Rückzahlung Reisepreis

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Traveler2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Reisepreis

Guten Abend, wir haben mit schauinsland Reisen eine Pauschalreise gebucht. Abreise 17.03.2020. Am 14.03.2020 wurde diese kostenlos storniert aufgrund des Einreiseverbotes in dem einreisenden Land gültig ab 15.03.2020.
Bereits seit Wochen werden wir von schauinsland hingehalten. Nach § 651h Abs.5 BGB muss der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis Rückerstatten haben. Auch nach Fristsetzung hat schauinsland diese Frist verstreichen lassen. Nun kam heute die Nachricht es werden aufgrund eines vllt neu kommenden Gesetzes keine Rückzahlungen vorgenommen. Auch Ankündigung einer Klage usw hat keine Wirkung.

Juristisch ganz klar gegen geltendes Recht, Verbrauchertechnisch absolut unmöglich. Auf ein Gesetz zu hoffen welches rückwirkend ermöglichen soll Gutscheine ausgeben zu können statt den bereits voll gezahlten Reisepreis auszuzahlen.

Was meint ihr, was für Möglichkeiten würdet ihr noch vorschlagen? Meinungen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Traveler2020):
was für Möglichkeiten würdet ihr noch vorschlagen?

Drohngen die nicht umgesetzt werden, sind wirkungslos ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Traveler2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Traveler2020):
was für Möglichkeiten würdet ihr noch vorschlagen?

Drohngen die nicht umgesetzt werden, sind wirkungslos ...


Aber was bringt eine Umsetzung? Kommt ein solches Gesetz, welches rückwirkend Wirkung entfaltet, entscheidet das Gericht anhand des neuen Gesetzes...

Kommt das gesetzt nicht, liegt die Klage bis zu einer Entscheidung ebenfalls einige Wochen/monate bei Gericht.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Am 14.03.2020 wurde diese kostenlos storniert aufgrund des Einreiseverbotes in dem einreisenden Land gültig ab 15.03.2020.


Wer hat denn storniert?

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aber was bringt eine Umsetzung? Kommt ein solches Gesetz, welches rückwirkend Wirkung entfaltet, entscheidet das Gericht anhand des neuen Gesetzes...


Jeder Anwalt mit Spezialisierung auf Reiserecht wird in einem Verfahren auch dieses Gesetz (welches eine Rückwirkung vorgibt) angreifen. Das Gericht ist in seiner Entscheidung frei, dieses Gesetz zu beachten oder nicht.

Weiterhin ist auch noch völlig offen, ob der Bundestag ein solches Gesetz beschließen wird.
Die SPD möchte bei den nächsten Wahlen bestimmt nicht unter 10% stürzen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Traveler2020):
Kommt ein solches Gesetz, welches rückwirkend Wirkung entfaltet, entscheidet das Gericht anhand des neuen Gesetzes...

Zitat (von Traveler2020):
Kommt das gesetzt nicht, liegt die Klage bis zu einer Entscheidung ebenfalls einige Wochen/monate bei Gericht.

Alles korrekt.
Man kann natürlich auch nichts machen, dann hat man aber auch kein Geld ...



Zitat (von vundaal76):
Jeder Anwalt mit Spezialisierung auf Reiserecht wird in einem Verfahren auch dieses Gesetz (welches eine Rückwirkung vorgibt) angreifen.

Das wird nicht im Verfahren vor dem Amtsgericht entschieden, da gibt es andere Institutionen...



Zitat (von vundaal76):
Das Gericht ist in seiner Entscheidung frei, dieses Gesetz zu beachten oder nicht.

Da hat man wohl falsche Vorstellungen von unseren Rechtssystem, falls man glaubt das das funktioniert ...



Zitat (von vundaal76):
Weiterhin ist auch noch völlig offen, ob der Bundestag ein solches Gesetz beschließen wird.

Überaus vermutlich nicht mit Rückwirkung. Und das andere steht auch nicht auf solider Basis.
Einige relevante Leute wurden auf das Problem für die Verbraucher aufmerksam gemacht und werden das entsprechend einbringen - hoffentlich erfolgreich.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Da hat man wohl falsche Vorstellungen von unseren Rechtssystem, falls man glaubt das das funktioniert ...


Unsinn!
Auch ein unteres Gericht muss ein Gesetz zunächst erst einmal nicht befolgen bzw. ein Gesetz für verfassungswidrig ansehen. Siehe Berliner Mietendeckel.

https://www.welt.de/wirtschaft/article206513365/Berliner-Mietendeckel-Verfassungsgericht-und-Landgericht-urteilten.html

Zitat:
Das Berliner Landgericht nämlich hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur Begründung mit. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.


-- Editiert von vundaal76 am 01.04.2020 20:10

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Auch ein unteres Gericht muss ein Gesetz zunächst erst einmal nicht befolgen

Davon war in #4 aber nicht die Rede.



Zitat (von vundaal76):
dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen.

Und da ist sie schon, die höhere Instanz die entscheiden wird ...


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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Richtig - ein unteres Gericht befolgt ein Gesetz zunächst nicht - und legt das Gesetz zur Prüfung dem BVG vor.
Das ist eine erheblich bessere Position, als wenn ein Privatbürger selbst eine Verfassungsbeschwerde einlegt, denn 98% davon werden eh zur Entscheidung nicht zugelassen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dass das untere Gericht das Gesetz nicht befolgen müsste ist jedoch irreführend ausgedrückt. Die unteren Gerichte sind an Gesetze gebunden und können nicht selbst entscheiden, ein Gesetz nicht zu befolgen. Das kann alleine das BVerfG.

Die einzige Möglichkeit eines unteren Gerichtes, das ein Gesetz für verfassungswidrig hält ist daher die Vorlage zum BVerfG.

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