Ryanair Flugzeit geändert, kann ich stornieren oder kostenlos umbuchen ?

7. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Ryanair Flugzeit geändert, kann ich stornieren oder kostenlos umbuchen ?

Hallo

Wir haben mit 3 Mädels einen Flug gebucht nach Mallorca. Der Hinflug sollte um 18:25 Uhr sein Ankunft Mallorca 20:30 Uhr, Hotel ca. 21:30 Uhr und dann auf die Piste. Jetzt ist der Flug verschoben worden , Abflug 20:45 Uhr Ankunft auf Mallorca 22:50 Uhr. Mitternacht im Hotel, 00:30 Uhr schließt alles, ab 01:00 Uhr Sperrstunde.

Kann ich kostenlos stornieren oder kostenlos umbuchen ?

Eine Freundin will wegen der Verschiebung nicht mehr mitfliegen. Kann Sie ihr Geld zurück bekommen ?

Vielen Dank.

Lg Mel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Wieviel Tage vor Abflug wurdest du über die Flugzeitänderung informiert?

schau mal hier:

https://www.airhelp.com/de/flugzeitenaenderung-entschaedigung/

-- Editiert von Daskalos am 07.09.2021 01:21

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#2
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Habe bis Heute keine Benachrichtigung von Ryanair bekommen. Aus Neugier habe ich nachgesehen ob alles so bleibt wie ich gebucht habe. So ist es aufgefallen, sonst wüsste ich es immer noch nicht. Der Flug geht am 20.09.2021.

Lg Mel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Guten Morgen

Ich habe vor 6 Stunden die Ryanair angeschrieben und die haben folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Frau .... ,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2021.

Ich teile Ihnen mit, dass die Flugzeit um mehr als 1 Stunde, aber weniger als 5 Stunden verschoben wurde. In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten:

1) Diese Flugzeitänderung akzeptieren

2) Kostenfrei die Flüge verschieben

Kontaktieren Sie sich mit uns telefonisch oder per Chat, falls Sie den Beschluss diesbezüglich fassen.

Mit freundlichen Grüßen
____________________________

"Ich teile Ihnen mit, dass die Flugzeit um mehr als 1 Stunde, aber weniger als 5 Stunden verschoben wurde. In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten"

Stimmt das so ?
Kann meine Freundin nicht stornieren ?

Danke & lg Mel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

haste meinen Link nicht gelesen?

Mehr als 2 Stunden verschoben ist weniger, als 4 Stunden!
Da du ja jetzt gefragt hast (und nicht noch eine Woche gewartet hast) gilt das hier:

Hat die Airline Ihnen acht bis vierzehn Tage im Voraus mitgeteilt, dass Ihr Flug verschoben wird und der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Ziel ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Jedoch steht Ihnen in diesem Fall nur 50% der Entschädigungssumme zu.

hättest du noch ne Woche gewartet, hätte das gegolten:

Wenn Sie bis zu sieben Tage vor Abflug von der Flugzeitenänderung informiert wurden und der Flug mehr als eine Stunde früher startet oder mehr als zwei Stunden später am Zielort landet, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigungszahlung. Diese hängt von der Flugdistanz ab.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
haste meinen Link nicht gelesen?


Der Link hilft nur nicht weiter, denn in der Sache geht es um die pauschale Entschädigung nach Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung.
Eben so der Hinweis auf die Zeitspanne zwischen Information an den Fluggast über die Anullierung und Abflug ist für den Anspruch auf Ersatzbeförderung völlig irrelevant.

Hier geht es aber um den Anspruch auf Ersatzbeförderung das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Hier liegt aber eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges und das Angebot einer Ersatzbeförderung 140 Minuten später vor.

Grundsätzlich hat der Fluggast einen Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt, da aber die Strecke unbekannt ist und FR ja meistens von kleinen Regionalflughäfen abfliegt könnte es möglich sein, dass der angebotene Flug tatsächlich die nächst mögliche Verbindung ist.
Darüber hinaus wird man bei FR keine Umbuchung auf Fremdmetall erhalten können, sondern müsste dann das neue Ticket zunächst selbst buchen und bezahlen und sich die Kosten hierfür in einem Gerichtsverfahren zurück holen.

Daher gibt es tatsächlich zwei praktikalbe Lösungen:
1. Stornierung des Tickets gegen vollständige Erstattung, hier vielleicht noch einmal die aktuellen Ticketpreise prüfen in manchen Fällen kann ein neues Ticket zu einem günstigeren oder ähnlichen Preis verfügbar sein.
Da nun eine Reisende nicht mehr mitfliegen möchte, ist zu prüfen ob alle Reisenden in einer Buchung zusammen gefasst sind oder ob getrennte Buchungen vorliegen. Trifft letzteres zu dann kann die Freundin den Weg der Erstattung fordern, sollten alles Reisender unter einer Buchung zusammen gefasst sein, so ist rein formal entsprechender der EU-Verordnung auch die Erstattung eines Reisenden möglich, dies wird FR jedoch wahrscheinlich verweigern bzw. allen Reisenden das Ticket erstatten.
2. man sucht neue Flüge aus die von FR ausgeführt werden, wenn eine gewisse Flexibilität beim Datum besteht ist es gegebenfalls möglich einen Tag vorher oder später jeweils zu fliegen.
Alternativ könnte auch ein anderer Flughafen in der Nähe in Betracht kommen falls sich dort FR Flüge zu besseren Urzeiten ergeben.


-- Editiert von AlinaKl am 07.09.2021 15:19

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Danke.

Ich habe mit der Ryanair gechattet. Bei der Umbuchung fallen kosten an weil Priroity teurer ist wie bei der Buchung zuvor. Da habe ich geschrieben, das der Flug über 200 € billiger ist für 3 Personen. Ryanair: Bei Flugpreisen zählt das nicht.
Geld nehmen wo es nur geht. Frechheit.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Melanie287):
Ich habe mit der Ryanair gechattet. Bei der Umbuchung fallen kosten an weil Priroity teurer ist wie bei der Buchung zuvor.


Diese Aussage ist etwas unverständlich kann das vielleicht etwas genauer erklärt werden?

Wurde denn im Chat darauf hingewiesen, dass es sich um eine Besuchung im Rahmen der Fluggastrechte handelt? in solchen Fällen ist die Erhebnung von zusätzlichen Gebühren unzulässig.
Allerdings sollten später zusätzliche Leistung gebucht werden so sind Mehrkosten entsprechen durchaus vom Reisenden zu tragen.

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