Rückzahlung der Reisekosten aufgrund von Corona?

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Katelynn.law
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung der Reisekosten aufgrund von Corona?

Hallo zusammen!
Mal angenommen, eine Familie bucht eine Reise in das Land L. Jetzt wollen sie aufgrund der derzeitigen Corona-Krise vom Vertrag zurücktreten bzw. ihr Geld zurück bekommen.
Problematisch ist, dass es zwar in Deutschland (wo die Reisenden ihren Wohnsitz haben) eine Ausgangsbeschränkung gibt, diese gilt jedoch nicht für Menschen, die der gleichen Familie angehören. D.h. die Personen, die den Urlaub gebucht haben, können sich nach wie vor frei zusammen bewegen. Weiterhin hat das das Land L keine Einreisesperre verhängt. Mithin kann die Familie auch dies nicht als Rücktrittsgrund angeben.
Ist es möglich den Corona-Virus als Grund dafür anzuführen, dass sich die Geschäftsgrundlage für den Reisevertrag geändert hat und man somit zurücktreten kann? Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es in einem solchen Fall?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wann soll die Reise stattfinden?

Tip: Füsse stillhalten, ggf. ändert sich die Lage noch kurz vorm Reiseantritt!
Eine Einreisesperre könnte kurzfristig auch noch verhängt werden.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Eine Reise beinhaltet i.d.R. auch den Transport. Wenn der Transport (Flug?) nicht möglich ist, hat sich der Reisevertrag auch erledigt, selbst wenn im Zielgebiet kein einziger Virus sein sollte. In vielen Zielgebieten gibt es außerdem ein Einreiseverbot oder die nette Variante der 14-tägigen Zwangsquarantäne.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Katelynn.law
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist vorliegend beides nicht der Fall. Die Reise geht nach Holland, dort gibt es zumindest derzeit noch kein Einreiseverbot, zumindest nicht für NRW.
Der Transport erfolgt eigenverantwortlich. Wir fahren mit dem Auto hin...
Trotzdem vielen Dank für die Antwort!!

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wenn der Transport (Flug?) nicht möglich ist, hat sich der Reisevertrag auch erledigt, selbst wenn im Zielgebiet kein einziger Virus sein sollte.
Aber nur bei Pauschalreisen. Bucht man Flüge und Hotel separat, ist es das Problem des Reisenden, wie er zum Hotel kommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Katelynn.law):
Ist es möglich den Corona-Virus als Grund dafür anzuführen, dass sich die Geschäftsgrundlage für den Reisevertrag geändert hat und man somit zurücktreten kann?

Klar ist das möglich. Wird vermutlich nur keinen interessieren...



Zitat (von Katelynn.law):
Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es in einem solchen Fall?

A) Nicht verreisen.
B) Abwarten wie sich die Situation entwickelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Katelynn.law):
Reisevertrag
Ja, das hört sich eben nach mehr an als nur eine Unterkunft in den NL. Etwas mehr Details helfen immer etwas besser zu bewerten. Auch der Zeitraum wäre interessant, denn ob in einer Woche oder in 3 Monaten macht bisweilen ein Unterschied.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Falls ein behördliches Verbot von touristischen Übernachtungen gibt:
Bei rentinenten Vermietern von Ferienhäusern hilft es oft, Diese darauf hinzuweisen, dass man die dortigen lokalen Gesundheitsbehörden informieren wird, dass man als Tourist in dem Ferienhaus übernachten möchte + der Hinweis, dass der Vermieter das explizit erlaubt hat.

I.d.R. knicken die meisten Vermieter dann ein.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn nur die Unterkunft gebucht wurde (und keine Pauschalreise), dann richten sich die Stornierungsmöglichkeiten sowieso nach niederländischem Recht. Dann müsste man in einem niederländischen Forum fragen.
Falls das niederländische Recht derzeit keine kostenlose Stornomöglichkeit hergibt, hilft nur
- warten bis der Vermieter von sich aus storniert
- warten bis sich die Lage so weit verschäft, dass der Vermieter nicht mehr vermieten darf.
- kostenpflichtig selbst stonieren, wobei die Stonobedingungen des Vermieters bzw. die gesetzlichen, niederländischen Bedingungen gelten

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Tip: Erst einmal Füsse stillhalten!

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