antworten sind unmöglich.... Sehr bedauerlich das man dieses Niveau zu pflegen vermag.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Versuchen wir doch es mal mit Logik.
Warum sollte denn ein für November nicht gebuchtes Hotel für eine Reise im April relevant sein? (Ist es denn überhaupt die gleiche Reise?)

Eben, gar nicht.

Selbst wenn es sich um die gleiche Reise handeln würde, wäre das nicht relevant. Weil bis April noch viel passieren kann.


Signatur:

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#26
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Zu eins: Nicht I-Dötzchen sondern Auszubildende!.......

Da wird mir Angst und Bange fuer die Zukunftsaussichten der Branche........

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Zu zwei: Aber besser als Sie......

Na, na! Darf ich da Zweifel anmelden.......

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
......Das ist ihrer nicht würdig!......

In der Tat - Diplomatie war nie meine Staerke! Ich mag das klare Wort, auch dann, wenn ich mal anecke. Was interessierts die Eiche, wenn sich die Sau an ihrem Stamm schubbert.

Zitat (von fb475666-90):
......Die Antworten sind unmöglich.......

Nooeee, sehe ich auch nicht so! Was hat der Buchungsmonat November mit dem Buchungsmonat April zu tun??? Ueberhaupt nichts!!! Vielleicht hat der Reiseveranstalter fuer den Monat November ueberhaupt keine Buchungen fuer dieses Hotel. Bekanntlicherweise ist der Monat November der reiseschwaechste Monat!

Natuerlich ist die Situation fuer den TE nicht einfach, aber bislang vermag ich nicht festzustellen, dass der Reiseveranstalter sich irgendwo gegen die relevanten Bestimmungen verhielt, jedenfalls nach der Schilderung des TE nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#27
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Kommt gerade ueber den Ticker:
Nach der Insolvenz des ******** hat die Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung Generali gegenüber Hotels, Airlines und anderen Leistungsträgern die Lage in den Urlaubszielen leicht entspannt. Allerdings gilt diese Zusage zunächst nur für Abreisen bis zum 14. Oktober. In den vergangenen Tagen mussten viele Kunden von ***** Hotels und Transfers vor Ort noch einmal bezahlen. Dies kommt nun offenbar nur noch vereinzelt vor.

„Gerade eben mit Ryanair in Málaga gelandet. Transfer läuft auch, denn ich sitze gerade im Bus und die Auskunft vom Hotel gestern war auch positiv", schreibt etwa TommyWy im *******-Forum. Nossii meldet aus Mallorca: „Vor Ort überraschenderweise keine Probleme. Transfer wurde zwar mit einer anderen Firma durchgeführt als angekündigt, aber kostenfrei und problemlos. Auch im Hotel soweit alles im grünen Bereich, keine Kosten..."

Unsicherheit bei Kunden weiter groß

Dennoch ist die Unsicherheit bei den Kunden weiter groß, vor allem unter denen, die ihren gebuchten Urlaub noch vor sich haben. ****** hatte am Freitag erklärt, dass „alle ******* bis zum 31. Oktober 2017 (letzter Anreisetag) durch unseren Versicherungsschutz bei der Generali Versicherung gedeckt sind".

Doch Reisegarant als „Abschlussagent und Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG" bestätigt etwas anderes: „Diese befristete Kostenübernahmeerklärung gilt zunächst lediglich für alle Reisen der ******* mit Abreisedatum bis zum 14.10.2017", heißt es in einem Schreiben, das ******* auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat. Erst im Laufe dieser Woche werde entschieden, „ob diese befristete Kostenübernahmeerklärung auf Reisen, die bis zum 31.10.2017 angetreten werden sollen, ausgedehnt wird".

Auch wie es mit der beantragten Insolvenz in Eigenverwaltung weitergeht, ist offen. Das zuständige Amtsgericht Charlottenburg hat eine Anfrage von ****** noch nicht beantwortet. Offenbar gibt es dort noch keine Entscheidung. Ob das Gericht schon einen Sachwalter bestellt hat, der die geplante Sanierung überwacht, ist nicht bekannt.

Betroffene Reisende müssen ihre Forderungen an die Europäische Reiseversicherung richten, die die Schadenfälle im Auftrag von Reisegarant und Generali bearbeitet.


Das ist der aktuelle Stand.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#28
 Von 
Punkte_im_Deckel
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 6x hilfreich)

@bernadoselva
Meine Auszubildende schließen nicht schlechter als 2 ab.

Ich finde direkte Worte auch passend.

Deshalb möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ich die Aussage mit dem Beweisen kann (siehe Post vom 3.10. 22 Uhr).

Es steht nur, dass die Reise im April 2018 stattfindet. Weiterhin schreibt eine zweite Person, dass keine Reservierung für ihm im Hotel im November vorliegt! Es sind zwei verschiedene Buchungen von zwei Fragestellern.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Punkte_im_Deckel):
Weiterhin schreibt eine zweite Person, dass keine Reservierung für ihm im Hotel im November vorliegt!

Eher nicht
Zitat (von fb475666-90):
Ich möchte ein weiteres Szenario hinzufügen:



Eventuell liegt es auch einfach nur an der unvollständigen / fehlerhaften Schilderung des Szenarios.
Das kann "fb475666-90" dann ja nachholen.



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#30
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Das stand heute Morgen zur Sache im Ticker:

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Rechtsanwalt Stephan ******* zum vorläufigen Insolvenzverwalter des insolventen Reiseveranstalters ******* ernannt. Damit verliert die ******Geschäftsführung die Befugnis, ohne dessen Zustimmung Entscheidungen zu treffen. Dem Insolvenzverwalter fällt nun die Aufgabe zu, sich ein Bild zur finanziellen Lage sowie den Perspektiven und die Rettungschancen zu machen. Auf der Basis seiner Einschätzung wird dann gerichtlich entschieden, ob *****Touristik wie von Unternehmensgründerin ******* beabsichtigt saniert werden kann oder direkt abgewickelt werden muss.

Zur Übernahme der Kosten für die Durchführung von Reisen zwischen dem 15. und 31. Oktober durch den bis zu diesem Zeitpunkt noch dafür zuständigen Versicherer Generali ist nach Aussage von ****** eine Lösung gefunden worden. Diese solle bis zum Ende der Woche kommuniziert werden, heißt es aus Berlin. Eine Übernahme der Kosten für Reisen zwischen dem 29. September und dem 14. Oktober war zuvor bereits zugesagt worden.

Leistungsträger bitten weiter zur Kasse. Unterdessen berichten Reisebüros und Kunden in sozialen Medien nach wie vor von Fällen, in denen die Hoteliers in den Zielgebieten verlangten, den Übernachtungspreis für ihre bei ******* bereits bezahlten Reisen erneut zu zahlen, da der Veranstalter dies nicht getan habe. Offenbar erkennen nicht alle Hotelpartner eine Kostenübernahmeerklärung durch den Generali-Agenten Reisegarant, die allen Leistungsträgern vor Ort als Sicherheit zugegangen sein soll, als Sicherheit an.

Werden Kunden tatsächlich vor Ort erneut zur Kasse gebeten, sollten sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen, rät ******. Diese Nachweise seien dann an die Europäische Reiseversicherung (ERV) per Post zu schicken, da die ERV ist mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist.

Ungewisse Zukunft. Was mit Reisen geschieht, die nach dem 1. November stattfinden sollten, steht nach wie vor in den Sternen. ******** beteuert weiterhin, man werde versuchen, diese Reisen ebenfalls umzusetzen, und rät Kunden davon ab, sie zu stornieren. Allerdings wäre eine Durchführung nur möglich, wenn das Unternehmen dafür Sicherungsscheine ausstellen könnte. Ohne einen rettenden Investor erscheint das schwierig..


Soviel dazu wie die aktuelle Situation zu sein scheint.


Viele Gruesse
bernardoselva

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